Beiträge von MrFrie

    Guten Abend,

    danke für die Einschätzung Fruggel . Vielleicht sollte ich das ganze nochmal etwas detaillierter schildern. Wir wohnen (eigentlich) in einem Mehrfamilienhaus, soweit nichts aufregendes. Wir haben jedoch, als einzige Partei einen separaten Eingang, sowie die Terasse nur für uns. D.h, es würden gar keine Bewohner und Besucher gefilmt werden. Es würde lediglich unsere Haustür, sowie unser Briefkasten zu sehen sein.

    Die Postboten würden wir natürlich darauf hinweisen. Ebenfalls würden wir ein Schild anbringen, welches auf die Überwachung/Aufzeichnung hinweist.

    Da in der letzten Woche leider sehr unschöne Ereignisse passierten, wo "Nette Zettel" im Briefkasten aufzufinden waren, wir einen Verdacht haben, diesen allerdings (noch) nicht beweisen können, sehen wir uns zu einer Überwachung "unseres" Einganges gewzungen.

    Die Hausverwaltung hat bereits mit dem Vermieter Rücksprache gehalten und zugestimmt, sofern wir darauf hinweisen.


    Einen schönen Abend und liebe Grüße.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann sind wir erst einmal beruhigt. Ich teile das der Verwaltung bzw. dem Vermieter morgen gleich so mit.

    Wir werden uns aber nun natürlich wieder nach einer Hausratversicherung umsehen, ist wahrscheinlich einfacher..

    Ich würde gerne eine Überwachungskamera installieren, welche unseren EIngang, sowie den Briefkasten filmt. Ebenfalls eine, welche die Terasse überwacht, nach dem Einbruchsversuch und allen anderen Ereignissen, die in dieser Woche passiert sind, fühle ich mich sicherer, meine Frau und die Kinder alleine zu Hause zu lassen, wenn Kameras vorhanden sind, - Ist dies erlaubt, oder brauche ich die Zustimmung vom Vermieter? - Die Aufnahmen sollen nicht öffentlich gemacht werden. (Oder hierzu einen neuen Thread eröffnen)? - Kameras habe ich bereits im Auge. Sollen IP-Kameras werden, welche bei unserem anstehenden Umzug selbstverständlich wieder entfernt werden.

    Bitte keine Vollzitate!

    Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

    Falls der Einbrecher identifiziert und überführt werden sollte, ist er natürlich zahlungspflichtig.

    Identifiziert und überführt ist er noch nicht, wir haben allerdings Indizien zur Person. Es ist im Moment schwierig... Die Polizei ermittelt bereits gegen den von uns genannten, von welchem wir überzeugt sind, dass es diese Person war. - Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Täter gefasst wird.

    In der Regel ist die Hausratversicherung des betroffenen Mieters tatsächlich dafür zuständig.

    Auch dir danke ich vielmals für deine Antwort. Ich habe gerade nochmals meine Unterlagen durchgesehen, bzgl. der Hausratversicherung. Wir hatten eine, aber weil bislang nicht benötigt, zum Ende des letzten Jahres auf Eis gelegt. (Wir haben nichts wirklich wertvolles in der Wohnung). - Ist jetzt vielleicht etwas ungünstig.

    Wenn ich den Kontext nun richtig verstanden habe, bedeutet dass, das wir selbst vorerst für den Schaden aufkommen müssen und die Kosten anschließend von dem Täter auf zivilrechtlichem Wege einklagen müssen? - Für den Vermieter ist dieser Weg vielleicht etwas einfacher, oder irre ich mich?

    Vielen lieben Dank nochmals und einen schönen Rest Sonntag Abend!

    Hallo an das Forum,

    Vor 2 Jahren habe ich mich bereits an das Forum gewandt und tolle Hilfe erhalten. Ich hoffe, in dem nun geschilderten Fall auch einige Tipps und Ratschläge zu bekommen.

    Der Sachverhalt wird kurz geschildert:

    Am Mittwoch wurde versucht in unserer Mietwohnung einzubrechen, ein Kinderzimmerfenster, sowie die Terassentür weisen Einbruchsspuren auf, Polizei wurde selbstverständlich informiert, hat Bilder gemacht und Strafanzeige erstattet.

    Selbstverständlich haben wir dies auch der Vermietung gemeldet. Gerade eben habe ich mit der Verwaltung telefoniert, weil ich einen erneuten Feuchtigkeitsschaden gemeldet habe, welcher allerdings mit dem Einbruchsversuch nicht zu tun hat.

    Ich habe die Verwaltung auf den Einbruchsschaden nochmals angesprochen und in Erfahrung gebracht, ob sie bereits mit dem Vermieter in Kontakt getreten ist. Die Verwaltung teilte mir daraufhin mit, dass die Kosten ggfs. Über meine Hausratversicherung reguliert werden sollen? Das erschließt sich mir nicht so ganz. - Unsere Haftpflicht ist natürlich raus, weil wir die Schäden nicht selbst herbeigeführt haben.

    Ich erhoffe mir durch fundierte Ratschläge, dass Licht ins dunkle gebracht wird und bedanke mich bereits im Voraus über eure Anteilnahme.

    Ein schönes Restwochenende wünsche ich allen und bleibt alle gesund, beste Grüße!

    Hallo zusammen,

    Ich war länger nicht mehr aktiv, es war familiär etwas einschneidendes dazwischen gekommen, was hier allerdings erstmal keine Rolle spielt.

    Aktuell ist die Situation wie folgt: Der Anwalt hat uns nochmals dazu geraten, das Gespräch mit dem Vermieter bzw. Der Hausverwaltung zu suchen, um nicht „unnötig“ dem Vermieter/Mieter Verhältnis zu schaden.

