Ich darf mich jetzt auch noch einmal melden
Nutzerwechselkosten im Mietvertrag aufzuführen, diese auch zu berechnen, sind laut meinen oben bereits geschickten Links, unwirksam oder verstehe ich das komplett falsch?
Wie verhält es sich mit den Rauchmeldern bzw. der Miete und Wartung. Da steht nichts bei mir im Mietvertrag oder gibt es da einen Überbegriff? Generell ist doch nur die Wartung umlagefähig oder auch die Miete? Ist das eventuell auch von Bundesland zu Bundesland anders?
Ist die Wartung für Kaltwasserzähler auch umlagefähig?