der Verbrauch wird weiterhin über Wärmemesszähler erfasst
Zu 1. Ja
Zu 2. Dann müsst ihr für den Verbrauch nichts bezahlen, logisch. Wo nichts stattfindet kann auch nichts mehr gemessen werden. Aber für die Grundkosten der Heizungsanlage (Wartung, Verbrauchserfassung, Schornsteinfeger etc) müssen beide Mietparteien aber zahlen. Es sei denn man setzt die ganze Anlage still, dann muss auch nichts mehr gezahlt werden
genau darum geht es bei meiner Frage. Die Wartungskosten wurden bisher zu je 50% von beiden Haushälften gezahlt, also verbrauchsunabhängig. Da die andere Haushälfte nun nicht mehr heizt, wurde von von beiden Vermietern auf die 30/70 Regel umgestellt, d.h. wir zahlen jetzt von den Wartungskosten 15% Grundkosten + 70% nach Verbrauch, also insgesamt 85% der Wartungskosten, da die anderen Haushälfte keinen Verbrauch mehr hat. Meiner Meinung nach müssten die Wartungskosten wie bisher auch zu 50% zwischen beiden Einfamilienhäusern geteilt werden, da darin ja auch die Werterhaltung der Heizungsanlage enthalten ist, die zur Hälfte zur anderen Haushälfte gehört
wenn wir nun auch nicht mehr heizen würden, würden wir, so wie die andere Haushälfte, ja auch nur noch 15% der Wartungskosten zahlen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung für 70% der Wartungskosten nicht möglich ist, wenn kein Verbrauch stattgefunden hat. Die beiden Vermieter müssten dann 70% der Wartungskosten selbst zahlen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wartungskosten nach der 30/70 Regel tatsächlich korrekt ist