Beiträge von beppi

    Nein, das geht nicht-man darf als Mieter eine Wohnung so einrichten, wie man möchte.

    Selbst bei möbliert gemieteter Wohnung kann der Vermieter dies nicht verbieten - die gemieteten Möbel müssen aber eingelagert und bei Auszug wieder in die Wohnung gestellt werden.

    Wenn der Mangel schriftlich mit Fristsetzung zur Behebung angemeldet wurde (was immer der erste Schritt sein muss - wobei bei Totalausfall der Heizung i dieser Jahreszeit wenige Tage wahrscheinlich angemessen sind), dann kann man nach Ablauf der Frist:

    - Die Miete mindern (ein Anwalt kann beurteilen, was hier angemessen ist).

    - Den Mangel selbst beheben und die Kosten (z.B. Stromrechnung und Kauf von Heizlüftern) zurückfordern bzw. von der Miete abziehen.

    - Auf Behebung des Mangels klagen, was evtl. Monate dauern kann. Bei Totalausfall der Heizung ginge evtl. sogar eine einstweilige Verfügung. Auch hier Anwalt fragen!

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Solarstrom, wenn man alle Kosten für einen privaten Anlagen-Betreiber einrechnet, nicht wesentlich günstiger wird als aus dem Netz bezogener Strom. Wenn der Vermieter hier 30% Kostenersparnis verspricht, dann hat er entweder nicht richtig gerechnet oder er gibt den Solarstrom mit Verlust ab.

    Suche mal aus dem Datenblatt den Transmissionsgrad tL der vorgesehenen Dreifach-Fenster und vergleiche ihn mit Zweifach-Fenstern aus dem Baumarkt (oder andere billige Quellen). Der Unterschied ist meist sehr gering - und gute Dreifach-Fenster lassen oft mehr Licht durch als billige Zweifache. Das könnte den Mietern überzeugen (falls Du das überhaupt möchtest).

    Abgesehen von mietrechtlichen Aspekten: Es ist für den eigenen Seelenfrieden förderlich, ein möglichst gutes Verhältnis zum Vermieter zu haben. Dazu muss man auch manchmal reden oder Kompromisse eingehen. Wenn es nur der "autoritäre Stil" des anderen ist was stört, dann lohnt sich eine Konfrontation wahrscheinlich nicht!

    Formell müsstest Du mit ihm einen Mieterstromvertrag abschließen, den er aber jederzeit wieder kündigen und zu einem anderen Versorger wechseln kann. Der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zu den Kosten.

    Tatsächlich würde ich in einem solchen Fall mit dem Mieter reden und anbieten, weiterhin so wie bisher (d.h. ein Gentlemen-Agreement) abzurechnen. Wenn er vernünftig ist und ihm daraus offensichtlich keine Nachteile entstehen, wird er vermutlich zusagen.

    Die Alternative ist ihn vom Strom der Solaranlage abzuklemmen, einen eigenen (Haupt-)Zähler zu installieren und dann hat er einen eigenen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl.

    Inzwischen, fünf Monate später, bin ich um einige Nerven und ca. 2000€ ärmer, aber keinen Schritt weiter: Das Gericht meint, man darf Rückstände aus der Kaution (knapp zwei Monatsmieten) und Miete (eine Monatsmiete, das aber über viele Monate) NICHT zusammenrechnen und daher gab es keinen Kündigungsgrund.

    Der Mietnomade hat das vermutlich schon vorher gewusst.

    Schade, dass offenbar doch nur psychologische Kriegsführung hilft ...

    Ich habe eine Räumungsklage eingereicht gegen einen problematischen Mieter, der nicht ausziehen will.

    Kurz darauf (Zufall?) ist der Namensschild-Halter an seinem Briefkasten kaputt gegangen und der Briefkasten war zeitweise ohne Namen. Der Mieter hat von mir ein neues Namensschild gefordert, aber ich habe ihm gesagt er soll das selber besorgen (und einen Link zum Ersatzteilversand des Briefkastenherstellers geschickt). Daraufhin hat er seinen Namen unfachmännisch an den Briefkasten geklebt.

