Beiträge von asse

    Hallo zusammen :)

    am 3.8.2020 habe ich eine Nebenkostenabrechnung vom 01.07.18 - 31.03.19 erhalten. Aus dieser Wohnung bin ich Ende März2019 ausgezogen. Der zu zahlende Betrag betrug über diesen Zeitraum knapp 1400€, nach verlangter Korrektur meinerseits nun noch knapp 900€ für genannte 9 Monate.

    Der ursprüngliche Abrechnungszeitraum in der Vergangenheit war jeweils zwischen 01.07 bis 30.06 und lag bei knapp 400/500€.

    Nun müsste mir die Nebenkostenabrechnung eigentlich bis zum 30.06.2020 zugestellt worden sein, wurde sie jedoch erst Anfang August wie oben erwähnt. Mein ehemaliger Vermieter/Hausverwaltung sieht sich jedoch im Recht da er den Vermietern schriftlich mitteilte, den Turnus auf Januar bis Dezember geändert zu haben. Dieses Schreiben erreichte mich jedoch nie und würde einen Abrechnungszeitraum von 01.07.2018 bis 31.12.2019 ergeben, also 549 Tage und somit mehr als 12 Monate ohne dass ich dafür zustimmen konnte.

    Wie genau ist hier die Rechtslage? Ist diese Änderung zulässig und bestätitgt damit den länger ausfallenden Abrechnungszeitraum womit er noch fristgerecht gehandelt hätte?

    Vielen Dank im Voraus für jede Antwort.