Beiträge von Beeski

    Danke für die (schnelle) Antwort!

    Wie bereits gesagt, mit der Erhöhung habe ich ja gerechnet und klar bekomme ich eventuelle Überzahlungen zurück. Bisher habe ich immer Erstattungen gehabt mit der Betriebskostenabrechnung. Aber mehr als 400 € mehr monatlich nur an HK erscheint mir dann doch sehr extrem. Auch wenn man es später eventuell zurück bekommt, muss es doch erstmal jeden Monat extra da sein =O

    Hallo,
    ich habe vom Vermieter ein Schreiben erhalten, dass auf Grund der Preiserhöhung Gas meine Heizkosten-Vorauszahlung um 335% erhöht wird. Dies ist wohl die Erhöhung des Gaslieferanten.
    Ich habe allerdings noch keine Betriebskostenabrechnung für 2021 erhalten. Auf meine schriftlichen Nachfragen zu dieser oder zumindest erstmal eine Kopie der Ankündigung durch den Gaslieferanten wird leider nicht reagiert.

    Theoretisch ist eine Erhöhung der Betriebskosten ja nur mit der aktuellen BK-Abrechnung möglich. Wie verhält sich das aber jetzt auf Grund der erhöhten Gaspreise? Darf der Vermieter das einfach so erhöhen, ohne jeglichen Nachweis?

    Mit einer Erhöhung habe ich ja gerechnet aber so ganz ohne Nachweis? Die Erhöhung gilt ab 01.10.2022. Muss ich trotzdem erstmal bezahlen oder kann ich auf meinen Widerspruch behaaren bis zum Erhalt der angefragten Unterlagen?