Gefragt habe ich den Vermieter bereits persönlich. Antwort: "Nicht kostenlos" und ist gegangen. Kontakt auf dem normalen Wege mit ihm ist quasi sinnlos.
Informationen bekomme ich von ihm keine, vermutlich erst bei der nächsten Jahresabrechnung.
Nach telefonsicher Rücksprache mit den Stadtwerken, mit welchen ich den Stromvertrag zu meinem Zähler abgeschlossen habe, ist der Vertrag nicht gekündigt. Falls der Fall eintreten sollte, kann ich jedoch Wiederspruch einlegen.
Meine Vermutung ist: Er rechnet den verbrauchten Strom (Mietstrom und Reststrom) komplett zum Tarif des Energieversorgers ab.
Ich würde das Problem gerne aus der Welt schaffen und einfach weiter meinen Gesamtstrom weiter über die Stadtwerke beziehen. Jedoch finde ich keine Gesetzeslage.