Nun haben wir die erste Zahlungsaufforderung des Vermieters erhalten mit den Hinweis, dass die Nachzahlung innerhalb der Frist gezahlt werden muss, auch wenn die Abrechnung geprüft wird.
Nun haben wir auch nach 2 maliger Aufforderung, uns Einsicht in die Rechnungen zu gewähren, keine erhalten. Diese lägen beim Steuerberater.
Ohne Rechnungen können wir allerdings keine Prüfung vornehmen.
Wir möchten dem Vermieter nun nochmals eine Frist setzen, uns die Rechnungen zu zeigen, bevor wir etwas nachzahlen. Können wir das so machen?