Beiträge von Vanni

    Ich denke, meine Frage hängt mit dem Komplex hier zusammen.

    Gehen wir einmal davon aus, dass es nicht zu einem kompletten Lieferstop für Gas kommen wird. In meiner Wohnung, die mit Gas beheizt wird, ist ein Steuergerät zentral in der Wohnung eingebaut. In diesem kann ich nur bestimmte vorbelegte Programme auswählen. Alle Programme haben eine Nachtabsenkung auf 18° sowie bestimmte Zeiten, in der sich die Heizung einschaltet. Keines der Programme entspricht meinen Heizgewohnheiten, Ich würde eine Nachtabsenkung auf 16-17 ° bevorzugen, Arbeitszeit und somit der tägliche Heizbedarf und Abwesenheiten wie Seminare oder Urlaub können nicht berücksichtigt werden. Kann ich meine Vermieterin auffordern, mir ein Steuergerät installieren zu lassen, das dem allem entspricht und ich so viele jetzt beheizte Zeiträume reduzieren kann? Mein Gaslieferantenunternehmen hat gerade den moatlichen Abschlag mal so eben verdoppelt.

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    Diese ist dann ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens vom Vermieter fällig.

    Danke. Nach einer weiteren Suche im Netz habe ich das gefunden:

    Zitat

    Fristen bei der Indexmieterhöhung

    Der Mietpreis muss grundsätzlich mindestens 12 Monate lang gleich bleiben. Dies gilt sowohl nach Einzug bis zur ersten Mieterhöhung als auch zwischen Erhöhungen.

    Bevor der Vermieter die Miete erhöhen kann, muss er dies dem Mieter schriftlich ankündigen. Die neue Miete darf dann ab dem übernächsten Monat gefordert werden. Relevant ist also der Monat, in dem Sie diese Ankündigung erreicht."

    Das bestätigt also die Auffassung von Aiva. Muss ich jetzt der Mieterhöhung widersprechen, die Vermieterin auf die Frist hinweisen oder zahle ich einfach die Mieterhöhung ab September und überlasse es der Vermieterin, im August nachzufragen, wo denn die Mieterhöhung bleibt?

    Ich weiß nicht, ob ich die Frage korrekt formuliert habe.

    Ich habe ein Appartement gemietet mit einem Indexmietvertrag. Heute, also am 09.07.2022, habe ich ein Mieterhöhungsschreiben erhalten (übrigens ohne Datum) in welchem auf den Verbraucherpreisindex verwiesen wird. Im Vergleich von Mai 2021 bis Mai 2022 ist dieser um 9,12 % gestiegen. Das scheint mir richtig zu sein. Die Mietpreiserhöhung gilt ab August 2022. Das scheint mir nicht richtig zu sein. Darf die Vermieterin dies so kurzfristig?

    Danke für eine Antwort.

    Vanessa.