Beiträge von Tom

    das sehe ich ein. Jedoch ist das ja jetzt auch der Fall bei der anderen Haushälfte. Mir geht es darum, dass die andere Haushälfte nicht mehr heizt und wir nun 85% der Wartungskosten übernehmen müssen. Ich wollte mit dem Gedankenspiel des Nicht-Heizens nur auf die bestehende Problematik hinweisen, die entstünde, wenn beide Mieter nicht mehr heizen. Dann würden die Vermieter ja auf 70% der Kosten sitzen bleiben. Deshalb würde ich es für logischer halten, wenn beide Mieter weiterhin 50% der Wartungskosten übernehmen würden, unabhängig davon, ob sie nun viel, wenig oder überhaupt nicht heizen

    Bitte keine Vollzitate zur besseren Übersichtlichkeit!

    der Verbrauch wird weiterhin über Wärmemesszähler erfasst


    Zu 1. Ja

    Zu 2. Dann müsst ihr für den Verbrauch nichts bezahlen, logisch. Wo nichts stattfindet kann auch nichts mehr gemessen werden. Aber für die Grundkosten der Heizungsanlage (Wartung, Verbrauchserfassung, Schornsteinfeger etc) müssen beide Mietparteien aber zahlen. Es sei denn man setzt die ganze Anlage still, dann muss auch nichts mehr gezahlt werden

    genau darum geht es bei meiner Frage. Die Wartungskosten wurden bisher zu je 50% von beiden Haushälften gezahlt, also verbrauchsunabhängig. Da die andere Haushälfte nun nicht mehr heizt, wurde von von beiden Vermietern auf die 30/70 Regel umgestellt, d.h. wir zahlen jetzt von den Wartungskosten 15% Grundkosten + 70% nach Verbrauch, also insgesamt 85% der Wartungskosten, da die anderen Haushälfte keinen Verbrauch mehr hat. Meiner Meinung nach müssten die Wartungskosten wie bisher auch zu 50% zwischen beiden Einfamilienhäusern geteilt werden, da darin ja auch die Werterhaltung der Heizungsanlage enthalten ist, die zur Hälfte zur anderen Haushälfte gehört


    wenn wir nun auch nicht mehr heizen würden, würden wir, so wie die andere Haushälfte, ja auch nur noch 15% der Wartungskosten zahlen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung für 70% der Wartungskosten nicht möglich ist, wenn kein Verbrauch stattgefunden hat. Die beiden Vermieter müssten dann 70% der Wartungskosten selbst zahlen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wartungskosten nach der 30/70 Regel tatsächlich korrekt ist

    Hallo,

    wir wohnen als Mieter in einer Doppelhaushälfte mit einer gemeinsamen Heizungsanlage und mit verschiedenen Eigentümern für beide Häuser. Bisher wurden die Nebenkosten für jede Haushälfte immer anteilig nach der 30/70 Methode abgerechnet (15% zahlt jede Haushälfte und von den 70% zahlt jede Haushälfte anteilig nach Verbrauch). Der neue Mieter in der anderen Haushälfte nutzt seit einem Jahr die Heizung nicht mehr, d.h. er hat keinen Verbrauch mehr, nach dem man die 70% der Nebenkosten abrechnen könnte. Dadurch zahlen wir 100% von den 70% der Gesamtnebenkosten.

    Frage 1.) Ist das so korrekt?

    Frage 2.) Was würde passieren, wenn auch wir die Heizung nicht mehr nutzen und nur noch die 15% der Gesamtnebenkosten zahlen müssten. Bleibt dann unser Vermieter auf den 70% Nebenkosten sitzen, die nach Verbrauch abgerechnet werden müssen oder gibt es für diesen Fall eine Ausnahmeregelung?

    Vielen Dank im Voraus Ihre Hilfe

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