Beiträge von PKP

    Die Frage aus dem Beitrag erschließt sich mir nicht ganz.

    Wozu eine Chance, die Kosten wieder zu bekommen? In der Regel macht man nach einem Auszug selbst eine Ablesung der Zählerstände, wurde dies hier getan? Wenn keine Ablesung seitens des Mieters vorliegt, wird die Beweisführung hier sehr schwierig, da als Anhaltspunkt "nur" die Verbrauchsmessung aus dem Vorjahr vorliegt.

    Den Begriff des "Allgemeinstrom" gibt es so im Gesetz nicht. Es gibt eine Position (Beleuchtung) in § 2 Nr. 11 BetrKV, welche den Strom für die Beleuchtung des Hauses regelt. Hierzu gehört sowohl die Beleuchtung im Hausflur als auch die Außenbeleuchtung. Dies darf keinesfalls mit den Stromkosten für die Waschküche vermischt werden.

    Ist eine Waschküche vorhanden, so ist diese ein separater Posten in der Nebenkostenabrechnung, nämlich unter "Kosten für den Betrieb der Einrichtungen zur Wäschepflege". Dieser ist in § 2 Nr. 16 BetrKV zu finden.

    Wenn ihr also im Haus keine Waschküche vorhanden ist, dann dürfte dieser Posten gar nicht erst erscheinen. Sollten die Posten tatsächlich gemischt und in einer Position genannt sein, sollte unbedingt Widerspreuch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden.

    Ist denn das Schreiben unter einer Fristsetzung ergangen? Wenn nicht, muss ein neues raus gehen, mit einer Frist zur Regulierung des Schadens bspw. 7-10 Tage. Sollte dieses fruchtlos verlaufen, würde ich einen Anwalt mit der Sache betrauen, der sich dann um den Rest kümmert. Diesen Hinweis würde ich auch schon auf das Schreiben setzen.

    Nach meinem Rechtsverständnis musst du durch die Kündigung so gestellt werden, wie du es vorher warst. Die WBG hat also für sämtliche Kosten und Arbeiten aufzukommen, die entstehen, um die neue Wohnung so herzurichten, dass sie so gestellt ist wie vorher. Dazu gehört auch das Anpassen bzw. Neuanschaffungen von Möbeln etc. Auch ein Makler, sofern er eingesetzt wird, müsste dann erstattet werden.

    Wenn sich Schimmel bildet, könnt ihr auf alle Fälle eine Mietminderung vornehmen. Schimmel ist gesundheitsgefährdend, daher sollte sich der Vermieter so schnell wie möglich darum kümmern. Wenn er selbst erst tätig werden will, wenn das Wetter es zulässt, dann muss er einen Dritten beauftragen, der es kurzfristig erledigen kann.

    Wenn der Außenstellplatz mit im Mietvertrag vereinbart wurde, dann könnt ihr auch hierfür eine Mietminderung vornehmen, wenn dieser unbenutzbar ist. Sollten Schäden am Auto durch die angezeigten Mängel entstehen, so müssen diese ebenfalls dem Vermieter angezeigt werden. Alternativ muss er einen vergleichbaren Stellplatz zur Verfügung stellen.

    hallo... nmein vermieter hat uns einen brief geschickt wo drin steht das wir 50 euro mehr zahlen müssen zwecks nebenkosten, kann er das??? auch ohne eine genaue auflistung???


    Habt ihr denn bei der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung erhalten? Hier die Voraussetzungen für die Erhöhung der Nebenkosten:
    Mieterhöhung bei gestiegenen Betriebskosten


    so und dann noch eine frage zur kaution, unsre vermieter hat im mietvertrag eine kaution in höhe von 400 euroc festgelegt, und das wir sie monatlich mit 50 euro abzahlen können, nun kam auch dazu ein brief,das die kaution um 33,33 € erhöht wird und wirmüssen nun die kaution in 3 monaten bezahlen a 133,33€... darf er das auch wenn es andres im vertrag steht???


    Der Vermieter darf die Kaution nicht nachträglich erhöhen, wenn sie bereits mietvertragliche vereinbart wurde. Auch wenn sich eure Grundmiete erhöhen würde, darf der Vermieter die Mietkaution nicht aufstocken.

