Das FIFO Prinzip hilft dir nur für deine Frage nicht wirklich weiter. Denn das hat nur Relevanz von einem Abrechnungszeitraum zum anderen, wo man mit den Restbeständen rechnet. Bei Auszug während des Jahres aber werden die Gesamtkosten des Jahres erst mal ermittelt, und da fließt das teurere Öl dann doch mit rein.
Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Vielleicht hilft ein Beispiel (nach der Methode, nach der ich für meine Mieter abrechne):
Tankinhalt am 1.Jan.2020: 1700 l, gekauft in 2019 für 60€/100l
Befüllung im Mai 2020: 2000 l für 70€/100l
Befüllung im Dez. 2020: 1000 l für 100€/100l
Tankinhalt 31.Dez.2020: 1900 l
Verbraucht wurden also 2800 l, von denen 1700 l mit 60€/100l und 1200 l mit 70€/100l anzusetzen sind. Gesamtkosten in 2020: 1860€.
Der höhere Preis aus dem Dez. kommt erst im Folgejahr zum Tragen - nachdem die 800 l Restmenge für 70€/100l verbraucht ist.
Dies muss dann natürlich noch korrekt auf die Wohneinheiten aufgeteilt werden, nach Heizkostenverordnung und gemessenem Heizenergieverbrauch.
Da schon aus der ersten Nachricht von MS345 hervorging, dass der Vermieter dies nicht richtig gemacht hat, habe ich korrekterweise geraten die Abrechnung zurückzuweisen. Warum mochte das Fruggel nicht?