Beiträge von Valeannaa

    Hallo zusammen,


    Ich habe eine Eigenbedarfskündigung mir einer Frist von einem Jahr erhalten. Meine Vermieterin und deren Tochter wohnen über mir und bilden eine Erbgemeinschaft.

    Grund der Eigenbedarfskündigung ist: die Tochter will mit ihrem Freund einen eigenen Hausstand gründen.

    In der Kündigung steht drin, das die Tochter im Jugendzimmer bei der Mutter wohnt (Wohnung über mir)

    Nur sehe ich weder die Tochter noch die Mutter oben wohnen.

    In der Wohnung in der die Tochter und Mutter angeblich leben sollen geht ein (mir unbekannter Mann) Ein und Aus. Von der Vermieterin und deren Tochter keine Spur zu sehen.

    Das Auto ist nicht da, kein Kommen und Gehen wie das bei normalen Mietern zu sehen ist. Ich habe den Eindruck das die Wohnung leer steht und die Vermieterin nur ab und zu vorbeischaut und nach dem rechten sieht. Des weiteren wird von den anderen Mietern behauptet das die beiden umgezogen sind.

    Auch habe ich gestern erfahren das eine vergleichbare Wohnung bei mir im Haus frei wird und dafür ein Nachmieter gesucht wird.

    Hätte die Vermieterin mir diese Wohnung anbieten müssen? Ist denn die Eigenbedarfskündigung dann noch rechtens?


    Im Dezember 2020 kündigte mir der Anwalt der Vermieterin an, folgendes an:

    Das seit dem Zugang des Mieterhöhungsverlangen unserer Mandantin gezeigte Verhalten Ihres Mitglieds legt den Schluss nahe, dass die Wohnung Ihrem Mitglied zu teuer geworden ist.

    In aller Regel enden vom Mieter vom Zaun gebrochene Auseinandersetzungen über Wohnraum wegen angeblicher Mängel mit der Beendigung des Mietvertragsverhältnisses.

    Im Hinblick darauf legt unsere Mandantin Ihrem Mitglied nahe das Vertragsverhältnis alsbald einvernehmlich zu beenden.

    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in Kürze ohnehin eine Eigenbedarfskündigung seitens unserer Mandantschaft erfolgen wird, da die Tochter unserer Mandantin, die derzeit noch bei Ihrer Mutter wohnt, im kommenden Jahr mit ihrem Freund einen gemeinsamen Hausstand gründen will und wird. Es wird alsbald eine Eigenbedarfsssituation eintreten, die ein berechtigtes Interesse unserer Mandantschaft an der vertragsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses mit Ihrem Mitglied begründen wird.

    Im Januar 2021 kam dann die Eigenbedarfskündigung.