    Es wurde ein für den Eigentümer arbeitender „Handwerker“ geschickt, welcher von außen irgendwelche Platten vor die Wand gelegt hat. Selbiger hat dem Eigentümer auch nochmals erläutert, dass eine Fachfirma beauftragt werden sollte, um die Wand korrekt zu trocknen.

    Auch wurde uns erneut mitgeteilt, dass wir den Raum so nicht nutzen können.

    Heute war seitdem das zweite mal der Hausmeister vor Ort, welcher von der Verwaltung den Auftrag bekam, die Wand zu streichen, hat er heute natürlich auch nicht, da die Wand immer noch feucht ist.

    Er hat dies dem Eigentümer mitgeteilt, seine Aussage war dann „Heizen, Lüften“. Für mich ist das nicht so ganz greifbar. Zumal wir im Bad aktuell auch einen ziemlich großen Wasserfleck haben, ebenfalls von der Außenwand, dort ist laut Hausmeister die Fassade defekt und muss Instandgesetzt werden.

    Soweit so gut. Ich habe versucht heute nochmals den Anwalt zu konsultieren, um eine Minderung der Miete durchzusetzen. Dieser ist leider aktuell nicht vor Ort und laut Bandansage bis zum 04.03 im Urlaub und erst am dem 07.03 wieder in der Kanzlei.

    Wir würden nun gerne ab sofort eine Minderung der Miete durchsetzen, da wir es langsam leid sind.. Ich meine, es ist nun seit 2 Monaten so und wir würden den Raum gerne wieder nutzen, so lange wir noch hier bleiben müssen, zumal sich unsere familiäre Situation nochmals verändert hat (es ist erneut Nachwuchs unterwegs).

    Sollte ich den Eigentümer bzw die Verwaltung selbst darüber in Kenntnis setzen, dass wir ab sofort bzw mit der nächsten Mietzahlung um 15 bzw 20% mindern werden, bis die Mängel behoben worden sind, oder sollten wir warten, bis der Anwalt wieder vor Ort ist, damit dieser das durchsetzt?

    Beste Grüße und vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo zusammen,

    Nochmals danke für eure Hilfe, Unterstützung, Tipps etc. .. Wir haben die Hausverwaltung bereits noch mehrmals kontaktiert, jedoch leider keinerlei Antwort bekommen. Gerade bin ich dabei, ein Schreiben mit Fristsetzung auszuarbeiten.

    Welche Frist gilt als angemessen, um den Schaden begutachten, sowie beheben zu lassen? Wobei ersteres ja nunmal als erstes erfolgen sollte.

    Für eine anwaltliche Beratung haben wir in der nächsten Woche einen Termin erhalten.

    Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir bereits mitteilen könnt, welche Fristsetzung in diesem Falle angemessen ist.


    Beste Grüße und für euch noch ein spätes frohes neues Jahr!

    Hallo allerseits,

    Erst einmal vielen Dank für die erneute Unterstützung.

    Liegt eine solche Bescheinigung vor, bedeutet das aber auch, dass die Kündigung sofort erfolgen soll. Es ist nicht glaubhaft, dass der Auszug dringend sein soll, wenn man dann doch noch warten kann, bis eine andere Wohnung gefunden ist. Denn dann käme es auf die Kündigungsfrist auch nicht mehr an.

    Nun, ich weiß nicht, was eine nachweisbare ärztliche Einschätzung ist, aber ich denke ein Attest darüber, sollte ausreichend sein. (Oder sehe ich da irgendwas falsch? - Wir haben eins vom Kinderarzt, sowie von unserem Arzt.)

    Naja, was bringt uns aktuell eine fristlose Kündigung, wenn wir noch keine neue gefunden haben? Nachher kündigen wir, finden vorher, oder während der Frist keinen neuen Wohnraum und sitzen dann quasi „auf der Straße“. - Das wäre in meinen Augen unverantwortlich :huh: (Gerade auch wegen den Kids).

    Natürlich kann es die ein oder andere Möglichkeit geben, vorerst Unterschlupf zu finden, aber wir haben ja auch einiges an Hab und Gut hier stehen, was vorerst irgendwo verstaut werden müsste.

    Unser Plan sah eigentlich so aus, dass wir uns eine Wohnung suchen, welche in der nächsten Zeit angemietet werden kann und wir zu „Tag X“ kündigen. Ob das nun eine korrekte Vorgehensweise ist, oder nicht, lassen wir vorerst dahingestellt.

    Liebe Grüße und einen schönen Abend allerseits.8)

    Moin moin,

    So wie ich das sehe, ist bis auf Strom, sowie die Kommunikationsdienste (Internet, TV, Telefon) alles andere in der Warm-Miete enthalten, auch die Heiz,- sowie Warmwasserkosten. (Vorauszahlung für warme Betriebskosten). Bedeutet ihr habt die 1125,-€ an den Vermieter zzgl. Strom & Kommunikationsdienste.

    Je nach dem, welche Anbieter/Tarife ihr für Strom etc. aussucht, kommt noch Summe „X“ für diese Dienstleistungen dazu.

    Ebenfalls schöne Weihnachtsfeiertage! :)

    Den Bildern nach sieht das für mich auch eher nach einer größeren Baustelle aus. Auf die Entfernung kann das alles sein, wie die anderen schon erwähnt haben.

    Ich habe auch etwas größeres vermutet, was sich nicht mal eben so „beheben“ lässt. Wie ihr alle können auch wir, nicht genau sagen, was es ist. Dazu müsste der Schaden wohl von Fachkräften begutachtet werden.

    Was genau die Messwerte aussagen, weiß ich persönlich nicht, dazu bin ich nicht so tief in der Thematik, aber ich denke, dass was du mitgeteilt hast, wird so stimmen. Zumal die Tapete ja auch wirklich klitschnass war. Dementsprechend würde ich das vermutlich auch so sehen.

