Beiträge von kokoleres1234

    Hallo ihr, habt ihr einen Rat?

    ich wohne in einer Einzimmer-Wohnung und würde gerne meine Wohnung untervermieten, da ich für ein paar Monate nicht in der Stadt bin.

    Laut eigener Recherche:

    - Wer untervermieten will, braucht die Genehmigung des Vermieters.

    - Der Mieter hat jedoch einen – notfalls auch gerichtlich durchsetzbaren – Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung, wenn die folgenden vier Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen: 1. Berechtigtes Interesse (z.B. zählt hier Praktikum im Ausland?) 2. Untervermietung nur eines Teiles 3. Interesse an der Untervermietung darf erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein 4. Keine Unzumutbarkeit für den Vermieter (was heißt das?)

    Zu Punkt zwei steht zur Einzimmerwohnung folgendes:

    [Text entfernt wegen Verstoß gegen die Forumregeln]

    Was heißt das für mich? Habe ich gute Chancen oder eher schlechte? Was denkt ihr??(


    Ist von einer Überlassung "eines Teils meiner Wohnraums" bereits dann auszugehen, wenn ich den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgebe also z.B. meine Schlüssel behalte und die Wohnung eingerichtet bleibt?