Beiträge von FatTony81

    Kündigungen via E-Mail sind unwirksam, da diese in Schriftform (Originalunterschrift) erfolgen müssen.

    Rechtlich betrachtet hast Du also nie eine (wirksame) Kündigung erhalten.

    Nee, ist alles richtig. Zur Info via Mail, einen Tag später kams per Post gegen Rückschein. ,dass ich nicht nach erhalt der Mail ne Echtzeitüberweisung gemacht habe - dann wäre das Geld vor Eingang per Post beim Vermieter gewesen... aber naja, hätte hätte....

    Also, die Summe wurde mir vom Anwalt des Mieterschutzvereins so genannt.

    Ich werde den morgen nochmal anrufen und ihn das nochmal konkreter fragen.

    Zum Fall im Detail. Ich hatte früher schon öfters die Miete zu spät bezahlt.

    Ich denke, das letzte Jahr habe ich dann durch Dauerauftrag immer überpünktlich

    überwiesen. Bei ner Kontoumstellung wurden all meine Daueraufträge gelöscht.

    Ich hab das nicht geprüft, weil der Dauerauftrag ja über Monate funktioniert hat.

    Im April kam dann noch der Jahresbonus - hatte viele Ausgaben - am Kontostand

    hab ich es nicht gemerkt.

    Es gab ne Mahnung, die ist mir untergegangen - hab sie danach gefunden.

    Mir ist das erst aufgefallen, als ich via Mail das Kündigungsschreiben bekommen

    habe. Hab sofort überwiesen um die fristlose zu heilen.

    Ich will mich nicht rausreden und brauch da auch keine Belehrungen - ich hab das

    schon verbockt :) Ich will einfach irgendwie wissen, dass ich da noch 12 Mon. schinden

    kann, dann wäre ich viiiiel entspannter. Natürlich will ich das nicht unbedingt ausnutzen.

    Hi,

    die Räumungsklage wird mich ziemlich genau 241€ Gerichts und 1000€ Anwaltkosten kosten. Das ist in Ordnung.

    Mit der Hausverwaltung habe ich versucht zu kommunizieren. Sie antwortet auf nichts. In einer Mail schilderte ich ihr

    alles und schrieb dann "...wenn Sie auf die ordentliche Kündigung bestehen, senden Sie mir bitte schnellstmöglich eine Mietschulden-

    freiheitsbescheinigung zu, dass ich mich nach etwas neuem umschauen kann."

    Wenige Stunden danach kam diese via Mail und am nächsten Tag per Post. Ich denke, das war eindeutig.

    Am Samstag startet mein dreiwöchiger Jahresurlaub - und den hab ich nötig. Ist schon länger gebucht.

    Ich werde es einfach nicht schaffen zum 30.9. Außerdem sind die meisten Wohnungen ab sofort. Wenn

    ich jetzt zuschlage, zahle ich mehr als 2000€ für zwei Wohnungen, die ich nicht benötige. Ich bin mir sicher,

    dass ich im laufe des nächsten Jahres was schönes finde - will aber um ehrlich zu sein aus dem Mist auch

    gestärkt rausgehen und ne schönere Wohnung finden. Also, 12 Monate für 1250€ würde ich sofort buchen :D

    Danach gibts ja noch die Möglichkeit der Räumungsfrist die mir mit Kind sicher gewährt wird.

    Nochmal - ich will einach nur zum Planen mal den maximalen Zeitraum ausloten - nicht, dass ich

    diesen unbedingt beanspruchen will. Denn manche Sachen kann man nicht kalkulieren. Ich denke,

    die Berliner Gerichte müssen da etwas sozialer unterwegs sein (sie haben auch schon viel anerkannt,

    was dann erst noch vom Verfassungsgericht gekippt werden musste), aber ich wills nicht auf die Spitze

    treiben.

    Hi,

    ich würde mich als gutverdienenden Chaoten bezeichnen - typisch IT vielleicht.

    Mein Dauerauftrag hat zweimal nicht gezündet - wurde bei nem int. Bankprozess

    gelöscht und ich schau halt auch nie meine Kontoauszüge an.

    Fristlose und hilfsweise Ordentliche bekommen.

    Die Fristlose konnte ich heilen - hab sofort bezahlt, zwei Tage später wars

    beim Vermieter.

    Die ordentliche - naja, da kann ich nicht viel machen. Widerspruch darf ich glaube

    ich nicht einlegen, denn es bestand ja sogar ein Grund für eine fristlose.

    Also.... hab mich mit der Kündigung abgefunden. Wohnungsmarkt ist angespannt,

    aber das ist für mich finanziell noch kein Problem. Ich hab einfach keine Lust jetzt

    hauruck in drei Monaten auszuziehen deshalb die Frage:

    Wie lange kann ich das hinauszögern mit Räumungsklage und allem pipapo.

    Die Miete wird weiterhin eine Woche vorher bezahlt, ein gewisser Härtegrund

    besteht auch - Kind hat seine guten Freunde im Haus, die Nachhilfelehrerin

    wohnt nebenan und ich werde weiterhin der freundliche Mieter sein.

    Wie lange wird es dauern, bis der Gerichtsvollzieher das Schloss öffnen lässt?

    Ich plane natürlich nicht, hier jetzt meinen Lebensabend zu verbringen, aber

    ich möchte mir ne schöne Wohnung suchen in der Umgebung wo mein Sohn

    auch all seine Freunde und seine Schule hat und das kann schon mal ein

    halbes Jahr oder etwas länger dauern. Will einfach etwas planen können.

    Vielen Dank und Gruß,

    Herbert

    Achso: Ratschläge wie "Du musst ordentlicher werden immer

    Deine Kontoauszüge lesen" sind sicher gut gemeint - i know -

    aber helfen mir gerade nicht wirklich weiter. Mein Vermieter

    ist ne extrem professionelle Hausverwaltung. Sie wird sicher

    am 01.10.2021 um 00:00:01 Räumungsklage einreichen und

    mir für Rückfragen selbstverständlich jederzeit gerne zur

    Verfügung stehen :D