Beiträge von beppi

    Wenn Eure Geräte kaputtgehen, ist es in der Tat Eure Entscheidung, einen Elektriker zu rufen oder nicht.

    Auch für die Vermutung, dass es an den Leitungen liegt, müsstet Ihr Beweise vorlegen.

    Als technisch ausgebildete Person kann ich aber sagen, dass Leitungen niemals solche Ausfälle hervorrufen können. Evtl. könnte es von Überspannungen aus dem Netz kommen - aber für die kann der Vermieter nichts - wendet Euch an Euren Stromversorger bzw. Netzbetreiber.

    Außerdem gibt es doch auch noch die Regel, dass Dinge, die fest mit der Immobilie verbunden sind, Teil dieser werden und daher in das Eigentum des Immobilieneigentümers übergehen.

    Das wird z.B. so gehandhabt mit Bäumen u.ä., die ein Mieter im Garten gepflanzt hat - da hat er weder Mitnahmerecht noch kann irgendetwas dafür verlangen. Zum Teil wird sogar bei Einbauküchen so argumentiert.

    Ich würde meinen dass Fliesen und andere Einbauten ähnlich gelagert sind.

    Soweit ich verstehe, speist grundsätzlich den Strom Deiner Solaranlage ins Netz ein und der Mieter (und Du) kauft dann den Verbrauchsstrom vom Stromversorger ein. Es gibt für diese beiden Vorgänge (Solar-Einspeisung und Haushalts-Verbrauch) dann zwei getrennte Zähler.

    Dem Mieter Deinen Solarstrom zu verkaufen ist rechtlich nicht einfach, da Du dann als Firma auftreten und als Stromversorger registriert sein müsstest. Auch die Regelungen zum Mieterstrom sind meiner Meinung nach zu kompliziert und daher kaum praktikabel.

    Aber wenn sowieso die Elektro-Anlage umgebaut wird, könntest Du vielleicht auch für die Einliegerwohnung einen separaten (Verbrauchs-) Zähler einbauen lassen.

    Hier ist meine Einschätzung, ohne Experte zu sein (und daher ohne Gewähr):

    - Die Eigentümer können jederzeit (gemeinsam) entscheiden, die Wohnung zu verkaufen. Die Meinung des einen Eigentümers wird jetzt von der Betreuerin vertreten. Die Gründe brauchen sie nicht zu nennen - und sind rechtlich auch egal.

    - Im Datenschutz kenne ich mich nicht gut aus, kann mir aber vorstellen dass die Weitergabe von Kontaktdaten des Mieters erlaubt ist, wenn für einen Verkauf nötig.

    - Der neue Eigentümer würde die Wohnung mit gültigem Mietvertrag erwerben. Ob er dann kündigt (und einen gültigen Grund dafür hat) kann man jetzt noch nicht sagen. Vielleicht ist er ja ein Investor und möchte nur die Mieteinnahmen (er könnte dann evtl. aber die Miete erhöhen). In jedem Fall muss er warten, bis er als Eigentümer im Grundbuch steht, was einige Monate dauern kann.

    - Die Kündigungsfrist bei so langer Mietzeit beträgt 9 Monate, kann sich aber u.U. auf 12 Monate verlängern.

    - Gegen eine Kündigung kann man vorgehen und z.B. Gründe für besondere Härte vorbringen.

    Wenn das Pfeifgeräusch durch einen PC-Fan übertönt werden kann, dann muss es sehr leise sein.

    Es gibt schon für wenige 'zig Euro Schallpegelmessgeräte, mit denen man das herausfinden (und ein Lärmprotokoll erstellen) kann: Alles unterhalb von Zimmerlautstärke ist hinzunehmen - nachts 40 dB(A), tagsüber 55 dB(A).


    Hmm, der Grenzwert wird offenbar von Gerichten nicht einheitlich verwendet:

    Neben den obigen Zahlen habe ich in anderen Quellen nachts 25 dB(A), tagsüber 35 dB(A) gefunden und noch woanders nachts 35, tagsüber 50 db(A).

    Schade, dann nutzen die Werte natürlich wenig ...

    Zum Vergleich: Ein normales Gespräch zwischen zwei Menschen hat ungefähr 50dB(A) - und ein Unterschied von 10dB(A) wird von uns als "halb so laut" gefühlt.

    Soviel ich weiß kann Wasser (im Gegensatz zu Heizenergie) pauschalisiert werden.

    Damit erübrigen sich doch individuelle Wasserzähler, oder?

    Darüber, welcher Verteilungsschlüssel der gerechtere ist, kann man streiten - was steht denn im Mietvertrag? (Im Zweifelsfall gilt nämlich das.)

    Nach einer gültigen Kündigung zum 28.Feb. endet das Mietverhältnis an dem Tag.

    Da die Gründe für Eure Verzögerung nicht beim jetzigen Vermieter liegen, muss der

    Euch auch nicht entgegenkommen. Ihr könnt also nur an seinen guten Willen

    appellieren.

    Es wäre zu prüfen, inwieweit der neue Vermieter (der ja seinen Mietvertrag wegen

    der Mängel nicht einhalten kann) dafür haftbar ist.

    In einer solchen, für beide Seiten emotional anstrengenden Situation hilft es meist, zu de-eskalieren.

    Der Vermieter möchte Euch vermutlich nichts böses, sondern will nur seine Wohnung ohne größere Schwierigkeiten und Kosten vermieten können. Auch nach Euch will er sie wieder vermieten. Das geht besser mit einer kompletten Küche. Daher möchte er verständlicherweise ein kaputtes Gerät durch ein passendes, gleichwertiges ersetzt bekommen, das funktioniert.

    Auch Ihr wollt vermutlich nicht viel Zeit und Nerven mit einem Gerichtsverfahren verbringen, in dem, selbst wenn Ihr Recht bekommt, die einzigen Gewinner üblicherweise die Anwälte sind.

    Daher ist der Vorschlag, einen ähnlichen und passenden gebrauchten Kühlschrank zu besorgen, der einzig wahre. Das kostet vielleicht €50 - für den Frieden gut angelegtes Geld!

    Genauso mit der Spülmaschine oder dem Herd: Der Ärger, nicht kochen zu können oder alles immer mit der Hand spülen zu müssen, wäre mir schon die (ähnlich geringen) Kosten für ein gebrauchtes, aber funktionierendes Gerät wert - ich hätte es daher schon lange einfach ausgetauscht.

    Aber wer sich streiten will, der wird sich streiten.

    Schädliche Schimmelarten sind sehr selten - die allermeisten sind gesundheitlich unbedenklich (sehen nur unschön aus)!

    Bevor man also gleich Panik schiebt, könnte man eine Probe in einem Gesundheitslabor untersuchen lassen. Das kostet wenige hundert Euro und gibt einem Sicherheit (falls negativ - dann einfach ab und zu mit Schimmelspray entfernen) bzw. (falls positiv) ein gutes Argument warum der Vermieter schnell etwas unternehmen muss (und in diesem Fall bekämt Ihr vermutlich auch die Kosten zurück).

    Voraussetzung für eine abweichende (nicht verbrauchsbezogene) Abrechnung der Heizkosten im Zweifamilienhaus ist, dass

    1. dies im Mietvertrag so vereinbart wurde (Was steht in Eurem?)

    2. der Eigentümer in der zweiten Wohneinheit wohnt - nur gemeldet sein reicht womöglich nicht (und ganz sicher nicht, wenn dort noch andere wohnen).