Beiträge von reinformal

    Meinen totaldefekten Einbaukühlschrank habe ich wenige Tage vor Weihnachten/2020 beanstandet, eine Neuinstallation wurde mir mündlich sofort zugesagt, aber bisher keine Taten. Emails, Beschwerdeanrufe sogar Faxversendung wird alles ignoriert.

    Bei dem Wohnungskomplex gab es 2020 einen Eigentümerwechsel und seither ist die Kommunikation unbrauchbar.

    Bis vor wenigen Wochen hatte der neue Vermieter noch das kleine Büro in der Wohnanlage (für ca 150 Wohnungen) besetzt gehalten, wo eine frau am Schreibtisch absaß, mir alles versprach, jedoch nie lieferte - mittlerweile 6 Monate nicht.

    Nun habe ich just eine neue Neubauwohnung verbindlich in Aussicht, bereits nächste Woche Vertrag/Schlüsselübergabe und werde hier nach 20J. kündigen müssen (3Monate Kündigungsfrist). Am liebsten möchte ich die Mietzahlung/en für die restlichen 3 Monate komplett einstellen, denen die Schlüssel hinwerfen und gut. Die Wohnung ist nach 20J in einem 1A Zustand, lediglich der anfangs ausgelegte Teppich fehlt, weil durch Holzimitat ersetzt.

    Welche Konsequenzen drohen mir, wenn sich der Vermieter weiterhin totstellt und ich ohne abgesprochende Kommunikation ausziehen muß ?

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    Neue Frage hierher verschoben, da im Zusammenhang betrachtet werden sollte.

    Die Vermieterverwaltung ruft plötzlich an, wegen bereits zwei Wochen fehlender Monatsmiete, die jedoch routinemäßig per Dauerauftrag Mo/3.Mai rausging.

    Per email geht der Bankauszug als Zahlungsnachweis raus, erhalte jedoch keine Bestätigung, dass die Monatsmiete aufgefunden wurde. Nächte Woche ist die Juni-Miete fällig und wüsste eigentlich schon gerne, ob der Zahlungsweg evtl. defekt ist.

    Die Vermieterverwaltung ist null kommunikativ, kann aber auch an der Einzelperson liegen, die sich als sehr unzuverlässig erweist (z.B. Kühlschrankersatz 6 Monate immer noch nicht erhalten). Kann eine schriftliche Bestätigung über den Mai-Zahlungserhalt (ggf. weiterhin Nichterhalt?) von der Vermieterverwaltung verlangt werden, bevor weitere Zahlungen überhaupt getätigt werden ?

    Die Vermieterverwaltung wurde Mitte 2020 neu eingesetzt, eine Abbuchungsermächtigung ist noch nicht eingerichtet, weil nach 20J. ohnehin die Selbstkündigung ansteht.

    Es geht um den Zustand meiner 20J. angemieteten 4-Zi-Wohnung (3-Monatkündigungsfrist). Bin mir zum vertraglichen Mindestzustand im Unklaren, wie die Rückgabe real aussehen kann und würde mich über Tipps / Hinweise freuen. Im Mietvertrag steht Wände/Decken Rauhfaser in RAL 9010-Farbe neugestrichen.

    Ebenso alle Holztüren, Türrahmen, Fußbodenleisten sind in reinweiß neu zu streichen.

    Gibt es nach 20 Jahren Mietdauer ggf. eine erleichterte Wohnungsrückgabe bzw. ein Recht darauf ?

    Vermutlich wird der Vermieter Küche/Bad ohnehin modern kernsanieren (wissen tue ich es aber nicht). Nun aber der Reihe nach:

    1) Teppich

    Die Wohnung war mit Teppich ausgelegt übergeben worden, habe diesen später teils selbst entfernt und mit Laminat ersetzt.

    -Zwei Zimmer hatten ohnehin 1A-Holzfußboden darunter, ein weiteres Zi nicht (Boden war dreckig/verklebt), dort zog ich Laminat ein.

    -Das verbliebende (Kinder-) Zimmer behielt den Teppichboden bei, wurde später mal zum Abstellraum.

    -Der Flur hatte Teppich, der Holzfußboden drunter war jedoch schlechter, somit kam Laminat drüber.

    -Die entfernten bisherigen Teppiche gingen auf den Müll.