    Dass im Januar, bei angedrohten - 15 Grad, Bagger anrollen, halte ich für ausgeschlossen, vor allem wenn öffentliche Flächen aufgegraben werden müssen, mit Absicherung der Straße...

    Ich glaube es persönlich auch nicht. Vielleicht mag es Leute unter uns geben, welche da sehr optimistisch sind und dem Glauben schenken, was der Vermieter, oder die Verwaltung so erzählt. Die Vergangenheit hat uns gelehrt, sich nicht mehr auf die Aussagen von unserem Vermieter, oder der Hausverwaltung zu verlassen. Zu oft ist im Endeffekt eh nichts passiert.

    Sie sind der festen Überzeugung, dass die Stadt an der Feuchtigkeit in der Außenwand Schuld ist. Wahrscheinlich werden sie (Vermieter und Verwaltung) auch bis zum letzten Ende daran festhalten, sodass eine Zeit lang nichts passieren wird. Man sieht es ja an den Mängeln, welche seit unserem Einzug im Februar bekannt sind und noch immer nicht behoben sind.

    Wir sind bereits auf der Suche nach einer neuen „brauchbaren“ Unterkunft. Die Suche hat sich jedoch in der letzten Zeit massiv erschwert, ich denke das ist auch bekannt. Aber sobald wir etwas passendes gefunden haben, werden wir selbstverständlich das weite suchen. Die Frage wird nur sein, ob dann ordentlich gekündigt wird, oder außerordentlich gekündigt werden kann.

    Anschließend haben sie ja genug Zeit, um alle Maßnahmen einzuleiten, sodass der Schaden beseitigt wird. Wird vermutlich, wie bereits angemerkt, nicht nur ein paar hundert € kosten, sondern vermutlich deutlich mehr. Aber das soll nicht meine Sorge sein. Ich persönlich glaube allerdings, dass „Kosmetik“ betrieben wird, wenn wir ausgezogen sind, damit sie die Wohnung wieder schnell vermietet bekommen. Aber auch das soll dann nicht mehr mein Problem sein.


    Ich wünsche allen beteiligten hier und im gesamten Forum frohe Weihnachten, besinnliche Feiertage und eine schöne Zeit mit der Familie!:)

    Bleibt alle gesund! :thumbup::)

    Guten Abend allerseits, danke für eure Antworten!

    Ob im Januar eine Lösung gefunden werden kann, steht aktuell noch in den Sternen. Aber da wir momentan ja wissen, wie die Aufträge seitens Verwaltung und Vermietung vergeben werden, glauben wir nicht daran. (Aber das steht auf einem anderen Blatt). Vielleicht läuft es auch dieses Mal anders.. (Wir haben sein Februar auf einen Fensterbauer bzgl unserer Balkontür gewartet, am Freitag kam dann jemand…).

    Letztendlich muss eben zeitnah die Ursache dafür gefunden werden. Hier würde ich einfach Druck machen, weil die Situation innerhalb deiner Wohnung und in der kalten Jahreszeit auch nicht besser wird.

    Das sollte man annehmen. Zumindest klingt das erstmal logisch. Daran sollte ja auch der Eigentümer (Vermieter) des Objektes ein berechtigtes Interesse haben. Schließlich geht es ja auch um sein „Kapital“. Kosten werden aber auch gerne von besagter Person gescheut. (Habe ich mir von langjährigen Mietern bereits sagen lassen).

    Da hast du was gesagt, innerhalb der Wohnung und der kalten Jahreszeit wird die Situation hier in der Wohnung nicht besser. Vor allem ist es aktuell ziemlich kühl in dem Raum. Haben die Wand schon soweit frei gemacht, Sofa steht aktuell mitten im Raum, aber die Heizung alleine scheint auch nicht so wirklich dagegen anzukommen.

    Am Rande erwähnt, wir waren heute nochmal beim Arzt, hatten einen Termin zum Lungenfunktionstest, bei der Frau soweit alles im grünen Bereich, bei mir ist sie wohl „eingeschränkt“, somit habe ich das große los, mich gründlicher untersuchen zu lassen. Geht im nächsten Jahr weiter.

    Wo die Ursache liegt, kann Dir eigentlich egal sein. Damit soll sich der Vermieter beschäftigen.

    Das soll so sein, zumindest erstmal in der Theorie.
    Wir werden uns überraschen lassen müssen, ob tatsächlich eine „Fachfirma“ damit beauftragt wird. Vielleicht erleben wir das noch, vielleicht aber auch nicht. (Aber das ist eine andere Geschichte).

    Beste Grüße und eine schöne Woche !!

    Hallo zusammen,

    Erst einmal möchte ich mich für eure Antworten bedanken.

    Ich werde versuchen, auf all eure Antworten einzugehen. - Wir waren gestern den ganzen Tag unterwegs, deshalb habe ich gestern nicht mehr reingeschaut.

    Fruggel : Ich danke dir, wir werden mal die örtlichen Gegebenheiten prüfen und dort mal anfragen.

    Wenn der Vermieter nicht angemessen reagiert (d.h. auch nach schriftlicher Anmahnung und Fristsetzung

    Nun, ich denke jeder hat eine andere Auffassung, was angemessen reagiert bedeutet. Sollte ich ihn nochmals schriftlich anmahnen, obwohl er über alles in Kenntnis gesetzt ist und bereits mitteilte (ich zitiere) „Wir versuchen im Januar jemanden zu bekommen“. Die Frage ist, ob das für ihn schon eine angemessene Reaktion darstellt, oder aber nicht. Im allgemeinen herrscht beim Vermieter und bei der Hausverwaltung eine relativ entspannte Haltung, gerade was den Mangelfall betrifft. Es dauert ewige Zeiten, bis sich überhaupt mal jemand darum kümmert….. Falls sich überhaupt gekümmert wird.. (Kann ich ja irgendwie gar nicht nachvollziehen, wenn ich daran denke, dass das mein Haus wäre).

