Hallo,
wir haben letztens unsere erste NBK Abrechnung bekommen.
Der Vermieter hatte streit mit seinem Dienstleister für die Hausverwaltung, deswegen kam die Abrechnung für das Jahr 2019 erst im November 2020.
Dort sind 147€ an "Zwischenablesung" aufgeführt, da wir im Juni '19 eingezogen sind.
Ist das so rechtens?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dafür aufkommen muss.
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Ich hab nochwas vergessen:
Das hier steht im Mietvertrag:
Zitat6. Endet das Mietverhältnis während eines Abrechnungszeitraums, ist der Vermieter
nur zu einer Zwischenablesung, nicht zu einer Zwischenabrechnung verpflichtet.
Die Kosten der Zwischenablesung trägt der ausziehende Mieter. Die Umlegung erfolgt
dann bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode.
Da ich aber eingezogen bin, sollte ich hier safe sein, oder?
Vielen Dank im voraus!
Grüße
Aimero
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