Beiträge von Immergruen

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit der Aufnahme bzw. Umlage von Kosten für Wartungsarbeiten an der Heizung in die Nebenkostenabrechnung, wobei die Wartung erst nach unserem Auszug und nach Ende des Abrechnungszeitraums stattgefunden hat. Darf unsere ehemalige Vermieterin die Kosten anteilig nach Monaten in die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 aufnehmen?

    Hier die Fakten:

    • Abrechnungsjahr = Kalenderjahr
    • Abrechnung erfolgte bisher immer nach dem Leistungsprinzip (in den Jahren in denen zum Beispiel keine Heizungswartung durchgeführt wurde bzw. kein Schornsteinfeger vor Ort war, waren 0,00 € in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt)
    • Auszug erfolgte zum 30.09.2020
    • Heizungswartung fand im Februar 2021 statt / Rechnungsstellung im März 2021
    • Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 beinhaltet den Punkt Wartungsarbeiteten „Wartung für 15 Monate“; von der Rechnungssumme sind in der Nebenkostenabrechnung für 2020 9/15 als unser Anteil aufgeführt
    • Heizung wurde im Dezember 2019 neu eingebaut und in der Zeit, in der wir noch dort wohnten, fand keine Wartung statt

    Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.

    VG

    Immergruen