Beiträge von DaWoC

    Steht dort nur etwas von 2 Jahren geschrieben, müssten sich diese 2 Jahre ab Beginn des Vertragsabschlusses beziehen.

    Der Mieter und der Vermieter erklären ausdrücklich und übereinstimmend einen Kündigungsverzicht für die Dauer von 24 Monaten ab Mietbeginn.

    Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist erstmals nach dem 01.12.2022(bzw. Nach Fertigstellung Sanierung) unter Einbehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.


    Hier wird der Mietvertrag wohl außerordentlich gekündigt werden können,

    Ja das ist mir klar. Aber ab wann ist fristgemäß zu sehen in diesem Fall? Vielen Dank für deine Antwort

    Bitte kein Vollzitat

    Hallo folgendes Mietwohnung in Renovierung Mietvertrag unterschrieben 05/20. Lt. Mietvertrag Mietbeginn 12/20 spätestens mit Fertigstellung der Sanierung. Bindung auf 2 Jahre ab Mietbeginn. Mündlich würde versichert Fertigstellung ca 05/21. Bis Dato 05/22 keine signifikante Veränderung am Baustand. Und es ist auch nicht absehbar wie lange es noch dauert.

    Kann ich aufgrund von 314 BGB kündigen oder kann der Eigentümer darauf pochen, dass ich einziehe?

    Ich denke ja Mal das diese Wartezeit nicht mehr zumutbar ist.

    Dankbar für jede Antwort ;)