Beiträge von mrkslighting

    Hallo zusamenn,

    ich habe 10 Monate in einer Wohnung gewohnt. Es wurde im Mietvertrag keine Mindestmietdauer vereinbart. Ich habe ordentlich gekündigt, die Kündigungsfrist beachtet und bin ausgezogen. Der Auszug war im Juni 2020.

    Die Nebenkostenabrechnung ist nun fehlerhaft (es wurde eine zu geringe Vorrauszahlung berücksichtigt), dies soll ansich aber nicht Thema sein. Mein Vermieter sagte am Telefon in etwa, ich solle froh sein, dass er mir keine Pauschale für seinen Mehrwaufwand (Erstellung Nebenkkostenabrechnung etc.) entstanden durch meine kurze Mietdauer berechnet hat und "droht", mir diese noch nachträglich zu berechnen, wenn ich den "Ball nicht flach" halten würde, da hätte er ein Recht zu.

    Meine Frage nun: Hat er das Recht, mir einen Betrag X wegen seines erhöhten Verwaltungsaufwands enstanden durch meine kurze Mietzeit von 10 Monaten zu berechnen? Im Mietvertrag wurde dies nicht vereinbart. Ich habe davon auch noch nie etwas gehört..

    Danke für eure Hilfe!

    mrks