Beiträge von 5Zeichen

    Hi,

    ich habe heute früh die Wohnung verlassen, habe 2 mal abgeschlossen und bin zur Arbeit.

    Als ich Nachmittags wiederkam, stellte ich fest, dass der Schließzylinder 1 Zentimeter aus der Tür hinausstand.

    Ich konnte die Wohnung von außen also nicht öffnen.

    Habe daraufhin da die Tür an einer Stelle provisorisch mit Blech befestigt war, die Stelle durchbrochen, und die Tür von innen geöffnet.

    Wer haftet, falls der Zylinder plötzlich beschädigt ist?

    Soll ich erwähnen, dass die Tür vorher schon Probleme beim Öffnen hatte, oder würde ich damit mich beschuldigen?

    Habe der Hausverwaltung Bescheid gegeben, wie lange muss ich auf den Handwerker warten?

    Ist mir zum ersten mal passiert, deshalb meine naiven Frage, Danke im Voraus

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