Beiträge von Skout22

    Jap. Die Gastherme steht im Eigentum des Eigentümers (höchstwahrscheinlich auch der Vermieter) und er ist für diese zuständig.

    Danke für deine Antwort. Weißt bzw. kennst du eventuell Nachweise die das eindeutig belegen? Ich habe leider nichts gefunden die eindeutig aussagen das eine Etagen Gastherme fester Bestandteil einer Wohnung ist und somit Eigentum des Vermieters. :(

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand ein wenig weiterhelfen. Seit Anfang der Woche ist die Gastherme defekt worüber die Wohnung mit Heizung & Warmwasser versorgt wird. Da es eine Mietwohnung ist wurde natürlich unverzüglich der Hausverwalter/Vermieter informiert. Dieser weigert sich aber nun jemanden für die Reparatur zu beauftragen bzw. zu bezahlen und verweist auf den Mietvertrag. Da dort nicht festgehalten ist wem die Therme gehört und ich meine Wärme ja nicht über die Nebenkosten bezahle (mein Gas selbst bezahle). Ich hab dann darauf hingewiesen das es keine Wartung ist die ja durchaus auch über die Nebenkosten weiter gegeben werden könnte sondern zur Reparatur/Instandhaltung der Wohnung zählt und die Therme nicht mein Eigentum ist. Die Gastherme gehört für mein Verständnis doch zur Ausstattung der Wohnung, im Mietvertrag inbegriffen und muss nicht zusätzlich erwähnt werden, oder? Sehe ich das soweit richtig? Wenn ja gibt es eine Möglichkeit mehr Druck auszuüben bzw. Gesetzte und Belege die das stützen? Würde im Umkehrschluss heißen ich könnte die Therme abbauen und verkaufen da sie mir gehört... oder niemand weiß wem sie gehört und zuständig ist. :/:D

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat da Tipps & Tricks in die Richtung.
    Vielen Dank im voraus.
    VG