Beiträge von WilliR61

    Hallo.

    (Falls ich in diesem Unterforum falsch bin - bitte benachrichtigen. Danke)

    Ich bin frischgebackenes Mitglied in diesem Forum und habe ein par Fragen, von denen ich hoffe, das ich sie hier klären kann.

    2017 sind meine Eltern verstorben, die mir ihr 2-Fam.-Haus (Baujahr 1960, einfache Ausstattung) vermacht haben.

    Ich bin Anfang 2018 in die freie Wohnung im OG eingezogen.

    2015 ist ein jüngeres Paar eingezogen, der Mietvertrag, den meine Eltern damals

    mit ihm geschlossen hat, ist so ein alter...nennt man wohl Einheitsmietvertrag?, wie man ihn z.B. in Zeitschiftenläden bekam.

    Die Wohnung hat 65 qm, wobei ein kleiner Raum mit rund 8,8 qm außerhalb der

    eigentlichen Wohnung, jedoch im gleichen Geschoß (EG) ist. Dieser Raum diente dem

    Paar früher als Lagerraum, nun ist es das Kinderzimmer.

    Eine Kaution wurde vermutlich nicht verlangt - zumindest fand ich in den Kontoauszügen

    meiner Eltern keinen Hinweis darauf.

    Meine Eltern verlangten damals eine Kaltmiete von 350 Euro, Januar 2020 habe ich sie auf

    400 Euro erhöht (Wann darf die Miete weiter erhöht werden? Denn 400 Euro finde ich etwas zu gering).

    Kurz zum Ort: Luftkurort, ca. 7000 Einwohner, See fast vor der Haustür (1 km).

    Einen der Kellerräume (ca. 15 qm) brauchte ich nicht unbedingt und habe ihm daher

    diesen Raum unentgeltlich als gewerbliches Lager (Malermeister) überlassen.

    Nun sehe ich aber nicht mehr ein, das dieser Raum kostenlos ist (möchte dazusagen,

    das ich kein "Ekelvermieter" bin; z.B. durften sie einen großen Pool im Garten aufstellen,

    dafür wurde ein festes Kiesbett geschaffen, Umwälzpumpe und anderes Equipment durften sie in der Gartenhütte nebenan installieren, Strom durfte vom Mieter ebenfalls installiert werden. Ebenso habe ich die Erlaubnis erteilt, das sie auf ihre Kosten eine feste Klimaanlage einbauen dürfen).

    Nun würde ich gern wissen, ob ich für diesen Kellerraum plötzlich etwas Miete verlangen darf.

    (Raum hat Strom, Wasser muss - bei Bedarf - vom Raum nebenan geholt werden)

    Desweiteren interessiert mich, wie das mit Kleinreparaturen ist.

    Ich meine, mal gelesen zu haben, das Reparaturen bis 100 Euro zu Lasten des Mieters geht;

    bin mir da aber sehr unsicher. Leider geht aus diesem alten Mietvertrag nichts konkretes hervor.

    Mir ist es sehr wichtig, das alles korrekt und fair abläuft, da lege ich großen Wert drauf.

    Viele Grüße

    und danke im Voraus

    Bitte auf aussagekräftige Titel achten!