    Nein, das gilt nicht als Absicherung für dich. Den Vertrag, einem Umzug zu vollziehen, hast DU mit der UMZUGSFIRMA geschlossen. Damit haftest auch du für alle Schäden, die durch diese Firma verursacht wurden. Der Vermieter wird auch auf dich zugehen und nicht auf die Umzugsfirma. Du kannst dich aber bei der Umzugsfirma schadlos halten, das sind aber in der Summe zwei verschiedene paar Schuhe.

    Du kannst doch einen Vorschlag machen, dass ihr in eine andere Wohnung ziehen wollt, die nicht von der WBG ist. Wenn Renovierungen solcher Art durchgeführt werden, dann könnt ihr jedenfalls eine ordentliche Mietminderung durchziehen, wenn die Wohnung durch Lärm und Bauarbeiten gar nicht nutzbar ist, sogar 100%. Zudem könnt ihr euch quer stellen und sagen, dass ihr die Renovierungsarbeiten nicht dulden werden. Dann müsste der Vermieter, also die WBG, klagen, was sicherlich auch nicht in ihrem Interesse ist.

    So wie ich das sehe, will die WBG alle Mieter raus haben, um das Haus von Grund auf neu zu sanieren. Da sie euch nicht einfach kündigen können, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass sie einem Umzug in eine andere Wohnung widersprechen werden und die Kosten dafür nicht tragen werden. Es wäre allemal günstiger, als den harten Weg über die Klage zu gehen.

    Mir ist nicht ganz klar, was deine Frage hier ist. Möchtest du in der Wohnung bleiben (trotz der Bauarbeiten) oder möchtest du, dass die die WBG die Kosten für den Umzug in eine private Wohnung bezahlt? Hat denn die WBG überhaupt gesagt, dass nur die Kosten für einen Umzug in eine weitere Wohnung der WBG gezahlt werden oder wurde dies allgemein angeboten?

    Das Problem ist, dass du (und der Vermieter) im Moment wahrscheinlich gar nicht wissen, wie hoch die Mieterhöhung ausfallen wird. Der Vermieter kann die Mieterhöhung erst geltend machen, wenn die tatsächlichen Kosten feststehen, also erst nach Ende der Baumaßnahmen.

    Aber nur mal eine grobe Hochrechnung:
    Wenn der Vermieter 56€ im Monat Mieterhöhung geltend machen möchte, würde die Rechnung ungefähr so aussehen

    56 x 12 = 672€ /11*100 = 6.109€

    Das ist jetzt nur mal eine fiktive Berechnung von mir. Würden die tatsächlichen Kosten, die auf deine Wohnung entfallen, 6100€ betragen, so dürfte der Vermieter eine Mieterhöhung von 56€ vornehmen, da dies 11% Umlage auf die Miete wären. Es wäre also interessant zu erfahren, wie viel Kosten für die Modernisierung (ungefähr) auf diene Wohnung entfallen, damit man die Sache als lohnenswert für dich entscheiden kann. Dazu wird ja der Vermieter einen groben Überblick haben.

    UND: Für wie lange will der Vermieter auf die Mieterhöhung nach Modernisierung verzichten?

    Ja, dann schreib, dass du das so nicht akzeptierst. Dann muss er einen Beweis dafür liefern, dass die Leistung wirklich ausgeführt wurde. Ein Beleg, der nicht von dir unterschrieben wurde, ist kein Beweis, zumal du sagst, dass keine Wartung bei dir vorgenommen wurde. Wie verhält es sich denn bei den anderen Mietern (wenn es denn welche gibt), was haben diese für Belege erhalten?

    Ok, wenn jemand bei mir nen Termin (angeblich) hätte, den er eigentlich nicht hatte, dann würde ich mich auch dagegen wehren. Du bist aber auch nicht in der Beweispflicht, dass der Techniker nicht da war, sondern der Techniker/ Vermieter ist in der Beweispflicht, dass die Leistung ausgeführt wurde. Ist das Protokoll auch wirklich vom Techniker oder vom Schornsteinfeger? Grundsätzlich wird ja so ein Protokoll erstellt, wenn die Therme gereinigt und gewartet wird, da muss aber auch der Kunde (also du oder ein Vertreter) unterschreiben, zumindest kenne ich es nicht anders und hatte auch selbst eine Therme.

