Nochmals danke. Zur Klarstellung: die Wohnung wurde uns bei Einzug tatsächlich größtenteils frisch gestrichen und mit gereinigtem Teppich übergeben. Nur wurden die "Renovierungsarbeiten" damals eben schluderig ausgeführt und der Teppich war bereits damals eigentlich schon "durch". Die alten Flecken sind nach kurzer Zeit wieder durchgekommen.
Ich glaube ich werde mal mit meinem Vermieter sprechen und schauen, wie das Gespräch verläuft. Wir haben genau 1 Wand farbig gestrichen, seitdem wir hier wohnen, die kann ich gerne wieder weißen und von mir aus auch den Teppich nochmal grob reinigen. Mehr sehe ich aber eigentlich nicht ein. Da ist es gut, zu wissen, dass diese "Individualvereinbarung" eigentlich gar keine ist, da sie uns zur Unterschrift vorgelegt und eben nicht ausgehandelt wurde. Aber eigentlich möchte ich gar keinen Streit, sondern nur so schnell und reibungslos wie möglich hier raus...
Nochmal zur Kaution: ich habe mal gelesen, dass die Ansprüche des Vermieters nach 6 oder 12 (?) Monaten verjähren. Daraus würde ich mal schließen, dass er uns die Kaution spätestens nach diesem Zeitraum erstatten sollte, auch wenn es rechtlich nicht so festgeschrieben ist. Jedenfalls bestünde nach diesem Zeitraum ja kein Grund mehr, die Kaution einzubehalten?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn er sich länger Zeit damit lassen sollte? Besteht dann Anspruch auf Zinsen auf die Kaution? Ich frage deshalb, weil wir in der Mietzeit schon des Öfteren unserer Nebenkostenabrechnung hinterherlaufen mussten, sofern wir eine Erstattung bekamen. Teilweise fast ein ganzes Jahr. Wenn wir etwas nachzahlen mussten, dann wurde die Abrechnung immer per Bote zugestellt und enthielt eine 14-tägige Zahlungsdeadline...