Beiträge von Ellenor

    Sind Winkel ein effektiver Schutz gegen Einbruch / Zutritt? Und wieso muss eine Wohnungstür Brandschutzeigenschaften besitzen und diese Tür plötzlich nicht? Davon abgesehen, dass es eine Zimmertür ist die auch keinerlei Schallschutz bietet.

    Die Wohnung ist nicht in Ihrer Nutzung eingeschränkt wenn jeder ohne Schlüssel, über die angesprochene Tür, die Wohnung betreten kann? Mit dem Gedankenansatz ist bei jeder Wohnung kein Schloss nötig, da die Wohnung nicht in ihrer Nutzung eingeschränkt ist.

    Liebe Community,

    Wir haben nach über einem Jahr festgestellt, dass unsere zweite Wohnungstür nicht abschließbar bzw. über 18 Monate nie verschlossen war.

    Zur Erklärung: Wir haben direkt neben unserer offiziellen Wohnungstür eine weitere Tür (Altbestand).

    Durch die Wohnungstür gelangt man ganz normal in den Flur.

    Die zweite Wohnungstür ermöglicht direkten Zugang ins Bad und folgend in den Rest der Wohnung.

    Zur Besichtigung sagte der Vermieter, dass die zweite Tür ein bleibsel aus früheren Zeiten sei. Weiterhin sagte er, dass die Tür jedoch abgeschlossen ist und kein Schlüssel dafür existiert.

    Ich hatte kurz versucht die Tür zu öffnen was mit aber nicht gelang. Danach hatte ich es auch nie wieder versucht und die Tür war in meinem Kopf als verschlossen abgehakt.

    Jetzt nach 18 Monaten haben wir durch einen Zufall festgestellt, dass die Tür doch nicht verschlossen ist und die Tür lediglich durch untergeschobene Holzkeile, verkeilt war.

    Der Vermieter antwortete mir auf meine Benachrichtigung mit: Da machen wir einfach 2 Winkel ran und fertig.

    Jetzt zu den Fragen:

    1. Ist seine Lösung rechtens? (Es handelt sich dabei um eine Zimmertür aus Vollholz)

    2. Durch Renovierungsarbeiten muss er gewusst haben, dass die Tür nicht verschlossen ist. Also gehe ich davon aus, dass er uns diesen Mangel bewusst verschwiegen hat. Zu dem wurde mit den Holzkeilen eine bewusste Lösung geschaffen.

    Wäre in so einem Fall eine rückwirkende Mietminderung möglich über die gesamten 18 Monate?

    3. Wie hoch würdet ihr die Mietminderung ansetzen?

    Hinzugefügt sei noch, dass sich der Vermieter grundsätzlich um nichts kümmert und wir viel Ärger mit ihm haben.

    Vielen Dank das ihr euch die Zeit für meine Frage genommen habt,

    lieben Gruß

    Ellenor

    Also müssen wir dulden, dass er ohne Ankündigung, kommen kann wann er will?

    Wo bleibt da die Privatsphäre wenn der Vermieter plötzlich im Garten steht? Jeder der das Grundstück betreten möchte klingelt vorher am Außentor außerhalb der Grundstückes.

    Es ist ja auch nicht so, dass er nur auf dem Weg vom Außentor zum Hauseingang bleibt, sondern dann auch durch den Garten streift und sich überall umsieht. Manchmal sogar mit Besuch. Das nervt weil es jedes- oder jedes zweite Wochenende so ist.

    Er hat ja faktisch keine Wohnung, deswegen verstehe ich nicht woher der Bedarf kommen soll, ständig bei uns im Haus und im Garten aufzukreuzen.


    Unter einem MFH verstehe ich ein Gebäude in dem es eine Haustür gibt, über diese kommt man in den Hausflur und vom Flur aus in die einzelnen Wohnungen über Wohnungstüren? Also die Wohnungen sind klar abgegrenzt vom Hausflur.

    Genauso ist es

    Hallo Golum,

    Er hat Strom und einen eigenen Stromzähler. Er hat keinen Wasserzähler, kein Warmwasser, kein Gaszähler und kein Gasanschluss.

