Hallo Schweinchenfan,
danke für deine Anmerkung bzw. Gegenfrage, die hat bei mir einen Groschen zum Fallen gebracht.
Über den Allgemeinstrom-Zähler wird neben Licht, Klingel, Rasenmäher in der Tat auch die Heizung bzw. deren Pumpen gespeist.
Es sind also wärmeerzeugende und nicht-wärmeerzeugende Anteile im Allgemeinstrom.
Der bisherige Vermieter hat den gesamten Stromrechnungsbetrag in die Heizkostenabrechnung zum Abrechnungsdienstleister mitgegeben, der Licht/Klingel/Rasenmäheranteil wurde demnach auch im Verhältnis der verbrauchten Heizkosten verteilt.
Ich glaube jetzt verstanden zu haben, den Licht/Klingel/Rasenmäher-Teil separat in der NK-Abrechnung aufführen (Schlüssel sind Personen in der Wohnungen?).
Den Teil, der zur Wärmeerzeugung gehört, müsste ich verbrauchsgerecht abrechnen, also weiterhin in die Heizkostenabrechnung vom Abrechnungsdienstleister einfließen lassen.
Die Frage ist nur, wie kann ich diese Anteile ermitteln, ohne weitere, geeichte Stromzähler zu verbauen...
Eine Weile googlen hat zu Tage gebracht, dass einige Gerichte 3% - 5% der Brennstoffkosten als Stromwert zum Betreiben einer Heizung gelten lassen.
Diesen Betrag könne man dann in der Heizkostenrechnung mit angeben.
Die verbleibende Differenz zur Stromrechnung dann in die "kalte" Nebenkostenabrechnung.
Beides nach "Abflussprinzip", weil es mit der Stromrechnung nunmal nicht anders geht.
Hab ich das richtig verstanden und ist das gängige Praxis?
Herzlichen Dank nochmal für euren Input,
Fröschle