Liebe Community,
wir sind kürzlich als Paar in eine Altbauwohnung gezogen. Grund für unseren Umzug war, dass wir zuvor in einer Wohnung gelebt haben, die einerseits von einer großen Kreuzung umgeben war, und die andererseits sehr hellhörig war (immerzu feiernde Nachbarn und eine Nachbarin, die 24/7 TV schaute). Wir wollten also umziehen.
Nun war es vielleicht keine gute Idee, erneut in einen Altbau zu ziehen, zumal uns die freundliche Vermieterin zuvor mitgeteilt hatte, dass sich über uns noch eine Dachgeschosswohnung mit Holzdielen befindet. Da waren wir von der hübschen Wohnung aber schon sehr angetan. Nun haben wir in diesem und weiteren Moment(en) aber darauf hingewiesen, dass wir recht lautstärkesensibel sind, den Grund für unseren Umzug lang und breit geschildert und erfragt, ob der Trittschall denn sehr stark sei (die über uns wohnende Partei war zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause). Vermieterin und Vormieter sagten, das halte sich sehr in Grenzen, man höre ein bisschen etwas, aber nicht allzu viel. Spätestens hier hätte man wohl aus Erfahrung sagen müssen "Ok, wir suchen lieber weiter."
Es kam, wie es kommen musste: Wir haben Vermieterin und Vormietern geglaubt, dass der Trittschall nicht so schlimm sei, sind eingezogen, und durften nun feststellen, dass die Wohnung extrem hellhörig ist, schlimmer noch als unsere alte Wohnung. Man hört den Trittschall extrem, jeder Schritt klingt wie ein lauter Schlag. Mit ein wenig Trittschall hätten wir leben können, aber das ist wirklich zu viel des Guten.
Meine Frage ist nun, wie am besten damit juristisch, oder auch außer-juristisch, umgehen: Im Vertrag ist nichts festgehalten worden, was einen erhöhten Trittschall in irgendeiner Weise rechtfertigen würde. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Trittschall auch lauter ist als für Altbau üblich (sonst wären wir ja auch nicht eingezogen). Direkt wieder ausziehen kommt nicht in Frage. Mit der Vermieterin will ich es mir nicht direkt verscherzen.
Das Internet teilt mit, dass die Dezibel-Anzahl letztlich entscheidend ist, und dass hiervon ausgehend eine (selbst teure) Trittschalldämmung vom Vermieter rechtlich eingefordert werden kann (notfalls mit Klage). Ob ich das will, weiß ich noch nicht - aber gibt es hier Erfahrungen bzw. Ratschläge in dieser Richtung?
Besten Dank aus NRW
Thomas Colway