    Zum verbrauchten Wasser will er die Differenz von beiden Parteien (Mietpartei 1 und 2) zum Hauptwasserzähler zahlen. Was aber eigentlich nicht möglich ist, da auch unser verbrauchtes Gartenwasser über den Hauptzähler läuft.

    Lieben Gruß

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

    Danke für deine schnelle Antwort.

    Es steht drin, dass der Garten mit vermietet wird. Das ist der einzige Satz dazu im gesamten Mietvertrag.

    Und allein aus dieser Gegebenheit dürfte er schon gar nicht in unser MFH reinspazieren weil er nämlich um dieses zu erreichen durch unseren Garten laufen muss. Und ich sehe den Garten als Mietgegenstand.

    Die Wohnung ist auch nichts offizielles. Er ist mit der Wohnung nicht gemeldet. Es steht auch nichts im Mietvertrag, dass der Vermieter eine weitere Partei ist bzw. mit im MFH wohnt. Mir war nicht einmal klar, dass er dort übernachtet wenn er am/im Haus Arbeiten zu erledigen hat.

    Im Gegensatz dazu steht aber im Mietvertrag, dass der Vermieter sich rechtzeitig anmelden muss wenn er den Mietgegenstand betreten möchte.

    Und genau das macht er eben nie.

    Nach deiner Aussage könnte jeder Vermieter der irgendwo einen Raum im MFH zurück hält, das MFH und Grundstück betreten wann er will.


    Kurz zur Ergänzung, damit es deutlicher rüber kommt: Er hat keinen Briefkasten, keine Mülltonnen, keine Klingel, ist nicht mit der Wohnung im Einwohnermeldeamt gemeldet. Seine offizielle Wohnung liegt 300km entfernt. Er macht keinen Winterdienst oder sonstige Arbeiten im Garten die er machen müsste wenn er eine Partei wäre.

    Theoretisch ist es ein Raum mit Schafmöglichkeit den er nutzt wenn er arbeiten erledigt.

    Bedeutet, wenn sich ein Vermieter einen Raum/Kellerraum in einem MFH zum Schlafen und Duschen einrichtet ist es gleich zu setzen mit einer Wohnung? Und er hat jegliches Recht Haus und Garten zu betreten? Das fände ich schon krass.

    Hallo Community,

    ich bräuchte bitte mal euren Rat.

    Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien. Wir im Erdgeschoss unsere Nachbarn oben drüber und im Dachgeschoss Wohnung vom Vermieter, kein Zweitwohnsitz und ist im Mietvertrag nicht erwähnt. Er nutzt es als Unterkunft wenn am Haus arbeiten zu erledigen sind.

    Der Vermieter wohnt 300km entfernt und kommt an den Wochenenden unangekündigt zu uns ins Haus und geht in seine Dachgeschosswohnung. Bringt auch öfter mal Freunde und Verwandte mit in seine Wohnung die sich dann ebenfalls in unserem Garten und Haus aufhalten.

    Garten ist mitvermietet.

    Wir haben jetzt schon des Öfteren den Vermieter darauf hingewiesen sich bitte rechtzeitig anzumelden. So steht es auch im Mietvertrag. Er hält sich aber leider nicht daran. Er betritt Garten und Hausflur wie es Ihm gefällt.

    Selbst nach Schriftlicher Aufforderung kommt er dem nicht nach. Er sagt: Das ist mein Haus und hier komme ich und gehe ich wann ich will.

    Jetzt überlege ich den Schließzylinder der Hauseingangstür auszutauschen damit er bei dem nächsten unangekündigten Besuch nicht mehr das Haus betreten kann.

    Darf ich das? Ich sehe es als bessere Alternative als das Rufen der Polizei.

    Die Nachbarn wären ebenfalls damit einverstanden, da er bei Ihnen sogar schon einfach in Wohnung gegangen ist ohne Erlaubnis.

    Vielen lieben Dank im voraus für eure Hilfe.

    Lieben Gruß