Steht dort nur etwas von 2 Jahren geschrieben, müssten sich diese 2 Jahre ab Beginn des Vertragsabschlusses beziehen.
Der Mieter und der Vermieter erklären ausdrücklich und übereinstimmend einen Kündigungsverzicht für die Dauer von 24 Monaten ab Mietbeginn.
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist erstmals nach dem 01.12.2022(bzw. Nach Fertigstellung Sanierung) unter Einbehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.
Hier wird der Mietvertrag wohl außerordentlich gekündigt werden können,
Ja das ist mir klar. Aber ab wann ist fristgemäß zu sehen in diesem Fall? Vielen Dank für deine Antwort
Bitte kein Vollzitat