Beiträge von Eko293401

    Hi,

    habe momentan etwas Zoff mit meinem Vermieter. Wir haben die Wohnung 01/19 angemietet und uns wurde schon bei der Besichtigung ein voraussichtliches Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung zugesagt. Das gleiche beim Nachbarn. Wir haben jedoch beide eine erhebliche Nachzahlung zu leisten von ca. 750€. Die Abrechnung liegt jetzt beim Mietverein zur Überprüfung. Das nur als nebenbei.

    Dem Mietverein von unserem Nachbarn (zeitgleich eingezogen) ist aufgefallen, dass wir beide eine zu hohe Miete bezahlen. Laut Vertrag richtet sich die Miete nach der Indexmiete, die 110% max. 6,67€ pro qm2 betragen darf. Wir zahlen 9,02€ pro qm2.
    Ich habe den Vermieter darauf angesprochen, der sich aber auf den Paragraphen 556e BGB bezieht. Der Vormieter habe die gleiche Miete gezahlt. Deshalb darf er das weiter verlangen. Ich habe mit dem Vormieter gesprochen. Die sind 09/2015 eingezogen. Tatsächlich weicht die nur minimal ab. Es gab lediglich 09/18 eine kleine Erhöhung.

    Der Ausnahmezustand greift laut meinen Recherchen jedoch nur, wenn der Vermieter mir schriftlich mitteilt, dass der Vormieter die Miete über die 110% bezahlt hat. Andernfalls sei das nicht rechtskräftig.
    Ich habe lediglich eine Nebenkostenabrechnung von 2017 bekommen.

    Meine Fragen wären jetzt:


    - Reicht die alte Nebenkostenabrechnung als Auskunft der alten Vormiete?
    - Ist der Mietvertrag mit dem Vormieter nicht auch schon unwirksam, da er ja 09/15 eingezogen ist und die Mietpreisbremse 06/15 eingeführt wurde?

    Würde mich über ein Erfahrungsaustausch und Rückmeldung sehr freuen.