Beiträge von mayomayo

    Handelt es sich denn um eine offizielle Modernisierungsankündigung (u.a. mit der zu erwartenden Mieterhöhung) oder erst einmal nur um ein allgemeines Schreiben?

    Ich denke schon, dass es eine offizielle Ankündigung ist, da hierbei auch die Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten durch die Modernisierung angegeben wird und auf die gesetzlichen Fristen für den Härtefall usw. hingewiesen wird. Eine mieterhöhung wurde nicht angekündigt, wurde sie beim letzten mal auch schon nicht.

    Ok, dann hatte ich das mit der Kündigungsfrist etwas falsch verstanden, aber 30.09 wäre auch super.

    Danke nochmal!:thumbup:

    Danke an alle für die Antworten.

    Inzwischen hat sich die Situation geändert, wodurch sich für mich weitere Fragen ergeben. Heute ist nämlich erneut ein Schreiben des Vermieters eingetroffen. Die Modernisierungsarbeiten verzögern sich aufgrund von Lieferengpässen bis zum nächsten Jahr. Gleichzeitig werden in dem Schreiben weitere Modernisierungsarbeiten angekündigt: Im Oktober sollen alle Fenster erneuert werden. Das bedeutet doch, dass ich jetzt nochmal bis Ende August das Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Kündigungsfrist in Anspruch nehmen könnte, oder? Also bis Ende diesen Monats zum 31.08. kündigen, oder bis Ende August zum 30.09.

    Verstehe ich dieses Sonderkündigungsrecht richtig? Das wäre nämlich ein großes Glück, da ich mittlerweile möglichst schnell aus der Wohnung raus will, sobald ich eine neue gefunden habe.

    Wenn es sich tatsächlich um eine energetische Modernisierung handelt, ist eine Mietminderung im Sinne des § 536 (1a) BGB für die Dauer von 3 Monaten ausgeschlossen.

    Hier wäre dann nur zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine energetische Modernisierung handelt.

    Danke für die Antwort! Da es sich bei der Gerüststellung um die Dämmung des Flachdachs handelt, denke ich schon, dass es eine energetische Modernisierung ist. Allerdings fällt es mir schwer zu glauben, dass man da als Mieter gar keine Möglichkeiten hat. Was wäre, wenn der Vermieter die Wohnung drei Monate lang von innen dämmen wollte, sodass zB ein Zimmer gar nicht mehr nutzbar wäre? Dürfte man dann auch nicht die Miete mindern? So ist es im Prinzip ja auch jetzt mit dem Balkon.

    Hallo zusammen,

    der Vermieter meiner Zweizimmerwohnung hat vor 3 Monaten mitgeteilt, dass ab Mitte Juli (also jetzt) energetische Modernisierungsarbeiten am Haus durchgeführt werden. In dem Schreiben stand, dass die Nutzung der Balkone während der Modernisierung nicht möglich sein wird.

    Mir ist klar, dass ich die Modernisierungsarbeiten zu dulden habe, und das Schreiben des Vermieters diesbezüglich schien auch korrekt zu sein, aber den Balkon im Sommer nicht nutzen zu dürfen geht für mich schon über das "Dulden" hinaus, schließlich bezahle ich die Miete ja auch für den Balkon.

    Kann ich also für die Dauer der Modernisierungsarbeiten die Miete mindern und wenn ja, wie stelle ich es an? Muss ich den Vermieter vorher darüber in Kenntnis setzen und warten, ob er den "Mangel" behebt, oder kann ich die Minderung direkt ankündigen und für diesen Monat schon z.B. 15% weniger überweisen, da ja nicht abzusehen ist, dass die Arbeiten gestoppt werden können, nur damit ich auf den Balkon kann?

    Vielen Dank und viele Grüße!