Hi,
ja habe tatsächlich noch eine weitere gefunden.
"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet, im erforderlichen Umfang und ohne besondere Aufforderungen durch den Vermieter Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen, soweit sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind."
Im Übergabeprotokoll steht übrigens auch nur, dass die Mietsache "im ordnungsgemäßen" Zustand überreicht werden muss.