Eine letzte Sache hätte ich noch , hier ein Auszug der Kündigung
§ 7 Kündigung
Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist
beträgt somit zwei Wochen. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen,
so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum
dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats
kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist maßgebend.
Eine fristlose Kündigung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zulässig
Zählt dass hier dann auch mit den 14 Tagen ? Wir möchten so schnell wie möglich hier raus.
Vielen Dank für deine Hilfe!