    Das mit den Handwerkern wäre wohl eine gute Option, allerdings habe ich heute morgen als ich mit dem Hund war, einen anderen Mieter getroffen, habe ein wenig mit der Person über dieses und jenes gequatscht. Sind dann irgendwie auf das Thema selbst Handwerker besorgen etc. gestoßen. Diese Person hatte auch mal etwas, weder die Verwaltung, noch den Vermieter erreicht, Notdienst alarmiert und die Rechnung für den Einsatz vom Vermieter zurückgefordert. Diese Person hat bis heute das Geld nicht erstattet bekommen.. Sowas allerdings habe ich auch schon von einem älteren Herren gehört, welcher gegenüber von uns wohnt.

    Um Gottes Willen will ich keine Panik machen, oder ähnliches. Es geht mir nur darum, dass wir hier 2 Kleinkinder haben, für die solche Geschichten unschön werden können. Gerade was die Gesundheit derer betrifft. (Die feuchte Wand ist nur die Spitze des Eisbergs).

    Die Feuchtigkeit scheint ja von unten aufzusteigen. Handelt es sich um eine Erdgeschosswohnung, bzw. was befindet sich auf der anderen Seite der Wand?

    Ja, es handelt sich um eine Erdgeschosswohnung. Auf der anderen Seite der Wand ist der Gehweg, hinter dem Gehweg die Straße.

    Soweit ich weiß, gibt es einen Keller für die Mieter im Haupthaus, aber keine Ahnung wie der verbunden ist bzw. Wie der geschnitten ist.

    Als der Hausmeister letzten Samstag mit der Hausverwaltung vor Ort war, wurde auch im Keller geschaut, aber es gab keine Rückmeldung, interessiert mich vielleicht auch nicht, keine Ahnung. Heute jedenfalls war der Hausmeister erneut unangekündigt vor Ort, hat die Wand nochmal gemessen. Unten ist laut ihm und seinem Messgerät sehr feucht, weiter nach oben (Richtung Fensterbank) normal-Werte. - Oben waren die so bei 13,14 unten bei über 90.. Kann damit nichts anfangen, aber scheint nicht in Ordnung zu sein.

    Der Hausmeister hat uns bestätigt, dass es extrem muffig gerochen hat. Tut es aktuell immer noch etwas, trotz ausreichendem lüften und Raumspray. (Das nur am Rande)

    Die Umstände mit dem Gehweg kann man doch mit Sicherheit bei der Stadt erfragen? Die waren ja schließlich vor Ort und haben den Schaden am Gehweg behoben. Ich glaube eher, dass sie nun versuchen, einen möglichen Schaden von dritten bezahlt zu bekommen, was dann wahrscheinlich alles andere in die Länge ziehen wird.

    Mit Ausschachten ist die eine Freilegung gemeint? - Habe versucht das zu googeln, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden (Entschuldige :D).

    Schönes Wochenende, sowie einen schönen 3.Advent an alle! :thumbup::thumbup:

    Zwecks Übersichtlichkeit bitte keine Vollzitate!

    Fruggel

    Vielen Dank für deine Informationen. An welche Art Fachfirma gilt es sich zu wenden?

    Es gibt ja leider auch vermehrt schwarze Schafe.. Google spuckt vom Fensterbauer, bis zum Ingineur alles mögliche aus ^^.

    Das mit der Ursache ist so eine Problematik für sich…

    Die Hausverwaltung hat gestern mit meiner Frau telefoniert, sie hat wohl eine von unseren Nummern an eine Fensterbaufirma weitergegeben, welche sich melden wollte um die Balkontür zu begutachten..

    In selbigem Gespräch sagte sie auf einmal, dass der Hausmeister heute kommen sollte, um die Wand nochmal zu messen. - Wir hatten so im April/Mai ein kleines Problem auf dem Gehweg etwas versetzt zur Tür, dort ist eine Platte des Gehwegs abgesackt… Sie ist der Überzeugung, dass die Stadt es nicht korrekt geflickt hat und daher die Feuchtigkeit kommt.. Aber das wird ohne Begutachtung auch niemand beantworten können… Ich persönlich glaube es nicht…. Zumal war das mit dem Gehweg auch nicht direkt an der Hauswand, eher 5 Meter weiter, die Polizei hat am Gartenzaun abgesperrt. (Ach, und der Hausmeister war heute nicht vor Ort, wie bei so vielen Dinge, wo sie behauptet, es wird sich darum gekümmert).

    Ich denke, es wird nun versucht, den schuldigen bei der Stadt zu suchen, damit es so wenig wie möglich kostet…

    Liebe Grüße :thumbup:

    Moin moin,

    Danke für deine hilfreiche Information.

    Es ist so, dass ich seit 2 Wochen, eine Bronchitis mit mir herumtrage. Unser Hausarzt teilte mir mit, dass diese durchaus durch die feuchte Außenwand hervorgerufen werden wurde, welche wir erst am letzten Freitag entdeckten. Er gab mir anschließend auch ein Attest darüber, dass diese wohl durch die Feuchtigkeit der Wand hervorgerufen wurde. Es wird bescheinigt, dass eine trockene Umgebung benötigt wird.

    Das ist jetzt nur meine Meinung, ein Experte sieht es vieleicht anders. Auf den Bildern sehe ich vorrangig feuchte Wände, weniger Schimmel. Der Raum dürfte mit Ausnahme des Bereichs nahe der Wand durchaus nutzbar sein.

