Beiträge von Gaspreis

    Moin,

    heute habe ich eine Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung erhalten, die ich bis einschließlich Juli 2020 bewohnt habe. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020.

    Bei Auszug wurden die Zählerstände jedes Heizkörpers im Übergabeprotokoll im Beisein von Zeugen protokolliert. Nun musste ich jedoch feststellen, dass in der Abrechnung geschätzte Werte verwendet wurden, die dem realen Verbrauch nicht entsprechen.

    Die Werte der Wasserzähler sind korrekt. Da die Wohnung nach meinem Auszug leer stand, hatte der Vermieter stets Zugang zur Wohnung, sodass eine Ablesung der Stände durch den Ablesedienst möglich war. Sollte die Ablesung nicht durchgeführt worden sein (weil der Ablesedienst nicht in die Wohnung gekommen ist) ist dies somit nicht durch mich verschuldet worden.

    Ist das Verwenden von Schätzwerten zulässig? Eine Begründung für die Verwendung von Schätzwerten (Defekt, kein Zugang) ist nicht angegeben.

    Beste Grüße

    Du hast das Recht, die Belege einzusehen, die der Abrechnung zu Grunde liegen. Außerdem kannst du gerne die beiden Abrechnungen im Vergleich anonymisiert hier posten und wir schauen sie uns auch einmal an.

    Die Belege werde ich wohl einsehen. Morgen könnte ich die Abrechnungen hochladen.

    Denkbar ist, dass die neue Heizungsanlagenlage beispielsweise über Contracting bereitgestellt ist. Das ist bei Mietshäuser, aber auch Eigentümermeinschafen sehr im Kommen. Üblicherweise kostet die Anlage selbst dann nichts und es gibt einen Komplettpreis für den Brennstoff, der de facto die Bereitstellung der Anlage bezahlt. Diese liegen natürlich deutlich höher als übliche Brennstoffkosten. Das kannst du aus den Belegen sehen oder danach fragen.

    Ja darauf bin ich inzwischen auch schon gestoßen. Im Mietvertrag wird sich auch das Recht vorbehalten das so zu tun, somit bedarf die Umlage nicht meiner Zustimmung, okay. Aber so wie ich das verstanden habe müsste der Wechsel von Eigenversorgung zum Contracting trotzdem angekündigt (schriftlich min. drei Monate im Voraus) werden. Stimmt das? Falls ja, wurde das jedenfalls versäumt. Könnte das Veräumnis irgendwelche auswirkungen haben? Die neue Heizung war zudem ein Notfall, da die alte ausgefallen war. Die neue Heizung wurde nicht ****** installiert, sondern von einer anderen, was mit Lieferengpässen begründet wurde. Das habe ich so schriftlich.

    Müsste eine "Miete" der Heizung nicht unter dem Posten "Sonstige Heizungskosten" geführt werden oder darf das dann unter "Brennstoffkosten" laufen? Insgesamt eine ziemlich schäbige Methode Erneuerungskosten auf die Mieter umzulegen.

    Danke!

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe zwar schon einen Termin beim Anwalt aber mich interessiert mal Ihre Meinung.

    Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung von 2019 bekommen und soll einen Haufen Kohle nachzahlen. Beim Durchsehen der Abrechnung sind mit einige fischige Sachen im Vergleich mit der Abrechnung von 2018 aufgefallen:

    Gaspreis pro kWh

    Wasser und Heizung wird über einen Abrechnungsservice erledigt. 2018 lag der Brennstoffverbrauch des gesamten Hauses bei 100881 kWh, was 5.406,76€ gekostet hat. Inklusive der anderen Heizungskosten macht das 6.418,61€ also 0,0636€/kWh. 2019 wurden vom gesamten Haus 61823 kWh verbraucht- also etwa 40% weniger! Das soll allerdings 5.893,21€ gekostet haben- also etwa 500€ mehr! Zusammen mit den anderen Kosten der Heizung kommt man auf einen Preis von 0,1184€/kWh- also 86,2% mehr als im Vorjahr.

    Erhöhung der Kaltkosten

    Die Posten für den Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst haben sich alle verdoppelt bis verdreifacht.

    Sind solche Kosten im Rahmen? Nichts davon wurde angekündigt.

    Ich bin dieses Jahr ausgezogen, kann es sein, dass die mich ******* wollen? Ich habe mal eine der ehemaligen Nachbarinnen gefragt und die haben noch keine Abrechnung für 2019 bekommen.

    Danke und beste Grüße

    Gaspreis

    Bearbeitung: Mitte 2019 ist eine neue Heizungsanlage eingebaut worden, zudem sind die meiste Zeit zwei Wohnungen im Haus nicht vermietet gewesen.