Beiträge von nik

    Guten Tag! Wir wohnen in einer 3er Wohngemeinschaft in Dresden und es steht bei uns ein Mieterwechsel an.

    Die Mieter A, B, und C sind alle Hauptmieter in einem alten Mietvertrag von 2017, B und C verlassen jetzt jedoch den Mietvertrag. Der Mieter A hat sich um Nachmieter gekümmert und unser VM hat uns für den Mieterwechsel in einem Dokument folgende Bedingungen gestellt, welche Mieter A und die Nachmieter unterschreiben sollen:

    "Der Vermieter ist berechtigt, seine schriftliche Einwilligung von der Zahlung einer Zustimmungsgebühr (Gebühr für die Erteilung einer Vermieterzustimmung zum Entlassen eines Hauptmieters aus dem Mietvertrag) und eines Mietzuschlages in Höhe von 5% der Nettomiete abhängig zu machen. Die Gebühr für die Erteilung einer Vermieterzustimmung beträgt pro Mieterwechsel 100€ und ist vom ausziehenden Hauptmieter mit Auszug auf das Konto des Vermieters. zu zahlen." Ist dies rechtens? Den Mietzuschlag von 5% kann er glaub ich durchaus einfordern, aber 100€ für die Vermieterzustimmung pro Mieterwechsel in einer Wohngemeinaft??

    Vielen lieben Dank im Vorraus!

    Niklas

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