    Ok, vielen Dank. Aber dennoch sprechen wir dann mindestens von einer (erstmaligen/aktuellen) Wohnraumverkleinerung, nehme ich an? Solange kein Fachmann zur Begutachtung vor Ort war, weiß man nicht, wie und ob wieder was durchkommt.

    Etwas sinn- und kopflos finde ich, dass der Schimmel versucht wurde zu entfernen. So feucht wie die Wände offenbar sind bringt das doch nichts. Die Ursache der Feuchtigkeit muss erst mal gefunden werden. Das könnte eine Beschädigung der Dampfsperre sein, also an der Isolierung unter dem Putz draußen, oder ein Leck in einer Wasserleitung, wodurch stetig was durch die Wände tropft. Wenn das gefunden und beseitigt ist, würde eine Firma spezielle Trocknungsgeräte aufstellen für 14 Tage. Das ist dann eine große Störung, weil diese sind sehr laut. Danach kommt die Schimmelentfernung und streichen der Wände.

    Sehe ich genau so. Die Aussage des Vermieters war ja : „Dieses Jahr werden wir niemanden mehr bekommen. Wir versuchen im Januar jemanden zu bekommen.“ (Der Vermieter nimmt ungern Geld in die Hand und hat wohl seine Firma, andere kommen wahrscheinlich nicht in Frage).

    Habe gerade mal geschaut, aktuell bilden sich über die ganze Wand verteilt kleinere Schimmelflecken. Ich denke gesundheitsfördernd ist das nicht.

    Meines Erachtens sollte das sofort geprüft werden, um vermeidlichen Mehrschaden vorzubeugen. - Oder liege ich mit der Annahme falsch?

    Ich meine, gerade weil bekannt ist, dass wir 2 Kinder im Kita-Alter hier rumtoben haben, sollte man der Ursache sofort auf den Grund gehen.

    Die Frage ist ja, ob es mit einer „Wandtrocknung“ getan ist, oder ob ggfs. mehr gemacht werden muss.

    Ok alles klar,


    vielen Dank für deine hilfreichen Informationen.

    Ich werde die weiteren Schritte mit einem Mieterverein, oder einem Rechtsanwalt besprechen müssen, um wie du oben beschrieben hast, auf der sicheren Seite zu sein.

    Ist es denn dem Grunde nach gerechtfertigt, dass wir sagen, dass der Raum so wie er aktuell ist, für uns nicht nutzbar ist? - Ich meine, dass der Schimmelbefall erstmal gereinigt wurde, bedeutet ja nicht gleich, dass er nicht wieder durch die feuchte Wand durchkommt.

    Oder würde man sagen können, der Raum ist noch in vollem Umfang nutzbar ? - Ich meine das Wohnzimmer ist der größte Raum hier in der Wohnung und wir haben uns seit Entdeckung nicht mehr darin aufgehalten. Es findet nun das meiste in unserem Schlafzimmer statt, was Fernsehen oder spielen mit den Kids betrifft, wenn sie nicht ins Kinderzimmer wollen.
    Lowboard und Fernseher habe ich vorerst ins Schlafzimmer verfrachtet.

    Das Sofa steht mitten im Raum und die Heizung läuft aktuell wieder, nachdem das Fenster etwas auf war.


    Beste Grüße nochmal. 8)

    Hallo zusammen,

    in meiner Frage bezüglich einer nachträglichen Zusatzvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag wurde mir schon weitergeholfen, wir haben allerdings noch ein weiteres Anliegen, mit welchem ich mich in der korrekten Kategorie melde.

    Und zwar:

    Seit wir in im Februar 21 in unsere aktuelle Wohnung zogen, lässt der Balkon sich nicht nutzen, da die Tür sich nicht schließen lässt. Dies wurde durch einen Hausmeister provisorisch "repariert", indem dieser mit einem Zollstock den Türgriff am Rahmen befestigte, - Durch diesen Mangel hat sich an der Wand links von der Balkontür Schimmel gebildet, welcher weder durch die Verwaltung, noch durch einen Hausmeister entfernt worden ist.

    In einem unserer Kinderzimmer ist ein Fenster defekt, dies lässt sich nicht öffnen, da das untere Scharnier defekt ist. Diese und weitere kleine Mängel haben wir der Hausverwaltung, wie sie es wünschte via Messengerdienst WhatsApp mit Fotos und Beschreibung der Mängel mitgeteilt. Soweit so gut, zur Behebung ist allerdings bis heute keiner vor Ort gewesen.

    Auf Nachfrage erhielten wir durch die Verwaltung lediglich die Antwort : "Unsere Fensterbauer sind auf anderen Baustellen beschäftigt und kommen, wenn diese Zeit haben".

    Im allgemeinen ist es sehr anstrengend mit der Verwaltung, zu Terminen kommt sie im Regelfall zu spät und verlangt dann von uns, so lange zu warten, bis sie vor Ort ist.

    Am Freitag (10.12.21) wollten wir etwas für Weihnachten dekorieren und haben dabei bemerkt, dass die Tapete durchnässt war. Ich habe dann kurzerhand die Tapete der Wand entfernt und feststellen müssen, dass die Außenwand nass/feucht ist. Ich habe direkt die Verwaltung, sowie auch den Vermieter, über den für uns, gravierenden Mangel informiert. Seitens der Hausverwaltung wurde am Samstag morgen der Hausmeister geschickt, welcher den gebildeten Schimmel an der Wand entfernte, sonst nichts. Der Vermieter teilte uns mit, dass sie versuchen würden, für Januar 2022 eine Firma zu bekommen, welche den Mangel behebt. Durch die Vergangenheit haben wir die Befürchtung, dass in den Sternen steht, wann und ob was passiert.