    Nun hat er offenbar dem Gericht geschrieben, dass er keine Post empfangen kann. Kann er mit diesem Argument den Prozess verzögern, z.B. indem ihm gewisse Bescheide nochmal zugeschickt und Fristen nochmal eingeräumt werden müssen?

    Ich habe einem unliebsamen Mieter fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt, wegen > 2 Monaten Zahlungsverzug.

    Nach Beratung vom Mieterverein hat dieser die Ausstände sofort bezahlt - die fristlose Kündigung ist damit vom Tisch.

    Ich habe erklärt, dass ich an der hilfsweisen ordentlichen (mit angemessener Frist ausgesprochen) festhalten werde. Der Mieter bezweifelt deren Gültigkeit, da angeblich (nach Mieterverein) die Voraussetzungen nicht gegeben seien.

    Da er nicht auszieht, wird es wohl zur Räumungsklage kommen. Daher meine Frage:

    Gibt es irgendwelche rechtlichen Konstellationen (oder Erfahrungen im Leserkreis), wo in einem solchen Fall die fristlose Kündigung gültig, aber die hilfsweise ordentliche nicht gültig sein könnte?

    Angenommen es gibt eine gültige, fristgerechte Kündigung des Mieters zum Tag X.

    Gibt es dann irgendeine Möglichkeit für den Mieter, Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern während der Kündigungsfrist pauschal abzulehnen (d.h. nicht nur an manchen der vorgeschlagenen Termine keine Zeit zu haben, sondern gar keine zu wollen)?

    Und falls es keine solche Möglichkeit gibt: Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter sie trotzdem ablehnt? Vor Gericht gehen bringt ja nicht viel, da der Klageweg ziemlich sicher länger dauert als die (Rest-) Kündingungsfrist. Kann der Vermieter in dem Fall die entgangene Miete für Leerstand nach Auszug (da die Nachmietersuche ja erst dann beginnen kann) von der Kaution abziehen? (Falls ja: Kalt- oder Warmmiete?)

    Vielen Dank an die Forums-Experten für eine kurze Einschätzung!

    Das FIFO Prinzip hilft dir nur für deine Frage nicht wirklich weiter. Denn das hat nur Relevanz von einem Abrechnungszeitraum zum anderen, wo man mit den Restbeständen rechnet. Bei Auszug während des Jahres aber werden die Gesamtkosten des Jahres erst mal ermittelt, und da fließt das teurere Öl dann doch mit rein.


    Das kann ich so nicht nachvollziehen.

    Vielleicht hilft ein Beispiel (nach der Methode, nach der ich für meine Mieter abrechne):

    Tankinhalt am 1.Jan.2020: 1700 l, gekauft in 2019 für 60€/100l

    Befüllung im Mai 2020: 2000 l für 70€/100l

    Befüllung im Dez. 2020: 1000 l für 100€/100l

    Tankinhalt 31.Dez.2020: 1900 l

    Verbraucht wurden also 2800 l, von denen 1700 l mit 60€/100l und 1200 l mit 70€/100l anzusetzen sind. Gesamtkosten in 2020: 1860€.

    Der höhere Preis aus dem Dez. kommt erst im Folgejahr zum Tragen - nachdem die 800 l Restmenge für 70€/100l verbraucht ist.

    Dies muss dann natürlich noch korrekt auf die Wohneinheiten aufgeteilt werden, nach Heizkostenverordnung und gemessenem Heizenergieverbrauch.


    Da schon aus der ersten Nachricht von MS345 hervorging, dass der Vermieter dies nicht richtig gemacht hat, habe ich korrekterweise geraten die Abrechnung zurückzuweisen. Warum mochte das Fruggel nicht?

    Bei Abrechnung von Heizölverbrauch (vermutlich aus einem Tank im Keller, den der Vermieter ab und zu auffüllen lässt) gilt:

    Das älteste Heizöl wird rechnerisch zuerst verbraucht!

