Beiträge von BITEmeFANBOY

    Hallo zusammen,

    ich habe einige Beiträge durchgelesen, aber nicht 100%ig die Antwort auf meine aktuellen Fragen gefunden, daher erlaube ich mir dies hier noch mal zusammen zu fassen.

    Wir wohnen ca. 7 Jahre zur Miete in einem Einfamilienhaus.

    Ebenso sind wir die ersten Mieter die unser Vermieter jemals hatte und wir haben bis zum Einzuge in dieses Haus nur in Wohnungen zur Miete gelebt.

    Daher haben beide Parteien keinerlei Erfahrungen in Punkto Vermieter/Mieter eines Hauses.

    In letzter Zeit haben wir immer mehr Probleme, da das Haus sehr alt ist und nach und nach einige Reparaturen angefallen sind. Leider hatten wir somit auch die ein oder andere Meinungsverschiedenheit mit unserem Vermieter.

    Allerdings haben wir in unserem Mietvertrag eine handschriftliche Zusatzvereinbarung die lautet "jährliche Wartung wird vom Vermieter übernommen".

    Dies ist seit Einzug nicht geschehen. Wir waren der Meinung, dass der Vermieter die Wartung beauftragen muss und wir diese dann natürlich bezahlen.

    So wurde es uns auch von einem befreundeten Vermieter geschildert, dass er dies ebenso handhabt. Er beauftragt und der Mieter bezahlt die Wartung.

    Dennoch machen wir uns, nach allem was in letzter Zeit so angefallen ist, gerade Gedanken, ob dies wirklich so rechtlich korrekt ist.

    Das ich als Mieter die Wartung bezahlen muss ist mir natürlich bewusst, da eine Wartung im Grunde den Austausch diverser Verbrauchsmaterialien darstellen kann und keine Reparatur ist.

    Sollte nach der Wartung eine Reparatur fällig werden, muss dies mit dem Vermieter besprochen werden etc..

    Kernfrage:

    Muss ich als Mieter eine Firma beauftragen, welche eine Wartung der Gastherme durchführt?

    Oder muss dies der Vermieter beauftragen?

    Falls dies der Vermieter machen muss, aber nie getan hat, habe ich das Recht hier einfach Stillschweigen zu bewahren ohne später Konsequenzen (wie z.B. eine größere Reparatur) tragen zu müssen?

    Danke im Voraus.