    Auf Grund der Situation ist das Wohnzimmer für uns aktuell nicht nutzbar und unser Familiäres Zusammenleben findet in der Küche, sowie in unserem Schlafzimmer statt. Das ist natürlich auf die Dauer unschön und auch nicht tolerierbar.

    Nun würden wir diesbezüglich gerne die Mietzahlung mindern, oder kürzen, bis der Mangel abgestellt wurde. Kann einer darüber Aufschluss geben, wo der Unterschied zwischen einer Minderung, oder Kürzung liegt? Ich hätte an 30% gedacht, oder ist das zu viel?

    Im Anhang einmal Bilder der Wohnzimmer-Außenwand.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

    Nochmals vielen Dank für die Schnelle Antwort!

    Stattdessen kann man, wenn man will, die Dinge etwas weitsichtig anschauen. So will der Nachbar doch sicherlich auch keinem schaden und er ist selber auch benachtiligt, dass es sich der Vermieter etwas zu leicht macht mit der Heizung. Das berücksichtigend kann man zu einer guten Lösung kommen.

    Da hast du wohl durchaus Recht. Die Frage ist nur, mit welchen Mitteln man zu dieser Einigung gelangen soll. Man muss sich ja schließlich auch nicht klein halten lassen.

    Letztlich ist es aber das Problem des Vermieters. Ihr habt weder mit dem Vermieter noch mit dem Nachbarn eine Vereinbarung zur Wärme Lieferung. Ihr könntet theoretisch also auch auf stur machen, wenn der Vermieter nicht um eine angemessene Lösung bemüht ist.

    Danke dafür, sehe ich auch so. Wir wollen gar nicht auf "Stur schalten". Jedoch sind die Rahmenbedingungen äußerst ungünstig.

    Ich denke, die Frage ist mit den hilfreichen Antworten geklärt, danke dafür!

    Markiere das Thema nun als "erledigt". Alles andere, was ich angesprochen habe, gehört nicht zu dem, was ich Ursprünglich in Erfahrung bringen wollte und werde wegen den Mängeln in der korrekten Kategorie weitermachen, sofern es keine Umstände macht!

    Beste Grüße! :)

    Moin Fruggel ,

    Ich bedanke mich für deine Antwort und versuche darauf einzugehen.

    Eine Zusatzvereinbarung mt dem Vermieter zu treffen ist sicherlich sinnvoll. Denn es ist so einiges schief gelaufen, wofür es doch im allerseitigen Interesse ist, das für die Zukunft in Ordnung zu bringen. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom und Wärme bekommt, und ihr erfüllt das quasi, ohne dabei irgend eine Ahnung zu haben, wie viel das im Jahr ausmacht. Das hätte im Vertrag genauer geschrieben werden müssen.

    Soweit stimme ich dir zu. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom, sowie Heizung bekommt.

    Wir erfüllen den Heizungs- und Warmwasserteil für besagte Wohnung. Die Wohnung verfügt wenigstens über einen eigenen Stromzähler, Aber auch Heizung und Warmwasser wird meines Erachtens schon einiges ausmachen.

    Ich habe den MV gerade vorliegen, allerdings ist im gesamtem Mietvertrag keine Rede von einem "mitversorgtem Haushalt". Daher liegt für mich die Annahme nahe, dass zumindest der Teil, welcher unsere Heizungs-, sowie Warmwasserversorgung ungültig ist.

    Ich zitiere aus dem MV:
    § 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser

    1. Die Wohnung ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet. Sie ist vom Vermieter in betriebsbereiten Zustand zu halten.

    2. Die Wartung und Reinigung der Therme hat jährlich zu Kosten des Mieters zu erfolgen und ist durch ihn zu organisieren.

    ****§ Ende****

    In der Zusatzvereinbarung sollte als nicht nur die Temperatur von 23° geregelt werden, das wäre zu wenig. Es sollte auch über die Kosten gesprochen werden. Schön, wenn ihr einen Nachlass von 50€ bekommt, aber wer sagt denn, ob das genug ist. Offenbar ist da ja auch Strom dabei, wenn ich richtig verstanden habe, und da reichen 50€ wahrscheinlich eher nicht. Der Nachbar freut sich, dass der Vermieter nichts mit ihm abrechnen kann, und ihr bezahlt.

    Das sehe ich genauso, wie du. Selbstverständlich muss darüber gesprochen werden. Es wird seitens der Hausverwaltung behauptet, dass wir auf Grund dessen 50,- € weniger Miete zahlen, jedoch dazu auch in keiner Weise ein Hinweis im MV zu finden. Strom wird wie oben geschrieben vom Mieter selbst bezogen, dies habe ich in Erfahrung bringen können. Bleiben noch Heizung und Warmwasser. Dadurch, dass wir von der Hausverwaltung, sowie von dem Monteur der Gastherme mündlich dazu aufgefordert wurden, den Temperaturregler auf 23°C zu belassen, ist die Therme durchgehend am powern, unsere Wohnung gleicht beinahe einer Sauna, man könnte in Sommerlicher Kleidung hier herumlaufen. - Dies ist bei niedrigen Außentemperaturen natürlich auch nicht besonders Gesundheitsfördernd. (Gerade wenn ich an unsere beiden Mäuse denke).

    Im allgemeinen weist der Mietvertrag, den ein oder anderen Fehler auf, auf welche ich gerne eingehen kann.

    Die Kosten in der Vergangenheit zu ermitteln ist natürlich nicht mehr möglich, selbst mit dem Zwischenzähler nicht, da wahrscheinlich kein Anfangsstand zu eurem Einzug bekannt ist. Deshalb kann man nur schätzen, wie viel der Nachbar verbraucht hat. Auch ein Gericht könnte hier nur eine Schätzung machen. Deshalb wollt ihr vielleicht einen Betrag ermitteln, mit dem ihr und der Nachbar beide zufrieden seid, und der Nachbar euch das zahlt als Entschädigung für die Lieferung von Strom und Wärme.

