Beiträge von Masticore

    Nochmals danke. Zur Klarstellung: die Wohnung wurde uns bei Einzug tatsächlich größtenteils frisch gestrichen und mit gereinigtem Teppich übergeben. Nur wurden die "Renovierungsarbeiten" damals eben schluderig ausgeführt und der Teppich war bereits damals eigentlich schon "durch". Die alten Flecken sind nach kurzer Zeit wieder durchgekommen.

    Ich glaube ich werde mal mit meinem Vermieter sprechen und schauen, wie das Gespräch verläuft. Wir haben genau 1 Wand farbig gestrichen, seitdem wir hier wohnen, die kann ich gerne wieder weißen und von mir aus auch den Teppich nochmal grob reinigen. Mehr sehe ich aber eigentlich nicht ein. Da ist es gut, zu wissen, dass diese "Individualvereinbarung" eigentlich gar keine ist, da sie uns zur Unterschrift vorgelegt und eben nicht ausgehandelt wurde. Aber eigentlich möchte ich gar keinen Streit, sondern nur so schnell und reibungslos wie möglich hier raus...

    Nochmal zur Kaution: ich habe mal gelesen, dass die Ansprüche des Vermieters nach 6 oder 12 (?) Monaten verjähren. Daraus würde ich mal schließen, dass er uns die Kaution spätestens nach diesem Zeitraum erstatten sollte, auch wenn es rechtlich nicht so festgeschrieben ist. Jedenfalls bestünde nach diesem Zeitraum ja kein Grund mehr, die Kaution einzubehalten?

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn er sich länger Zeit damit lassen sollte? Besteht dann Anspruch auf Zinsen auf die Kaution? Ich frage deshalb, weil wir in der Mietzeit schon des Öfteren unserer Nebenkostenabrechnung hinterherlaufen mussten, sofern wir eine Erstattung bekamen. Teilweise fast ein ganzes Jahr. Wenn wir etwas nachzahlen mussten, dann wurde die Abrechnung immer per Bote zugestellt und enthielt eine 14-tägige Zahlungsdeadline...

    Danke Fruggel. Hmm... ok... ich vermute, dann werde ich es einfach machen. Es war keine echte Verhandlung, sondern der Vermieter hat es so vorgelegt. Aber er wird so argumentieren, dass unser Vorteil damals war, dass wir nicht renovieren mussten.

    Darf ich noch eine Frage hinterherschieben? Bis wann muss er uns die Kaution zurückzahlen bzw wie lang darf er sich damit Zeit lassen?

    Danke und liebe Grüße

    Masticore

    Liebes Mietrecht-Forum,

    vor 7,5 Jahren sind wir in eine Mietwohnung eingezogen, die uns frisch gestrichen und mit gereinigtem Teppich übergeben wurde. Anmerkung dazu: die Wohnung war sehr schludrig gestrichen (unregelmäßiger und meist viel zu dicker Farbauftrag, Farbflecken auf dem Boden) und der Teppich ist bereits damals augenscheinlich sehr verschlissen gewesen, die alten Flecken kamen schon nach 1-2 Monaten wieder durch.

    Als uns der Mietvertrag (Standard-Vordruck eines bekannten Eigentümer-Vereins) vorgelegt wurde, enthielt dieser unter dem Punkt "Individualvereinbarungen" den handschriftlich vom Vermieter vorgenommenen Vermerk: "Die Wohnung wird frisch renoviert übergeben. Die Parteien vereinbaren, dass anstelle der regelmäßigen Schönheitsreparaturen lediglich die Verpflichtung der Mieter besteht, die Wohnung beim Ende des Mietverhältnisses frisch gestrichen zurückzugeben und den Teppichboden zu reinigen."

    Meine Frage ist nun, ob diese Klausel wirksam ist? Soweit mir bekannt, sind wir gesetzlich ja nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren?

    Jetzt sind Recht haben und Recht bekommen natürlich zwei verschiedene Paar Schuhe und eventuell würde ich die Wohnung sogar renovieren ohne die Pflicht dazu zu haben, einfach um unseren Auszug so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Aber ich würde schon gerne wissen, wie die Rechtslage ist, da ich hier einen Streitpunkt mit dem Vermieter befürchte (unser Verhältnis ist leider nicht das beste).

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

    Masticore