Moin Fruggel ,
Ich bedanke mich für deine Antwort und versuche darauf einzugehen.
Eine Zusatzvereinbarung mt dem Vermieter zu treffen ist sicherlich sinnvoll. Denn es ist so einiges schief gelaufen, wofür es doch im allerseitigen Interesse ist, das für die Zukunft in Ordnung zu bringen. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom und Wärme bekommt, und ihr erfüllt das quasi, ohne dabei irgend eine Ahnung zu haben, wie viel das im Jahr ausmacht. Das hätte im Vertrag genauer geschrieben werden müssen.
Soweit stimme ich dir zu. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom, sowie Heizung bekommt.
Wir erfüllen den Heizungs- und Warmwasserteil für besagte Wohnung. Die Wohnung verfügt wenigstens über einen eigenen Stromzähler, Aber auch Heizung und Warmwasser wird meines Erachtens schon einiges ausmachen.
Ich habe den MV gerade vorliegen, allerdings ist im gesamtem Mietvertrag keine Rede von einem "mitversorgtem Haushalt". Daher liegt für mich die Annahme nahe, dass zumindest der Teil, welcher unsere Heizungs-, sowie Warmwasserversorgung ungültig ist.
Ich zitiere aus dem MV:
§ 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser
1. Die Wohnung ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet. Sie ist vom Vermieter in betriebsbereiten Zustand zu halten.
2. Die Wartung und Reinigung der Therme hat jährlich zu Kosten des Mieters zu erfolgen und ist durch ihn zu organisieren.
****§ Ende****
In der Zusatzvereinbarung sollte als nicht nur die Temperatur von 23° geregelt werden, das wäre zu wenig. Es sollte auch über die Kosten gesprochen werden. Schön, wenn ihr einen Nachlass von 50€ bekommt, aber wer sagt denn, ob das genug ist. Offenbar ist da ja auch Strom dabei, wenn ich richtig verstanden habe, und da reichen 50€ wahrscheinlich eher nicht. Der Nachbar freut sich, dass der Vermieter nichts mit ihm abrechnen kann, und ihr bezahlt.
Das sehe ich genauso, wie du. Selbstverständlich muss darüber gesprochen werden. Es wird seitens der Hausverwaltung behauptet, dass wir auf Grund dessen 50,- € weniger Miete zahlen, jedoch dazu auch in keiner Weise ein Hinweis im MV zu finden. Strom wird wie oben geschrieben vom Mieter selbst bezogen, dies habe ich in Erfahrung bringen können. Bleiben noch Heizung und Warmwasser. Dadurch, dass wir von der Hausverwaltung, sowie von dem Monteur der Gastherme mündlich dazu aufgefordert wurden, den Temperaturregler auf 23°C zu belassen, ist die Therme durchgehend am powern, unsere Wohnung gleicht beinahe einer Sauna, man könnte in Sommerlicher Kleidung hier herumlaufen. - Dies ist bei niedrigen Außentemperaturen natürlich auch nicht besonders Gesundheitsfördernd. (Gerade wenn ich an unsere beiden Mäuse denke).
Im allgemeinen weist der Mietvertrag, den ein oder anderen Fehler auf, auf welche ich gerne eingehen kann.
Die Kosten in der Vergangenheit zu ermitteln ist natürlich nicht mehr möglich, selbst mit dem Zwischenzähler nicht, da wahrscheinlich kein Anfangsstand zu eurem Einzug bekannt ist. Deshalb kann man nur schätzen, wie viel der Nachbar verbraucht hat. Auch ein Gericht könnte hier nur eine Schätzung machen. Deshalb wollt ihr vielleicht einen Betrag ermitteln, mit dem ihr und der Nachbar beide zufrieden seid, und der Nachbar euch das zahlt als Entschädigung für die Lieferung von Strom und Wärme.
So wird das wohl sein. Nein, es ist nur der Anfangsstand von unserem Gaszähler bekannt, welchen wir auch zur Anmeldung beim örtlichen Versorger angeben mussten. Durch "Modernisierungsmaßnahmen" (neue Therme, sowie neue Gaszähler für alle, außer der besagten Wohnung), wurde uns ein neuer Zähler montiert, welcher natürlich 00000 anzeigte, als dieser angeschlossen wurde.
Als wir Gas,- sowie Strom umgemeldet haben, habe ich beim Versorger extra 20,-€ mehr im Monat für beide Verträge angesetzt, damit wir am Ende des Jahres ein bisschen Spielraum haben und wir nicht erschlagen werden. Wahrscheinlich wird unser freiwilliger Mehrbetrag dafür dennoch nicht ausreichend sein, sodass wahrscheinlich eine Nachzahlung auf uns zukommen wird, wenn ich bedenke, dass ein zweiter Haushalt munter mitversorgt wird.
Das die Hausverwaltung sich nun dem Vermieter zusammensetzen möchte, ist alles in Ordnung, auch was die "Zusatzvereinbarung" betrifft, jedoch sehe ich aktuell noch nicht, aus welchen Gründen wir mit dieser "Zusatzvereinbarung" einverstanden sein müssten.
PS:
Wenn wir Mangelmeldungen an die Hausverwaltung weitergeben, wird immer behauptet, dass sich darum gekümmert wird, oftmals allerdings passiert Wochen,- Monatelang nichts und verläuft sich dann wohl im Sande.
Mal ein Beispiel : Wir haben einen Balkon, welcher über die Küche zugänglich ist. Seit unserem Einzug in die Wohnung ist der Balkon nicht nutzbar, weil die Tür sich nicht schließen lässt, dies wurde durch einen "Hobbyhausmeister" provisorisch mit einem Zollstock zwischen Griff und Wand gelöst, sodass wir dort immer Durchzug haben. (Seit 02/21) wohnhaft.
- Ein Fenster in einem unserer Kinderzimmer ist defekt, ist am Scharnier gebrochen, war auch schon vorher so, passiert aber nichts.....
(Aussage ist dann immer gewesen : "Unsere Glasbauer sind auf anderen Baustellen von uns beschäftigt". Es wurde sich vermutlich nicht mal um eine alternative Firma bemüht. (Darf wohl alles nichts kosten).
§6 Pflichten des Vermieters vor Einzug
Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhältnisses folgende Arbeiten auf seine Kosten in den Mieträumen vornehmen zu lassen: Die Wohnung wird voll funktionsfähig übergeben.
Sehe ich auch als inkorrekt an Beschreibung im vorherigem Absatz..
In Anbetracht der Gesamtsituation, werden wir uns wohl gezwungen sehen, ein Schreiben an die Hausverwaltung zu verfassen, in welchem wir eine "Mietkürzung" anmelden, da wir unseren 4. Raum (Wohnzimmer auf Grund nasser Außenwand) aktuell nicht nutzen können. Sie wollen versuchen 01/22 eine Firma herzuschicken, aber nur versuchen, d.h. es ist nicht gesagt, ob im Januar eine Firma zur Behebung des "gravierenden Mangels" auftaucht.
Ebenfalls werde ich auf die von mir geschilderten Dinge verweisen.
Und sobald wir eine neue Wohnung gefunden haben, wohl fristlos kündigen.
Entschuldigt, ist etwas viel geworden, aber ich habe versucht alles so genau wie möglich zu schildern!
Nochmals vielen Dank an die Helfer!