Beiträge von MS345

    Hallo zusammen,

    wir sind vergangenes Jahr aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe gab es keine Beanstandungen, ein entsprechendes Übergabeprotokoll ist von beiden Seiten unterschrieben worden.

    Kurz nach der Übergabe wurde an den 31 Jahre alten Fenstern angelaufenen Schließbleche moniert. Die Oberfläche der Schließbleche in den Feuchträumen waren leicht rauer als in den anderen Räumen, es gab auch einen leichten Farbumschlag.

    Wir haben uns aus Goodwill mündlich verständigt, die Materialkosten der stärker angelaufenen Schließbleche zu übernehmen, wenn der Vermieter dies in Eigenleistung tauscht, unter der Maßgabe, dass die Kosten hierfür in einem sehr überschauberen Rahmen (<<100 €) bleiben (online findet man Schließbleche ab ca. 4 €, von 4 Fenstern war die Rede).

    Jetzt, ca. 8 Monate nach Auszug und dieser Abstimmung hat der Vermieter einen Kostenvoranschlag über ein Vielfaches vogelegt, die Ausführung soll nun über eine Firma erfolgen, im Kostenvoranschlag sind die Materialien mit Pauschalen angegeben, es ist nicht nachvollziehbar welcher Umfang sich hinter dem Angebot verbirgt.

    Daher habe ich ein paar Fragen:

    - Bei der Übergabe wurden die Fenster nicht moniert, erst kurz darauf, hat der Vermieter überhaupt noch einen Anspruch?

    - Ist ein Farbumschlag / Anlaufen, vereinzelt lokale Korrosion der Schließbleche bei über 30 Jahre alten Fenstern ein Mangel? Die Funktion ist dadurch nicht beinträchtigt, es ist lediglich ein "optischer Makel" bei geöffneten Fenstern, der aus unserer Sicht aber dem normalen Verschleiß entspricht. Den Zustand haben wir beim Einzug nicht geprüft, wir können dahern icht sagen, ob die Schließbleche schon zum Einzug angelaufen waren.

    - Wer ist in der Nachweispflicht? Die Schließbleche wurden bei Auszug nicht dokumentiert, ggf. hat sich nach 8 Monaten Leerstand eine Verschlechterung ergeben...

    - Falls der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz hat, würde ich den Restwert der Fenster ansetzen, und lediglich 4/35 des fälligen Reparaturbetrags begleichen (31 Jahre alte Fenster, Nutzungsdauer Kunststoffenster: 35 Jahre => Restnutzungsdauer 4 Jahre) Ist dieser Ansatz legitim?

    Ich kann leider nicht mit Bildern dienen, man würde aber auch keinen relevanten Unterschied zwischen i.O. Schließblechen und den Beanstandeten erkennen...


    Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

    Hallo zusammen,

    der Widerspruch ist mit Verweis auf die Unvollständigkeit an den Vermieter raus gegangen, nochmals vielen Dank für die Unterstützung bisher!

    Eine Frage hat sich bei mir noch ergeben, evtl. könnt Ihr mir auch hier helfen, auch wenn es etwas Offtopic ist:

    - Kann ich theoretisch die Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre auch noch anfechten (wurden bisher immer wie gefordert bezahlt, ohne Einwand unsererseits), diese waren analog zur oben gezeigten aufgebaut? Das habe ich aktuell nicht vor, würde mich aber interessieren.

    Danke vorab!

    Soll/ muss ich Eurer Meinung nach auf einzelne Mängel in der Abrechnung (insb. Nachprüfbarkeit) eingehen oder reicht ein einfacher Verweis darauf, dass die Abrechnung nicht den Mindestanforderungen erfüllt?

    Soweit ich mich zwischenzeitlich eingelesen habe, müsste die Pflicht zur Abrechnung des Heizöls im FIFO Prinzip wie von beppi erläutert in der DIN 4713-5 zu finden sein, auch wenn mir diese nicht vorliegt.

