Ausstehende Heizkostenabrechnung für das Jahr 2019//Übergang des Mietverhältnisses zum 01.01.2021//Rückforderung Vorauszahlung oder Klage auf Abrechnungserstellung
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe für das Jahr 2019, Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2019 von meiner Vermieterin (großes Versorgungswerk mit eigener professioneller Hausverwaltung) noch keine Heizkostenabrechnung erhalten. Auf telefonische Anfrage habe ich am Dienstag erfahren, dass die Heizkostenabrechnung bisher wohl auch noch nicht erstellt ist und man nicht zusagen kann, dass diese noch in diesem Jahr erstellt und zugestellt wird. "Es eilt ja aber auch nicht", so die Aussage der Sachbearbeiterin.
Zum 01.01.2021 geht nun mein Mietverhältnis von der aktuellen Vermieterin auf eine neue Vermieterin (Gesellschaft) über.
Die aktuelle Vermieterin hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie sowohl die Heizkostenabrechnung als auch die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2019 (Betriebskostenabrechnung für 2019 liegt bereits vor, Guthaben ist auch schon verrechnet) und 2020 noch erstellen wird und auch Guthaben daraus auszahlen wird bzw. Nachforderungen einfordern wird.
Für das Jahr 2019 muss ja nun bis spätestens 31.12.2020 die Abrechnung erstellt und zugestellt sein.
Was kann ich machen, wenn mir bis zum 31.12. die fehlende Heizkostenabrechnung, ich rechne mit einem Guthaben von ca. 250,00 Euro zu meinen Gunsten (basierend auf Vergangenheitswerten, Verbrauch und Kosten für Brennstoff in 2019) nicht vorliegt? Ein Zurückbehalten weiterer Vorauszahlungen entfällt ja, da ich an diese Vermieterin ab dem 01.01.2021 keine Miete und eben auch keine Vorauszahlungen mehr leisten muss. Das Druckmittel ist somit weg.
Ich weiss, dass es ein Urteil des BGH vom 9.3.2005 - VIII ZR 57/04, dass bei einem beendeten Mietverhältnis sofort die gesamten geleisteten Vorauszahlungen zurück verlangt werden können,
ohne den Umweg gehen zu müssen, auf Erstellung einer Abrechnung klagen zu müssen.
Jetzt ist es aber so, dass mein Mietverhältnis nicht endet, sondern übergeht. Wobei ich das im Prinzip selbst für Wortklauberei halte. Aber gerade darauf kommt es ja oft an. Mit der aktuellen Vermieterin ist das Mietverhältnis ja im Prinzip beendet. Sie hat erklärt, dass Sie die Abrechnungen für 2019 und 2020 noch erstellen wird und auch Forderungen daraus selbst geltend machen wird oder Guthaben selbst auszahlt.
Welchen Weg müsste ich jetzt gehen? Auf Erstellung einer Abrechnung Klagen oder direkt die gesamten Vorauszahlungen zurück verlangen?
Titel-Korrektur