    2) Zimmertüren

    Die Türen sind nach 20J. in einem guten Zustand und waren bei Übergabe seinerzeit neugestrichen.

    3) Heizkörper

    Von zu streichenden Heizkörpern steht im Mietvertrag nichts, sind jedoch auch weiterhin in sehr gutem Zustand.

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    Anmerkung: Der gesamte größere Altbauwohnkomplex (ca 150 Mietparteien) wurde just 2020 von einer Investment-Immobiliengruppe samt Altmietverträgen aufgekauft.

    Fruggel, Multiman

    danke euch beiden. Mir wird schon klarer jetzt, dass der Eigentümer etwas Sorgfalt und wenig Interesse an totaler Beliebigkeit haben kann. Obwohl er mir natürlich vertrauen können sollte, aber über derart juristische Hintergründe brauchte ich noch nie nachdenken bisher. Ja, ich werde nur möbliert vermieten, vermutlich sogar nur je paar Monate (z.B. bei WG-Gesucht hat es ja solche Nachfragen, Austauschstudenten, weltweit... EU, China, Südamerika,Afrika etc. möglichst „pflegeleicht“).

    Fruggel, auch das klingt sehr hilfreich.

    Jedoch, wie sollte ich vorab auf eine schriftliche Erlaubnis bestehen, wenn sogar ich selbst einen Untermieter noch gar nicht kenne.

    Also, der Untermieter würde einziehen, ich mache die Mitteilung an den Eigentümer „Selbstauskunft“.

    Nach einem Monat dann „Terror“ im Haus (15J. war hier Ruhe), ich hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart, solange bliebe der Terror weiterhin im Haus. In so einigen Vertragsmustern fand ich aber auch z.B. sowas (Ziff. 1 Pkt3, Datum habe ich mal frei eingesetzt).

    Ich hätte einen Widerrufspuffer von 2 Wochen(selbst und der Eigentümer auch), würde der Terror evtl bereits von Beginn an stattfinden. Wäre sowas hilfreich oder zu modifizieren, damit der Eigentümer eine generelle schriftliche Voraberlaubnis zu geben bereit wäre ?

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    „Ziff. 1 Mietsache / Zeitraum:

    1. Der Vermieter vermietet ab dem 01.04.2021 in seiner 3,5Zimmer-Wohnung, 1.OG. ...................

    2. Das Mietverhältnis wird zunächst bis zum 31.04.2021 befristet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

    3. Ab dem 15.04.2021 kann das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist unbefristet unbefristet.“

    da hast Du insofern nicht ganz unrecht,@ darkshadow,

    weil ich mich zuvor natürlich ähnlich absichern werde und auch 2 Monatsmieten Kaution einplane. Dafür werde ich ein Checkup-Papier vorbereiten. Ich könnte solch unterzeichnetes Papier ja dann einfach an das Formselbstauskunftpapier des Eigentümers drantacken und würde dem Informationsinteresse ja nachkommen dadurch. Alles doppelt durchzunehmen fände ich allerdings schon etwas abschreckend strapaziös.

    Hallo in die Runde,

    aus wirtschaftlichen Gründen möchte ich ein Zimmer (von 3,5 Zimmern) zur Mitbewohnung (=Wohngemeinschaft) untervermieten und habe den Hauseigentümer bereits schriftlich um Erlaubnis gebeten (da lt. Mietvertrag erforderlich). Die Sekretärin rief daraufhin an, es würde keine schriftliche Erlaubnis geben und in deren Büro erhielt ich 2 Formblätter „Selbstauskunft zum Wohnungsangebot“, die ein Mietbewohner auszufüllen hätte. Es handelt sich also um umfangreiche Vordrucke, die üblicherweise von Hauptmietern bei Wohnungs-/suche/Bewerbungen auszufüllen sind (...letzte Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Nachweis Haftpflichtversicherung u.a.m./s.Anlage).

    Solche 2 Blätter lassen sich vom WG-Mitbewohner kaum ausfüllen, eher werfen sich Fragen/Zweifel auf.

    Ich wohne bereits gut 15 Jahre hier, hatte zum Immobilienmogul eigentlich nie direkten Kontakt, er soll aber wohl „mit Vorsicht zu genießen“ sein, wenn man was hätte.

    Mietselbstauskunft(1u2).jpg

    Wie kann ich da nun „geschickt / korrekt“ fortfahren ?