Beiträge von simon1516

    Hallo Fruggel,

    danke für die Antwort.

    Die Belegeinsicht ist das Problem. Der Vermieter reagiert einfach nicht auf meine Anfrage.

    Nachteil für mich ist, dass es sich nicht um eine Nachforderung seitens VM handelt. Uns wurde ein Betrag nach der Abrechnung gutgeschrieben - zu wenig!

    Es wurden einfach mal 420€ Wartungskosten für eine Gastherme berechnet. Diese funktioniert nicht mehr richtig, weswegen im vergangenen Jahr 3x Handwerkewr vor Ort waren, die die Heizung wieder instandgesetzt haben.

    Mit Wartung hat das nix zutun. Die gesamten Kosten (so denke ich) wurden uns aber zur Last gelegt...Klar, dass der Vermieter die Belege nicht offen legen will...wegen ein paar hundert Euro muss ich die Belegeinsicht nun einklagen, es seind enn du hast noch eine bessere Idee...

    Danke vielmals!

    Gruß Simon

    Bitte kein Vollzitat

    Danke für die Antwort.

    Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlungen ist meines Wissens nur möglich, wenn keine Abrechnung in einer bestimmten Frist erstellt wurde. Das ist bei mir nicht der Fall.

    Wurde die Abrechnung erstellt, kann eine Rückforderung nicht pauschal erfolgen. Es muss konkret angegeben werden, wo zu viel abgerechnet wurde. Dies ist nur möglich nach Prüfung der entsprechenden Belege, womit wir beim Ursprungproblem stehen...

    EDIT: Ich zahle lieber 1000€ an einen Anwalt, bevor ich dem Vermieter 300€ ungerechtfertigt überlasse.

    Guten Tag,

    ich, Mieter, würde gerne die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters prüfen aufgrund erheblicher Zweifel. Dazu benötige ich die Belege über die angefallenen Nebenkosten.

    Nun reagiert der Vermieter nicht auf meine Anfrage und das Recht, die Belege einzusehen.

    Nun gibt es wohl zwei Möglichkeiten:

    1) Einstellung der Zahlung weiterer Nebenkosten

    2) Einklagung des Rechts, die Belege zu prüfen

    Option 1) fällt weg, da ich aus der Wohnung ausgezogen bin. Es werden daher auch logischerweise keine Zahlungen mehr an den Vermieter getätigt.

    Daher geht es wohl lediglich über Option 2).

    Meine Frage: Gibt es dazu sowas wie eine "Musterklage"? Dieses Problem sollten ja wahrscheinlich schon etliche Mieter gehabt haben...

    Ich bräuchte sowas wie einen Vordruck, den ich an das Gericht senden kann, um die Belegeinsicht einzuklagen.

    Einen Anwalt möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich noch nicht einschalten, daher frage ich hier. Bei einem Streitwert von ca. 300€ würde ich es gerne selbst machen wenn möglich und hoffe auf gute Tipps eurerseits.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Simon

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich bin Mieter einer 80qm Wohnung und habe gestern die Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Kosten für die Wartung der Heizungsanlage: 417€.

    Es handelt sich um eine ganz normale Gastherme in der Wohnung.

    Nun zur Vorgeschichte:

    Die Heizung machte über das Jahr über mehrmals "mucken". Fehlermeldungen, Betriebsausfälle etc waren die Folge. Es kam dann, zusätzlich zur normalen jährlichen Wartung, zu zwei oder drei weiteren Terminem mit dem Heizungsfachmann.

    Nun meint der Vermieter, dass dies alles Wartungskosten seien und ich diese daher auch tragen muss. Nun, ich habe da eine andere Meinung. Selbst wenn dies typische Wartungsarbeiten waren (Reinigung der Anlage, dann ging wieder alles für eine bestimmte Zeit...) kann ich doch nix dafür, dass diese alte Heizungsanlage so oft gewartet werden muss, oder? Üblich ist 1x/Jahr und nicht 4x/Jahr. Üblich sind 100€, keine 400€. Ich kann ja jetzt nicht jedes Jahr 400€ pro Jahr bezahlen, nur weil dieses alte, billige Teil so oft gewartet werden muss.

    EDIT: So am Rande, meine Vermutung ist ja, dass der Vermieter einfach keinen Bock hat, eine neue Heizungsanlage zu bezahlen. Das ist aber nicht mein Problem.

    Wer hat Recht, der Vermieter oder ich?

    Danke und Gruß

    Simon

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