Beiträge von Samonite

    Das war vielleicht etwas falsch ausgedrückt.

    Die gehen zusammen hin und sagen es mündlich und geben die Kündigung direkt ab. Wir würden da einfach mal nach einer Vorlage schauen - das gibt es ja bestimmt im Netz.

    Bei 5 Jahren verlängert sich die Kündungsfrist für den Vermieter auf 6 Monate, und bei 8 Jahren dann auf 9 Monate.

    Ja so hatte ich es auch verstanden. Aber die Frage wäre, wenn sie im Oktober 2014 eingezogen ist und wir nun noch im September kündigen, dann wären es 6 Monate richtig?

    Hallo zusammen,

    folgendes Szenario:

    Es gibt ein aktuell vermietes Haus welches einer Erbengemeinschaft gehört. Diese besteht aus meiner Mutter und meiner Tante.

    Meine Frau und ich kaufen das Haus zur Hälfte aus der Erbengemeinschaft ab und die andere Hälfte erhalten wir von meiner Mutter geschenkt.

    Das ganze soll in ca. einem Monat über die Bühne gebracht sein.

    Nun möchten wir selbst in das Haus ziehen und davor noch renovieren und sanieren.

    Wie schaut es nun mit der Kündigung wegen Eigenbedarf aus?

    Kann meine Mutter der Mieterin jetzt schon wegen Eigenbedarf kündigen? Oder kann erst ich das machen, wenn mir das Haus gehört und ich im Grundbuch stehe?

    Hintergrund der Frage ist:

    Wir wollen natürlich so schnell wie möglich starten.

    Der Mietvertrag läuft seit 01.10.2014.

    D.h. seit knapp 8 Jahren.

    So wie ich es gelesen habe, beträgt die Kündigungsfrist bei "bis 8 Jahren" 6 Monate.

    Erst bei "länger als 8 Jahre" dann 9 Monate.

    Daher haben wir etwas Druck, das jetzt schon zu machen.

    Das wäre aber auch meine zweite Frage:

    Wenn wir noch im September kündigen, passt das dann mit den 6 Monaten oder liege ich hier falsch?


    Danke für die Antwort.