Guten Tag,
ich habe da mal ein Problem. Ich wohne in einer Mietwohnung mit zwei Mitbewohnern in der Stadt. Nun ist es so das ich Rennrad fahre ( als Sport) und das gute Stück in meinem Zimmer unterbringe, da es einen Wert von ca 1700 Euro hat. Es gibt Fahrradplätze vor dem Haus und einen Hinterhof. Den Keller hat der Vermieter zugeschlossen, da es diesen nicht " Zugemüllt" haben will. Ich bin jetzt meinem Vermieter zwei mal im Treppenhaus begenet und jedes mal sagte er, dass ich das Fahrrad nicht in die Wohnung stellen soll...sondern nach draußen, da der Flur dreckig wird. Nach der letzten Diskussion sagte er, dass er den Flur nun neu Streichen lässt...und sollte dieser Dreckig werden muss ich die Kosten für die Renovierung übernehmen.
Könnt ihr mir in diesem Fall mit der Rechtslage helfen? Kann der Vermieter das einfach so sagen?
Im Mietvertrag steht nichts über das Abstellen von Fahrrädern.
Danke im Vorraus!
MfG, Friedrich