    So wird das wohl sein. Nein, es ist nur der Anfangsstand von unserem Gaszähler bekannt, welchen wir auch zur Anmeldung beim örtlichen Versorger angeben mussten. Durch "Modernisierungsmaßnahmen" (neue Therme, sowie neue Gaszähler für alle, außer der besagten Wohnung), wurde uns ein neuer Zähler montiert, welcher natürlich 00000 anzeigte, als dieser angeschlossen wurde.

    Als wir Gas,- sowie Strom umgemeldet haben, habe ich beim Versorger extra 20,-€ mehr im Monat für beide Verträge angesetzt, damit wir am Ende des Jahres ein bisschen Spielraum haben und wir nicht erschlagen werden. Wahrscheinlich wird unser freiwilliger Mehrbetrag dafür dennoch nicht ausreichend sein, sodass wahrscheinlich eine Nachzahlung auf uns zukommen wird, wenn ich bedenke, dass ein zweiter Haushalt munter mitversorgt wird.


    Das die Hausverwaltung sich nun dem Vermieter zusammensetzen möchte, ist alles in Ordnung, auch was die "Zusatzvereinbarung" betrifft, jedoch sehe ich aktuell noch nicht, aus welchen Gründen wir mit dieser "Zusatzvereinbarung" einverstanden sein müssten.


    PS:

    Wenn wir Mangelmeldungen an die Hausverwaltung weitergeben, wird immer behauptet, dass sich darum gekümmert wird, oftmals allerdings passiert Wochen,- Monatelang nichts und verläuft sich dann wohl im Sande.

    Mal ein Beispiel : Wir haben einen Balkon, welcher über die Küche zugänglich ist. Seit unserem Einzug in die Wohnung ist der Balkon nicht nutzbar, weil die Tür sich nicht schließen lässt, dies wurde durch einen "Hobbyhausmeister" provisorisch mit einem Zollstock zwischen Griff und Wand gelöst, sodass wir dort immer Durchzug haben. (Seit 02/21) wohnhaft.

    - Ein Fenster in einem unserer Kinderzimmer ist defekt, ist am Scharnier gebrochen, war auch schon vorher so, passiert aber nichts.....

    (Aussage ist dann immer gewesen : "Unsere Glasbauer sind auf anderen Baustellen von uns beschäftigt". Es wurde sich vermutlich nicht mal um eine alternative Firma bemüht. (Darf wohl alles nichts kosten).

    §6 Pflichten des Vermieters vor Einzug

    Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhältnisses folgende Arbeiten auf seine Kosten in den Mieträumen vornehmen zu lassen: Die Wohnung wird voll funktionsfähig übergeben.

    Sehe ich auch als inkorrekt an Beschreibung im vorherigem Absatz..


    In Anbetracht der Gesamtsituation, werden wir uns wohl gezwungen sehen, ein Schreiben an die Hausverwaltung zu verfassen, in welchem wir eine "Mietkürzung" anmelden, da wir unseren 4. Raum (Wohnzimmer auf Grund nasser Außenwand) aktuell nicht nutzen können. Sie wollen versuchen 01/22 eine Firma herzuschicken, aber nur versuchen, d.h. es ist nicht gesagt, ob im Januar eine Firma zur Behebung des "gravierenden Mangels" auftaucht.

    Ebenfalls werde ich auf die von mir geschilderten Dinge verweisen.

    Und sobald wir eine neue Wohnung gefunden haben, wohl fristlos kündigen.


    Entschuldigt, ist etwas viel geworden, aber ich habe versucht alles so genau wie möglich zu schildern!

    Nochmals vielen Dank an die Helfer! :)

    Moin Moin,

    Nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mir schon fast gedacht, dass dort irgendwie, irgendwo ein Haken sein muss. Zumal der örtliche Versorger auch keine Kenntnis von dem „Zwischenzähler“ hat. Meine Frau hat sich mal mit der Vormieteren der Wohnung in Verbindung gesetzt und dort erfahren, dass man im Falle einer Nachzahlung an den örtlichen Versorger, diese an den Vermieter leiten soll, damit dieser dann irgendwie den Verbrauch ausrechnet. Hat aber laut Vormieterin allerdings auch nicht funktioniert, sodass diese das einfach hat beruhen lassen.

    Fehlt ja noch, dass wenn wir uns ein „Guthaben ergaunern“, wir die Hälfte oder wie auch immer davon abgeben sollten. Passt ja irgendwo nicht.

    Auch diese angebliche „Zusatzvereinbarung“ im Mietvertrag, welche im Nachhinein erstellt werden soll, hat in meinen Augen keinen Bestand… Ist ja in diesem Sinne kein Bestandteil des MV‘s, oder irre ich mich?

    Zumal die Verwaltung unseres Vermieters ja auch meinte, wenn wir wollen, dass in der Wohnung eine Therme für den eigenen Zufluss der Partei gelegt wird, unsere Miete nicht nur um die „angeblich 50€ Weniger“, sondern um mehr erhöht werden wird. Sind wir denn bei Wünsch dir was ?

    Wir wussten zu Beginn, das die Heizung in der Nachbarswohnung mit an unserer Leitung hängt, vorher hat ein älterer Herr in dieser Wohnung gewohnt und es kam nie zu Komplikationen. (Außer als ich zum Lampenumbau kurzzeitig alle Sicherungen entfernt habe, da der Kasten nicht beschriftet war, habe ich dann selbst erledigt).

    Und wir hatten das Thermostat zuvor auch maximal auf 21°C stehen.


    Anbei findet ihr Bilder von der Außenwand, welche ich im 3. Beitrag anmerkte.

