Beiträge von tourer

    Folgende Lage.

    Das Haus gehört zwei Schwestern, deren Eltern ein Nießbrauch auf das gesamte Haus haben.

    Die Eltern wohnen im EG. und eine der Schwestern wohnt im 1.OG + DG, was Sie und Ihr Mann sich ausgebaut hat.

    Zur Sicherheit haben Sie sich ein Wohnungsrecht vom Notar anfertigen lassen, was aber nicht eingetragen wurde, sondern nur unterschrieben wurde von allen (Schriftlicher Vertrag).

    Ursprünglich wollten die Eltern vor drei Jahren ausziehen und auf Ihr Nießbrauch verzichten, allerdings sind sie nun in Geldnot und wollen das Nießbrauch teuer an die zweite Schwester verkaufen. Das hat zu Spannungen in der Familie geführt, so das die Eltern nun ausziehen möchten, und vermieten wollen. Strom, Wasser und Heizung ist nicht getrennt.

    Nun zu meiner Frage, wer kommt für die Kosten der Trennung von Wasser, Strom und Heizung auf? Die Eltern sind sich sicher, das dafür der Eigentümer aufkommen muss. Bei der Gelegenheit wollen Sie dann auch die Fenster und Heizung erneuern, alles auf kosten der zweiten Schwester, die sowieso nichts von dem Haus hat und auch keine Wohnungsrecht.

    Zur Info:

    Laut Nießbrauch, müsste der Eigentümer (die zwei Schwestern) dafür aufkommen, aber in dem besagten Wohnungsrecht der dort wohnenden Schwester, wird darauf hingewiesen, das anfallende kosten gemeinsam bezahlt werden, wenn sie denn gemeinsam genutzt werden.