    Um den Weg zu einer ordnunggemäßen Abrechnung zu beschleunigen, würde ich beim Widerspruch aktiv hierauf verweisen um unnötige Schleifen und Diskussionen zu vermeiden. Spricht hier etwas dagegen?

    Korrekt, es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, also eine Wohnung durch den Vermieter bewohnt, die zweite bis August durch mich.

    Ich frage eine gesetzeskonforme Abrechung mit Verteilungsschlüssel und sämtlichen zugehörigen Belege in Kopie an und werde mich danach vermutlich wieder an Euch wenden. Ich gehe aber davon aus, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis etwas Belastbares vorliegt...


    Herzlichen Dank schon mal für die Infos und Rückmeldungen!

    Hallo und danke für das Feedback :)

    anbei ist die Nebenkostenabrechnung (verdeckt wurden lediglich die Beträge, keine Berechnungen) und ja, es ist die vollständige Abrechnung, sonst kein Anschreiben Erläuterung usw...

    Mir ist bewusst (bzw. ich gehe vielmehr davon aus), dass die Abrechnung nicht die formalen Anforderungen erfüllt. Die Qualität war auch in den Jahren zuvor vergleichbar. Hier waren die Beträge und Nachforderungen aber plausibel, wenn auch nicht nachprüfbar. Diese wurden daher bisher akzeptiert.

    Aber wegen der hohen Nachforderung vor allem aufgrund des Heizöls wäre hier die rechtliche Lage wie in unserem Fall der unterjährigen Kündigung die Berechnung stattzufinden hat interessant.

    beppi: Haben Sie eine Quelle die aussagt, dass älteres Heizöl zuerst verrechnet werden muss?

    Viele Dank!

    Hallo zusammen,

    wir haben zu Ende August unsere Wohnung gekündigt. Vor kurzem haben wir die Nebenkostenabrechung für den Zeitraum 01.01-31.08 erhalten.

    Die meisten Posten sind so wie wir sie erwartet haben, lediglich beim Heizöl habe ich eine Frage:

    Wir sind zu Ende August ausgezogen, einige Tage vor Mietende (bereits nach Auszug) hat unser Vermieter nochmal Heizöl gekauft. Dieses war um einen Faktor 2 teurer als letztes Jahr (was ja auch plausibel ist). Uns wurde für unseren Jahresverbrauch komplett der neue höhere Preis angesetzt. Ist das rechtens oder müsste hier eine anteilige Anrechnung erfolgen, da wir vom teueren Heizöl ja quasi nichts mehr verbraucht haben?

    Vielen Dank schon mal für Eure Einschätzungen.:)

    Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem unsere Wohnung gekündigt und sind ausgezogen.

    Nach der Übergabe kam der Vermieter auf uns zu und hat sich über Schimmel in den Fenstern im Bereich der Dichtungen und Beschläge innen beklagt.

    Hierzu haben ich ein paar Fragen:

    - Beim vermeintlichen Schimmel in den Fenstern kann es sich nur um lokale Stellen handeln, wir können uns die Stellen aber vor Ort gemeinsam mit dem Vermieter nochmal anschauen. Gelüftet wurde mehrmals täglich, ich gehe davon aus, dass die Kombination aus relativ dichten Fenstern (Baujahr ca. 1990) und einem Altbau (Baujahr 195x) ohne jedgliche energetische Sanierung die Ursache hierfür ist. Ein Energieauseis wurde nie vorgelegt und wird wsl. auch nicht exisitieren...

    - Was kann der Vermieter hier verlangen?

    - Gibt es ein Grenze an Verschmutzung in den Fenstern, die der Vermeiter akzeptieren muss?

    Die Wohnung wurde ca. 5 Jahre durch uns bewohnt, die letzte Sarnierung/ Renovierung erfolgte vor ca. 15 Jahre vor unserem Einzug. In Summe wurde die Mietwohnung über die Mietdauer durch uns relevant instandgesetzt.


    Viele Grüße

    Karl

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