    Vielleicht wagt der ein oder andere eine Einschätzung. Lt. Vermieter wird versucht im Januar eine Firma kommen zu lassen, Ausgang ist offen.

    Fakt ist, Hausmeister war am Samstag vor Ort und hat wie bereits geschrieben, den Schimmel mit Schimmelzeug was bestialisch nach Chlor stinkt, entfernt. Jedoch haben wir uns auf Grund der Wand dazu entschlossen, das Wohnzimmer nicht mehr zu nutzen, gerade wegen den Kids. Die sind schon andauernd krank…….

    Wäre schön, wenn sich auch da jemand zu Wort meldet, aber vielleicht ist es auch aktuell die falsche Kategorie, falls dies zutrifft, bitte ich das zu Entschuldigen.

    Einen schönen Abend allerseits!

    Moin moin,

    erst einmal vielen Dank für die Reaktion.

    Was ist denn im Vertrag zur Heizung und Warmwasserversorgung bei euch geregelt? Rechnet ihr direkt mit dem Versorger ab und müsstet das an den Mieter im Erdgeschoss selbst abrechnen? Oder läuft der Gasvertrag auf den Vermieter und ihr habt eine Verbrauchserfassung?

    Vertraglich festgehalten ist, dass die Mieter (also wir) uns selbst beim Versorger anmelden müssen. Was wir natürlich auch getan haben.

    Wir rechnen also direkt mit dem Versorger ab, bezahlen also für unsere Wohnung rund 200€ Strom + Gas an das Versorgungsunternehmen.

    Theoretisch müssten wir also selbst mit dem Mieter im Erdgeschoss abrechnen, was uns allerdings wohl kaum möglich sein wird, da wir gar keinen Zutritt zu dem Zähler haben (sitzt im Keller des Haupthauses). Wenn ich mich recht erinnere, soll da irgendwo ein Zwischenzähler vorhanden sein, damit der Verbrauch bei Nachzahlungen gegengerechnet werden kann, dieser Zwischenzähler ist allerdings dem Versorger nicht bekannt, dort habe ich bereits nachgefragt. - Lt. Versorger

    Zudem wird seitens der Hausverwaltung behauptet, dass wir deswegen ja 50€ weniger Miete zahlen, allerdings auch darauf wird im MV nicht hingewiesen, somit halte ich das ganze für relativ fragwürdig. (Der Mieter im EG des Haupthauses, soll wohl angeblich 50€ mehr Miete zahlen, obs stimmt, keine Ahnung).

    Also kurz um, wir zahlen für unsere 4-Zimmer Whg, sowie die 1,5 Zimmer Whg des neuen Nachbarn Gas. Sollten wir nachzahlen müssen (was uns zuvor noch nicht passierte, hatten bislang immer ein Guthaben), sollen die Zählerstände wohl das wohl vom Vermieter irgendwie verrechnet werden. (Keine Ahnung wie das klappen soll...).

    Die Hausverwaltung will nun ein Schreiben vom Vermieter anfordern, welches den geschilderten Sachverhalt verschriftlicht. Meines Erachtens, ohne unsere Unterschriften nicht gültig. Könnte ja jeder kommen und irgendwelche Zusätze schreiben....

    ****EDIT****PS: vielleicht brauchen wir uns darum nicht mehr lange kümmern, haben gestern entdeckt, dass die Wohnzimmerwand (Außenwand) feucht ist, Tapete war klitschnass. Heute war der "Hausmeister" vor Ort und hat das ganze begutachtet. Kommt von der Außenwand, muss also Trockengelegt werden etc... Wir werden wohl über kurz oder lang ausziehen, sobald wir was neues haben. Dennoch hätte ich mein Ausgangsanliegen gerne geklärt :)

    - Feuchte Außenwand war außerdem mit Schimmelpilz befallen, wurde erstmal mit "Chlor" gereinigt....

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Schönes Wochenende !!!

    Erst mal hallo an das Forum!

    Anbei folgendes Anliegen:

    Meine Frau, unsere beiden Töchter und ich wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss mit separatem Eingang, soweit so gut.

    Die Wohnungen hier, sind mit Gasthermen ausgestattet, die Erdgeschosswohnung im Haus, welche sich im Haupthaus befindet, verfügt über keine eigene Therme und hängt an unserer Leitung mit dran. (Heizung und Warmwasser über Gas).

    Es ist in besagter Wohnung ein neuer Mieter eingezogen, welcher sich andauernd beschwert, es sei angeblich zu kalt bei ihm. Gestern war die Hausverwaltung, mit einem Monteur der Sanitätsfirma vor Ort und meinte, wir müssten das Thermostat auf 23 Grad einstellen, damit der Nachbar auf Wärme abbekommt. (Was natürlich äußerst unwahrscheinlich ist, aus unserer Sicht reichen 21 Grad völlig aus).

    Es ist im Mietvertrag nicht vermerkt, dass diese Wohnung mit dran hängt und wir deswegen „angeblich“ weniger Miete zahlen.

    Nun meint die Hausverwaltung, sie müsse sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit dieser ein Schreiben diesbezüglich aufsetzt und uns damit dazu verpflichten will, das Thermostat auf dauerhaften 23 Grad zu belassen. (Die Therme hört nicht auf zu laufen und powert die ganze Zeit). Wir würden sie deswegen gerne so wie vorher auch wieder auf 21 Grad stellen.

    Aus unserer Sicht, ist das alles Müll und nicht wirksam, darf ich um eure Einschätzung bzw. um euren Rat bitten?

    Kernfrage ist eigentlich :

    Einer solchen Änderung des Vertrages müssten wir doch zustimmen oder nicht? (Bedeutet, wir müssten die Änderung zur Wirksamkeit unterschreiben, korrekt?)


    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende an alle Helfer! :)