Beiträge von abcdefg

    Hallo Fruggel,

    Das ist richtig , soweit ist es auch erledigt worden.

    Eine Frage bleibt mir allerdings noch.

    "Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Miete für den Zeitraum xx Jahren nicht erhöht wird."

    Der Anwalt mit dem ich telefonierte riet mir davon ab länger als 4 Jahre einzutragen , da das in seinen Augen etwas zu "frech" sei und die Mieterhöhung in den Nächsten Jahren sowieso eine Tendenz nach unten haben.

    Ich bin zwecks des hohen Stundensatzes nicht mehr weiter darauf eingegangen und habe das auch so für in Ordnung gehalten.

    Nun stellt sich mir trotzdem die Frage ob es Problemlos möglich wäre da beispielsweise 15 Jahre einzutragen.

    Immer mit dem Hintergedanken, dass der Erbe rechtlich aus dem Mietvertrag raus kommen will. Der dauerhafte Kündigungsschutz ist vom Rechtsanwalt im Vertrag angepasst worden und gewährleistet.

    Hallo nochmals zusammen,

    ich habe mittlerweile Kontakt zu einem Anwalt für Mietrecht aufgenommen. Er hat mir bestätigt, dass ein Mietvertrag mit dauerhauften Kündigungsschutz von Vermieterseite kein Problem sei.

    Aufgrund von Kosten und Zeitgründen hat er mich gebeten , dass ich zum finalen Gespräch am besten einen Mietvertrag vorbereite. Anhand diesem Mietvertrag wird dann der Vertrag dementsprechend angepasst und von ihm aufgesetzt.

    Nun hat er zum Beispiel gesagt, dass ein Mietvertrag mit recht wenig Seiten besser wäre als ein sehr langer. Da man weniger anfechten könne und im Zweifel dann das Gesetz greifen würde , welches immer eher auf der Mieterseite ist.

    Lange Rede kurzer Sinn.

    Im Netz finde ich meistens nur sehr lange Mietvertrag bis 9 Seiten, er sprach von 3-4 Seiten wäre am besten.

    Leider habe ich da nicht wirklich etwas gefunden.

    Wenn ihr mir eine Seite empfehlen könntet wo es gute Mietvertragvorlagen gibt, dann wäre ich euch sehr dankbar.

    Hallo zusammen,


    meine Situation ist wie folgt.

    Ich wohne momentan im vollständig abbezahlten Haus meiner Oma.

    Es handelt sich um ein Haus mit 3 Wohnungen , ich wohne in der Dachgeschosswohnung.

    Die Wohnung ist im Besitz meiner Oma und ich wohne bis heute Mietfrei.

    Nun ist es so geregelt , das mein Vater das Haus erben wird.

    Im Erbe ist es von meiner Oma so festgelegt, dass mein Vater das Haus bekommt , aber es nicht verkaufen darf.

    Das Haus wird dann wenn mein Vater nicht mehr ist , unter mir und meinen Geschwistern aufgeteilt.

    Jetzt möchte ich aufgrund finanzieller Veränderungen einen Mietvertrag mit meiner Großmutter abschließen.

    Im Mietvertrag steht geschrieben

    :"Hinweis: Die Mietvertragsparteien können unter § 22 dieses Mietvertrages auch einen

    dauerhaften oder Kündigungsverzicht des Vermieters vereinbaren"

    Angenommen ich schließe den Mietvertrag mit meiner Oma mit einer Monatsmiete von 200 € und einem dauerhaften Kündigungsschutz nach § 22.

    Kann mein Vater mir dann nach dem Tod meiner Großmutter den Mietvertrag kündigen und/oder kann er die Miete nach seinen Belieben anpassen?

    Vielen dank schonmal im voraus.

    Grüße

    Hallo zusammen,

    meine Situation ist wie folgt.

    Ich bin momentan Student und wohne im vollständigen abbezahlten Haus meiner Oma.

    Ich habe dort seit 5 Jahren eine eigene Wohnung (65qm)

    Die Wohnung ist im Besitz meiner Oma und ich wohne bis heute Mietfrei.

    Nun ist es so geregelt , das mein Vater das Haus erben wird.

    Im Erbe ist es von meiner Oma so festgelegt, dass mein Vater das Haus bekommt , aber es nicht verkaufen darf.

    Das Haus wird dann wenn mein Vater nicht mehr ist , unter mir und meinen Geschwistern aufgeteilt.

    Wenn ich einen Mietvertrag mit meiner Großmutter abschließe, sagen wir mit dem monatlichen Betrag von 80€.

    Kann mein Vater dann wenn er das Haus erbt die Miete neu ansetzten oder drastisch erhöhen?

    Oder kann er diese nur Jährliche um den gesetzlich festgelegten Prozentsatz erhöhen?

    Vielen dank schonmal im voraus.

    Grüße