Hallo Fruggel,
Das ist richtig , soweit ist es auch erledigt worden.
Eine Frage bleibt mir allerdings noch.
"Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum xx Jahren nicht erhöht wird."
Der Anwalt mit dem ich telefonierte riet mir davon ab länger als 4 Jahre einzutragen , da das in seinen Augen etwas zu "frech" sei und die Mieterhöhung in den Nächsten Jahren sowieso eine Tendenz nach unten haben.
Ich bin zwecks des hohen Stundensatzes nicht mehr weiter darauf eingegangen und habe das auch so für in Ordnung gehalten.
Nun stellt sich mir trotzdem die Frage ob es Problemlos möglich wäre da beispielsweise 15 Jahre einzutragen.
Immer mit dem Hintergedanken, dass der Erbe rechtlich aus dem Mietvertrag raus kommen will. Der dauerhafte Kündigungsschutz ist vom Rechtsanwalt im Vertrag angepasst worden und gewährleistet.