- Dass du freiwillig in Vorleistung gegangen bist oder unaufgefordert eine Abrechnung erstellt hast verpflichtet den VM nicht zu Kostenersatz. Eine Kürzung deiner Nachzahlung um die Kostenposition Allgemeinstrom i. H. d. Anteils der anderen Parteien hätte völlig ausgereicht.
Ohne die Abrechnung hätte man gar nicht feststellen können wie hoch der Anteil der einzelnen Mieter ist. Hätte ich keine Abrechnung erstellt, hätte ich alle Anteile alleine bezahlt. Wie hätte ich bei der Nebenkostenabrechnung meinen Anteil also streichen sollen? Selbst wenn ich diesen gestrichen hätte, würde ich trotzdem weit aus mehr bezahlen, als mein korrekter Anteil wert wäre.
Außerdem hat mich der Vermieter dazu aufgefordert und ich bin vom Stromanbieter auf einen höheren Abschlag gezwungen worden.