Beiträge von PKP

    Das einzige was deine Ex verursacht, sind Kosten und Probleme. Das Gesetz ist bei keiner von dir genannten Handlungen der Ex auf ihrer Seite.


    Du könntest jetzt zivilrechtlich die Keule schwingen. Wie AJ1900 sagte, Anwalt einschalten und falls Du irgendwo im Hotel übernachtest, die Quittungen aufheben ;)

    In meinen Augen spielt es keine Rolle, ob er dort gemeldet ist oder seinen Namen auf dem Briefkasten hat. Mit dem Zimmer/ Werkstatt könnte er ähnliche Rechte haben wie Du als Mieter in der WG. Hier wäre interessant, wie seine Nutzung des Zimmers bzw. Werkstatt in eurem Mietvertrag gelöst ist.

    Im Falle des TE besteht aber kein Mangel.

    genau ;)

    ... Der Vermieter hat den Leerstand ja nicht zu verschulden. ...

    Das ist meines Wissens nicht ausschlaggebend für eine Mietminderung. Allein der Umstand, dass an an einer Mietwohnung ein Mangel herrscht, reicht aus, um eine Mietminderung vorzunehmen. Wenn der Vermieter daran nicht schuld ist, hat er leider Pech gehabt.

    Eine Mietminderung kann man nur vornehmen, wenn die Wohnung vom vertragsgemäßen Zustand abweicht bzw. du diese nicht zu 100% nutzen kann. Und dein Mietvertrag bezieht sich nur auf deine Wohnung und nicht auf die übrigen.


    So lange das erreicht wird:

    Das ist leider nicht möglich. Die allgemeine Rechtsprechung sagt nur, dass Du Raumtemperaturen zwischen 18°C und 21°C in deiner Wohnung erreichen musst.


    Solange Du dies - egal wie oft und viel Du heizt - erreichst, besteht kein Mietminderungsgrund.

    besteht an deiner Mietwohnung - zumindest was die Heizung anbelangt - kein Mangel und folglich kein Grund zur Mietminderung. Der Leerstand der anderen Wohnungen, selbst wenn du der einzige Mieter im Haus bist, ist kein Mangel.


    Mehr zum Thema in einem ausführlichen Artikel: Mietminderung

    darkshadow


    Nee, habe schon die richtige Entscheidung verlinkt. Das mit der Erklärung stimmt.


    ABER: Wenn der Vermieter eine "Teil" Zustimmung bekommt, dem Mieter darauf nicht antwortet und er Mieter dann die vom Vermieter volle Mieterhöhung zahlt...Ich denke, die Geschichte würde zu Gunsten des Vermieters ausgehen. Bei meiner Verlinkung handelt es sich ja auch nur um ein AG, ein aderes kann da natürlich auch anders entscheiden.


    Da es bei Mieterhöhungen nur Hop oder Top gibt und der Mieter die volle Mieterhöhung gezahlt hat, gerät seine Teilzustimmung - auch wenn es eine Willenserkläung ist - sehr in den Hintergrund

    Hier ist ein schon etwas älteres Urteil:


    Mieterhöhung: Duldung der Abbuchung bedeutet keine Zustimmung


    Da lief die Sache ähnlich ab. Die Mieter haben der erhöhten Miete nicht zugestimmt, aber eine höhere Abbuchung (Ja, in diesem Fall wurde die Miete direkt vom Vermieter abgebucht) stillschweigend hingenommen. Eben dieses stillschweigende Hinnehmen wurde vom Gericht NICHT als Zustimmung gewertet.


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    Zahlung der Mieterhöhung kann als Zustimmung gewertet werden <-- bei dieser Entscheidung war der Fall so gelagert wie bei Dir

    kann jemand hier mir helfen wie ich ein bild hochlade? es fragt mich nach Quelle? was soll ich da schreiben??
    ich habe versucht es ein link über mein google drive zu machen, und erscheint es geht auch nicht.

    Speichere die beiden Dateien auf deinem Rechner und dann kannst du diese über den Bildupload des Forums online stellen. Die Quelle ist dann der Speicherort auf deinem Rechner.


    Ich könnte zwar jetzt die direkten Links zu den beiden Dokumenten hier ins Forum stellen, jedoch gibt es dann ein Problem, dass diese nicht durch die Benutzerrechte des Forums geschützt wären und jeder darauf Zugriff hätte, inklusiver Google & Co..

    Liegt denn schon die NK-Abrechnung für 2017 vor, so dass Du die Werte mal vergleichen kannst, welcher Verbrauch in den Wintermonaten Januar bis März 2017 zusammengekommen ist?