    Um was für eine Wartung handelt es sich denn? Ist diese Wartung angeblich in deiner Anwesenheit gemacht worden oder handelt es sich um eine Wartung, die in allgemein zugänglichen Räumen, bspw. Keller gemacht worden ist? In der Regel wird ja eine Wartung auch bescheinigt, so dass zum Beispiel irgendwo auf der Heizungsanlage ein Aufkleber angebracht ist, wann die letzte Wartung durchgeführt wurde.


    Der Elektriker meinte auch, dass die Zuleitung für den Herd nicht gerade neu ist und das wohl beim Einschalten von 3 und mehr Platten gleichzeitig die Sicherung rausspringen wird.
    Vom Backofen gar nicht erst zu reden.

    Wenn ich jetzt mit dem Problem zum Vermieter gehe, ist er verpflichtet, eine neue Zuleitung zu legen??

    Dies ist so eine Sache mit dem Herd. Wenn keine Beeinträchtigung der Sicherheit vorliegt, wird der Vermieter wohl nicht verpflichtet sein. Wie es um die Sicherheit steht, musst du mal mit deinem Elektriker besprechen. Wie sehen die Leitungen in den anderen Wohnungen aus und wie kochen die Leute dort?

    Ich hatte damals (persönlich) den gleichen Fall, dass die Leitungen keine Tinte aufm Füller hatten. Habe das aber mit dem Vermieter besprochen und er ist auch dafür aufgekommen, schließlich ist das eine werterhaltende bzw. wertsteigende Investition.

    Der Vermieter ist verpflichtet, dir eine Möglichkeit zum Kochen zu geben, sei es durch Strom oder Gas. Da bei euch scheinbar kein Gas vorhanden ist, wirds wohl auf den Strom hinauslaufen, und damit hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt. Der andere Punkt ist auch, dass der Herd nicht zwingend mit Starkstrom betrieben werden muss, da es auch mit 240 V geht.

    Dass du keine Miete für März und April wird sich wohl nicht durchbekommen lassen. Um keine Miete zahlen zu müssen, müsste die Wohnung zu 100% unbenutzbar sein, was bei einem Wasserfleck nicht vorliegt. So lange "nur" ein Wasserfleck vorhanden ist und noch kein Schimmel, dürfte sich die Beeinträchtigung im überschaubaren Rahmen, höchstwahrscheinlich nur im optischen Mängelbereich bewegen.

    Dass du einen Nachmieter zum 01.03. finden möchtest und dies der Vermieter auch genehmigt, ist eine freiwillige Leistung seinerseits. Vertraglich bis du aber noch bis zum 30.04. an den Mietvertrag gebunden, wenn nichts anderes erklärt wurde.

    Es entsteht durch die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung kein besonderer Kündigungsgrund. Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema findest du hier: Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung

    Wenn ihr im letzten Abrechnungszeitraum eine Nachzahlung hattet, ist eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung durchaus legitim und auch nicht unüblich. Dies schützt den Vermieter vor hohen Auslagen und den Mieter vor hohen Nachzahlungen.

    Wenn ihr die Wohnung kündigen wollt, so könnt ihr das mit der 3-monatigen Kündigungsfrist tun. Erreicht die Kündigung den Vermieter4 also noch bis zum 03.02.2010, erfolgt die Kündigung bis zum 30.04.2010.

    Gibt es denn bisher zu dieser Handhabe nur telefonische Auskünfte oder kann man das irgendwo bei der Genossenschaft nachlesen, dass Geld einbehalten wird, für welches keine Leistungen erbracht werden?

    Ich denke, der direkte Weg zu einem Fachmann ist hier der sicherste und auch höchstwahrscheinlich der effektivste.

    Ich würde mich freuen, wenn Du uns berichten könntest, was das "Stunk" machen gebracht hat.:p

    Viel Erfolg!