Beiträge von vonrimsk

    Hi,

    ja habe tatsächlich noch eine weitere gefunden.

    "Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, im erforderlichen Umfang und ohne besondere Aufforderungen durch den Vermieter Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind."

    Im Übergabeprotokoll steht übrigens auch nur, dass die Mietsache "im ordnungsgemäßen" Zustand überreicht werden muss.

    Hi,

    Müssen wir unsere Wohnung streichen?

    Wir ziehen demnächst aus und in unserem Mietvertrag steht folgendes:

    "Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt, ungeachtet seiner Verpflichtungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, besenrein zurück zu gewähren".

    "Die Endreinigung kann durch eine professionelle Firma oder durch den Mieter selbst durchgeführt werden. Die Kosten durch eine professionelle Endreinigung hat der Mieter selbst zu tragen. Die Endreinigung beinhaltet Fenster und Rahmen, Türen und Rahmen, Küchenreinigung, sowie Schränke intensiv innen und außen, saugen und putzen der Böden, Reinigung der sanitären Anlagen".

    Steht jetzt auch erstmal nichts konkretes von streichen.

    Die Wohnung wurde durch uns erst bezogen, da sie ein Neubau war.

    VG,

    KS

    Hi,

    wir haben Ende letzten Jahres ein Schreiben von unserem Vermieter (eine Immobilienverwaltungs GmbH) erhalten, in der uns ein Guthaben von knapp 700€ zu steht. Laut Schreiben sollte das Guthaben bereits am 31.01.2021 überwiesen werden. Leider haben wir nach wie vor kein Geld erhalten.
    Leider ist es faktisch unmöglich, den Vermieter zu erreichen. Es wird weder auf Telefonate, noch auf Emails reagiert. Klassischer Saftladen eben. Erkundigt man sich im Internet über die Firma stellt man auch schnell fest, dass Sie dafür bekannt sind, Auszahlungen nicht vorzunehmen.

    Könnte ich beispielsweise die Gesellschaft nicht ermahnen, mir das Guthaben innerhalb der nächsten2 Wochen auszahlen zu lassen, mit der "Drohung", das Guthaben von der nächsten anfallenden Mietzahlung abzuziehen? Was sieht der rechtliche Rahmen für solche Situationen aus?

    Ich bin natürlich auch offen für andere Strategien.

    Viele Grüße,


    KS