Beiträge von Scoobywoop

    Guten Abend Leute,

    ich habe folgendes Anliegen. Ich wohne seit circa 6 Monaten in meiner ersten Wohnung und habe am Samstag ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. Ich solle doch die Nutzwechselgebühren bis zum 01.04.2021 zahlen.

    Ich habe mich dann etwas schlau gemacht und herausgefunden, dass laut BGH, der Vermieter dafür aufkommen muss und es nicht auf den Mieter überwälzt werden kann. Allerdings habe ich in meinem Mietvertrag folgende Klausel gefunden und übersehen. Ich zitiere "Die Kosten einer Zwischenablesung beim AUSZUG, insbesondere eine anfallende Nutzwechselgebühr, welche der beauftragte Wärmedienst dem Vermieter in Rechnung stellt, trägt der Mieter. Diese wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung über den Abrechnungszeitraum abgerechnet, in welcher der Auszug fällt."

    Meine Frage ist nun, ob ich einen Widerspruch der Klausel im Mietvertrag, binnen der Jahresfrist einlegen kann? :/

    Ich bedanke mich im voraus bei euch :)

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