Beiträge von Seeni Family

    Zur Ergänzung: Der Vermieter wollte bereits 2018 das alle Mieter im Haus einen einheitlichen Vertrag haben. Da stand der Mann sowie die Frau als Hauptmieter drin. Dieser Vertrag wurde allerdings von den beiden nicht unterschrieben. Da sie dafür keinen Anlass gesehen haben einen erneuten Vertrag zu unterschreiben.

    Hallo,

    es gibt einen Mietvertrag von 1996 der nun in einen anderen Mietvertrag übergehen soll. Wortlaut ist: "geht der Mietvertrag vom 15.06.1996 in diesen Mietvertrag über ( Fortschreibung)"

    Zum Thema Mietdauer steht folgendes im Vertrag:

    Das Mietverhältnis begann am 15.06.1996 und wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Die Parteien verzichteten beidseitig für die Dauer von 4 Jahren ( max. 4 Jahre ab Vertragsschluss zulässig) seit Vertragschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung.

    Wie verhält sich das nun wenn ich den Vertrag unterzeichen würde? Zählt der Kündigungsverzicht ab der erneuten Unterschrift?

    Hoffe das mir jemand helfen kann.

    VG Seeni Family