Hallo zusammen,
wir sind vergangenes Jahr aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe gab es keine Beanstandungen, ein entsprechendes Übergabeprotokoll ist von beiden Seiten unterschrieben worden.
Kurz nach der Übergabe wurde an den 31 Jahre alten Fenstern angelaufenen Schließbleche moniert. Die Oberfläche der Schließbleche in den Feuchträumen waren leicht rauer als in den anderen Räumen, es gab auch einen leichten Farbumschlag.
Wir haben uns aus Goodwill mündlich verständigt, die Materialkosten der stärker angelaufenen Schließbleche zu übernehmen, wenn der Vermieter dies in Eigenleistung tauscht, unter der Maßgabe, dass die Kosten hierfür in einem sehr überschauberen Rahmen (<<100 €) bleiben (online findet man Schließbleche ab ca. 4 €, von 4 Fenstern war die Rede).
Jetzt, ca. 8 Monate nach Auszug und dieser Abstimmung hat der Vermieter einen Kostenvoranschlag über ein Vielfaches vogelegt, die Ausführung soll nun über eine Firma erfolgen, im Kostenvoranschlag sind die Materialien mit Pauschalen angegeben, es ist nicht nachvollziehbar welcher Umfang sich hinter dem Angebot verbirgt.
Daher habe ich ein paar Fragen:
- Bei der Übergabe wurden die Fenster nicht moniert, erst kurz darauf, hat der Vermieter überhaupt noch einen Anspruch?
- Ist ein Farbumschlag / Anlaufen, vereinzelt lokale Korrosion der Schließbleche bei über 30 Jahre alten Fenstern ein Mangel? Die Funktion ist dadurch nicht beinträchtigt, es ist lediglich ein "optischer Makel" bei geöffneten Fenstern, der aus unserer Sicht aber dem normalen Verschleiß entspricht. Den Zustand haben wir beim Einzug nicht geprüft, wir können dahern icht sagen, ob die Schließbleche schon zum Einzug angelaufen waren.
- Wer ist in der Nachweispflicht? Die Schließbleche wurden bei Auszug nicht dokumentiert, ggf. hat sich nach 8 Monaten Leerstand eine Verschlechterung ergeben...
- Falls der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz hat, würde ich den Restwert der Fenster ansetzen, und lediglich 4/35 des fälligen Reparaturbetrags begleichen (31 Jahre alte Fenster, Nutzungsdauer Kunststoffenster: 35 Jahre => Restnutzungsdauer 4 Jahre) Ist dieser Ansatz legitim?
Ich kann leider nicht mit Bildern dienen, man würde aber auch keinen relevanten Unterschied zwischen i.O. Schließblechen und den Beanstandeten erkennen...
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!