Danke für die Antwort. Das steht im Mietvertrag:
Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Die Mieter sind über die geplanten Sanierungsarbeiten informiert und
stimmen diesen hiermit zu. Weiterhin sind sie sich bewusst, dass während der Arbeiten bauübliche
Störquellen auftreten werden.
Die Wohnung kann ab xx.xx.xxxx teilbezogen werden. Beide Vertragsparteien
sind sich darüber einig, dass Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, um die
Wohnung bewohnbar zu machen und diese ggf. länger andauern können als bis zum
Beginn des Mietverhältnisses. Dies ist dem Mieter bekannt. Der Mieter sieht
hierbei von einer Mietminderung ab.
Im Absatz
Kosten steht noch:
Es wird kein Verzicht auf eine künftige Mieterhöhung erklärt.
Diese Mieterhöhung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das wars zu diesem Thema.