Beiträge von prinzipal2005

    Hallo,


    davon einmal abgesehen, wird ein Blick in den Mietvertrag Abhilfe schaffen denn nur dort steht wozu sich der Mieter verpflichtet hat, bzw. der Umfang dessen wo der Winterdienst vollzogen werden muss, da hilft dir eine Litanei von Urteilen gar nix.


    Gruß
    BHShuber


    Und genau das ist es ja : im Mietvertrag steht es ja drin, dass der Schneedienst alleine den Mietern obliegt !


    MfG


    Das sehen wir als Mieter allerdings etwas anders und zwar aufgrund dieses Beschlusses :


    http://www.ra-breiholdt.de/gewerbemietrecht_art_011.html - Hier ist die Sachlage zwar umgekehrt (Mieter will Schneedienst auf Parkplatz haben) , aber das ist gleichbedeutend für unseren Fall. Denke ich !


    Wir beschweren uns nicht kläglich sondern sind mit den auferlegten Kosten nicht einverstanden.


    Wie bereits in meinem Starterthread erwähnt, läuft seit Jahren der Schneedienst ohne Probleme, ohne Beschwerden, ohne Unfälle. Also auch keine Erhöhung der Haftpflicht !


    Es ist halt so, dass der Verwalter pauschal jemanden beauftragt, der etwas ausführt, was mind. 2x erkannt und angesprochen wurde, so nicht nötig war und lässt es weiter laufen.


    Wichtig wäre halt noch die "Parkplatzfrage" - dazu gibt es vom OLG ja einen Beschluß ! Wollte halt wissen, ob jemand mit sowas schon zu tun hatte und dazu eine Rechtsprechung inne hat !!


    MfG

    Hallo,


    durch den neuen Hausverwalter (seit September 2014 für unser 6-Parteien-Mietshaus zuständig)haben wir nun einen "Wegedienst" seit 2014 mit eingerechnet, der den Schnee- und Streudienst beinhaltet, der durch einen Betrieb aus der Stadt hier ausgeführt wurde.


    Muss dazu sagen, dass der Schneedienst explizit als Anlage bei jedem Mieter und auch bei uns mit im Vertrag steht und zwar, dass das ALLEIN den Mietern obliegt, was auch immer über die ganzen Jahre problemlos funktioniert hat.


    Das wir für 2014 mittlerweile die 3. korregierte Abrechnung erhalten haben, ist erstmal nebensächlich (immer wieder falsch gewesen, erkannt nach 2 maliger Einsichtnahme beim Verwalter - es wurden unsere Vorauszahlungen zu niedrig angegeben, Rechnungen von anderen Mietobjekten flossen mit ein etc. :mad:).


    Es wurde zwar erkannt, dass auf dem Parkplatz (dazu habe ich etwas weiter unten auch noch eine Frage) und auf dem Gehweg schonmal die o.g. Firma geschoben hat, allerdings war uns das erstmal egal im Hause, bis auf einmal die Rechnung kam und der "Wegedienst" berechnet wurde -> anzumerken ist noch, dass die Mitmieterin "unten" 2x die Firma angesprochen hat, als diese hier Salz auf dem Gehweg verstreuten, obwohl von uns bereits gestreut wurde
    , warum sie das tun, es wäre doch bereits gestreut und geschoben. Darufhin meinte der Typ wohl nur :" ich habe den Auftrag das zu machen, also mache ich das auch" :confused:


    Ich weiß, dass der Vermieter sie Verkehrssicherungspflich zu wahren hat, auch wenn das den Mietern obliegt, aber nur, wenn wir unserer Pflicht nicht nachkommen ! Über all die Jahre war das immer einwandfrei und es hat sich nie jemand beschwert (werder der alte Hausverwalter noch der Vermieter (Genossenschaft)) und auf einmal muss jemand kommen und das erledigen mit dem Verweis (es ist mittlerweile bei Gericht das ganze) : wir haben nicht ordnungsgemäß geschoben und nicht ordnungsgemäß gestreut !!!!


    Anzumerken ist noch : auf mehrmaligem nachfragen bei dem Verwalter, dass diese Pflicht den Mietern obliegt, teilte der immer wieder mit, wir sollen ein Schreiben aufsetzen, dass wir AB JETZT DEN SCHNEEDIENST SELBER MACHEN !!! Habe ich immer wieder verneint, das ich angegeben habe, dass das den Mietern obliegt und Vertragsbestandteil ist.


    Ebenso ist ein großer Punkt, der in in diesen Rechnungen auftritt, dass der Parkplatz des Hauses (gehört zum Haus, allerdings kein explizites Schild auf dem steht : Privatparkplatz , wobei ich das schonmal angefragt hatte beim Vermieter, weil immer wieder (zwar selten aber es passiert) "Fremdparker" den Platz nutzen im Winter, wenn jeder Mieter SEINEN eigenen Stellplatz freigemacht hat und sich dann wenn man arbeiten ist dort zugestellt bekommt)).


    Ist generell der Parkplatz mit zu schieben durch die Mieter ??? Ist nix öffentliches, habe mal ein Bild eingestellt, auf dem gemarkert ist, was zum Haus gehört :



    Grün ist der Weg vorm Haus und zum (mit dem Nebenhaus) Mülltonnen/Fahrradkellerbereich. Auf dem zum Parkplatz ist auch eine kleine Bushaltestelle, die mitgemacht wird durch die Mieter. Aber Parkplatz wurd bis auf jedes einzelnen Stellplatzes nicht geschoben durch die Mieter.


    MfG


    p.s. ich mlchte erkundigungen einholen, ob an den angegebenen Tagen, die uns berechnet wurden auch wirklich Schnee lag. Gibt es eine Webseite o.ä. auf der man rückwirkend per Datumseingabe und auch Orteingabe, sich den dann zu dem Zeitpunkt dort gefallenen Schneeniederschlag anzeigen lassen kann ?

    hallo,


    ich bin neu hier und habe ein problem...


    wir wollten eben mit unserer ex-vermieterin die schlüsselübergabe hinter uns bringen...


    es sind noch 2 sachen offen, die wir bis nächste woche erledigt haben müssen (nix wildes : 1x teppich reinigen im schlafzimmer und 2x marmor innenfensterbänke reinigen)


    soweit so gut...sie zeigte uns dann auch das von ihr angelegte sparbuch für die kaution (welche bei mietantritt von uns an sie übergeben wurde : 850,00,-€) und hat nur die hälfte abgeholt mit der erklärung : wenn diese beiden o.g. sachen erledigt sind, würde sie uns die kaution zu hälfte übergeben und den rest nach der kompletten betriebskostenabrechnung im januar, da wir für letztes jahr eine nachzahlung der nebenkosten hatten von 140,00,-€...


    ist das zulässig? im mietvertrag war und ist nichts über eine einbehaltung der kaution festgehalten worden...


    vor allem nicht von etwas mehr als 50%...


    also 10% hätten wir uns ja vielleicht noch gefallen lassen, aber das irgendwie nicht...


    zumahl die 140,00,-€ eigentlich auch nicht mehr anfallen werden, da wir seit januar des jahres 50,- € mehr von uns aus bezahlt haben an nebenkostenvorrauszahlung...


    mfg