Beiträge von bobrooney

    Moin,

    wir haben seit neun Jahren einen Garagenstellplatz angemietet, der uns nun wohl gekündigt werden soll. Es handelt sich nur um den Stellplatz und nicht um Wohnung und Stellplatz!

    Normalerweise gilt ja für Garagenmietverträge eine Kündigungsfrist laut § 580a Absatz ... sprich 3 Monate.


    In unserem Garagen Mietvertag steht jedoch: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen als vereinbart (§573 c BGB). (Ich vermute man hat den Absatz aus einem Wohnungsmietvertrag überommen)

    Bei Wohnraum und Mietdauer würde sich für den Vermieter eine Kündigungsfrist von 9 Monaten ergeben.

    Garagenmietverträge können ja eigentlich alles beinhalten

    Ist das auf den Garagenstellplatz übertragbar oder ist der §573 hier nicht anzuwenden, da es sich nicht um Wohnraum handelt? Ist das somit ungültig und es gilt § 580 und nur 3 Monate


    VG