    Der Preis des kurz vor Eurem Auszug eingefüllten kann also, wenn überhaupt, nur für Euren Verbrauch danach angerechnet werden - und auch das nur, wenn nicht noch ältere Restmengen von vorher im Tank waren.

    Die Abrechnung des Vermieters ist also fehlerhaft und sollte zurückgewiesen werden.

    (Zur Sicherheit kann man das auch noch von einem Mieterverein bestätigen lassen.)

    Vielen Dank für die Antwort.

    Also wenn die hilfsweise fristgerechte Kündigung wirksam ist (was angesichts der nachweisbaren Zahlungsprobleme über viele Monate klar sein sollte - und sonst hätte der Mieter ja die aufgelaufenen Schulden auch nicht sofort bezahlt um die fristlose Kündigung abzuwenden), dann kann der Vermieter nur noch abwarten, ob der Mieter am Ende der Kündigungsfrist tatsächlich auszieht?

    Und wenn er vorher schon Nachmieter sucht und der Mieter dann doch nicht auszieht, gibt es ein noch größeres Problem? Oder wie geht man mit so etwas am Besten um?

    Ich hatte einen ähnlichen Fall in unserem Zweifamilienhaus (wo eine Ausnahme gilt und daher nach Wohnfläche abgerechnet werden kann):

    Unsere Mieterin fühlte sich ungerecht behandelt, da sie meinte weniger zu heizen als wir, und hat daher eine Messung des tatsächlichen Verbrauchs gefordert. Ich habe mir ein Angebot von einem bekannten Dienstleister über Miete der Heizkörper-Messgeräte und professionelle Abrechnung geholt - die Kosten dafür werden nach Wohnfläche umgelegt und wären für die Mieterin auf ca. 250€/Jahr gekommen. Zusätzlich würden nur 50% der Heizkosten nach Messung und die anderen 50% weiter nach Wohnfläche umgelegt - so sieht es die Verordnung vor.

    Die Mieterin hat dann eingesehen, dass sie so niemals die 250€ Mehrkosten einsparen kann und es daher für sie (und uns) teurer käme. Sie hat also letztendlich die weitere Abrechnung rein nach Wohnfläche (und ohne Messung) akzeptiert.

    So ähnlich könnte es auch bei Euch sein: Auch wenn die Verordnung in Eurem Fall eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorsieht, ist es nicht unbedingt in Eurem Sinne diese auch einzufordern!

    Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug kann der Mieter ja abwenden, indem er sämtliche Schulden bezahlt. Wie verhält es sich mit der im Kündigungsschreiben genannten "hilfsweisen fristgerechten Kündigung zum ...." - die gilt dann weiter, oder? (Auch wenn er ab jetzt pünktlich zahlt?)

    Der Mieter macht keine Anstalten, auszuziehen, widerspricht der hilfsweisen ordentlichen Kündigung aber auch nicht (Härtegrund liegt nicht vor), obwohl der Vermieter ihn nach Zahlung der Schulden darauf aufmerksam gemacht habe. Da er auch sonst schwierig ist (beschimpft den Vermieter, sorgt im Haus für Unfrieden, beschwert sich über vieles und ruft auch schon mal die Polizei - die sich dann bei den Nachbarn entschuldigt da offenbar keine wirkliche Störung vorlag), hätte der Vermieter gerne dass er auszieht. Wegen dem Verhalten kann man ihm ja nur schwer kündigen, oder?

    Wenn Eure Geräte kaputtgehen, ist es in der Tat Eure Entscheidung, einen Elektriker zu rufen oder nicht.

    Auch für die Vermutung, dass es an den Leitungen liegt, müsstet Ihr Beweise vorlegen.

    Als technisch ausgebildete Person kann ich aber sagen, dass Leitungen niemals solche Ausfälle hervorrufen können. Evtl. könnte es von Überspannungen aus dem Netz kommen - aber für die kann der Vermieter nichts - wendet Euch an Euren Stromversorger bzw. Netzbetreiber.

    Neue Investitionen, zu denen neue Tanks gehören, können nicht auf die Mieter umgelegt werden- nur regelmäßige Kosten wie Brennstoff und Wartung.