    Wie Leipziger schon sagte, sagen die Einheiten erst einmal gar nichts aus ohne den Verteilerschlüssel. Die Geräte an den Heizkörpern sind ja nicht auf bestimmte Raumgrößen ausgelegt sondern in der Regel alle gleich. Dann wird auf die Größe umgerechnet. Daher würde ich nicht pauschal behaupten, dass es unbedingt falsch sein muss - würde einen Fehler aber auch nicht ausschließen.


    In erster Linie würde ich mir zunächst die Zahlen 01-03/2017 anschauen.

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    Bitte auch die Nutzungsbedingungen für das Forum beachten.


    (Stand: 07.06.2019)

    Möglicherweise kannst Du Dir eine Bescheinigung deines AG ausstellen lassen, dass diese Dich übernehmen wollen, das wäre ja schon ein Anfang.


    In der Regel ist der Vermieter aber auch mit einer Bürgschaft der Eltern einverstanden, sofern diese über eine Anstellung und Einkommen verfügen.

    Die restlichen Beiträge wurden gelöscht, da diese nichts zur Sache beitragen konnten.


    uweboss hat zudem eine nette Art, sich für Hilfe zu bedanken, die wir in unserem Forum nicht dulden. In unseren Nutzungsbedingungen (in Groß- und Kleinschreibung sowie Interpunktion) haben wir festgehalten, welcher Umgangston gewünscht ist.

    Dann erkundige die bei der Ablesefirma, welche Werte du ablesen musst, die du dir dann notierst. Dies sind Einheiten, aus denen dann der Verbrauch ermittelt werden kann. Wenn dann zum Jahresende die Abrechnung gemacht wird, hast du deine tatsächlich verbrauchten Einheiten zur Hand. Möglicherweise kannst du sie auch schon vorab an die Ablesefirma schicken.

    Gibt es keine Möglichkeit, die Heizkosten zum Zeitpunkt des Auszuges zu ermitteln? Sind diese Geräte digital, so dass man Werte ablesen kann? Wenn nicht, würde ich darauf bestehen, dass die Heizungsablesefirma kommt und die Werte abnimmt.

    Wenn die NK Abrechnung an die Mailadresse zugegangen ist, die auch im Jahr davor funktionierte, ohne dass der Vermieter über die neue Emailadresse in Kenntnis gesetzt wurde, so dürfte das ausreichend sein. Er wird ja nachweisen können, dass die NK Abrechnung per Mail dann und dann rausgegangen ist.


    Der Knackpunkt ist der, dass wenn ihr ausgemacht habt, euch über Email auszutauschen, du dafür Sorge tragen musst, diese Mailadresse beim Vermieter aktuell zu halten. Der Vermieter hat ja sein Nötigstes getan, die NK Abrechnung an die vereinbarte Mailadresse geschickt, mehr wird man von ihm nicht erwarten.

    Wem gehört denn die Wohnung euch oder habt ihr einen Vermieter? Dann würde ich zunächst auf den Vermieter zugehen und die Miete entsprechend kürzen. Die Schikanen müssen natürlich alle gut protokolliert sein, am besten auch noch mit Zeugen.

    Dann müsste man sich hier auf die Werte des Vorjahres berufen. Ich würde mich damit aber an einen Anwalt wenden, und mit ihm die Sache besprechen, damit man nicht auf so einer hohen Nachzahlung sitzen bleibt.

    Grundsätzlich besteht für den Mieter eine Duldungspflicht, sofern der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme rechtzeitig ankündigt (3 Monate vorher), siehe dazu § 554 BGB. Die Ankündigungsfrist von 3 Monaten dient dem Mieter dazu, sich entweder auf die Modernisierungsmaßnahme einzustellen oder den Mietvertrag zu kündigen, da er bei erheblichen Eingriff in die Mietsache von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Diese Duldungspflicht "verpflichtet" den Mieter, alles zu unterlassen, was die Modernisierung gefährden würde. Es müssen also Handwerker ins Haus gelassen werden etc.


    Hat der Vermieter die rechtzeitige Ankündigung versäumt, so unterliegt der Mieter nicht der Duldungspflicht. Er kann also die Arbeiten insofern stoppen, als dass er die Handwerker nicht in die Wohnung lässt. Auch ein Stoppen der Arbeiten wäre hier per einstweiliger Verfügung in Extremfällen möglich. Um die Maßnahmen weiter fortzuführen, müsste der Vermieter dann auf die Duldung klagen, was die Baumaßnahmen verzögern würde.