Hallo, danke dir für die Antwort. Die Kosten für die Schönheitsreparaturen müssen durch die Sanierung nicht per se wegfallen, der Vermieter kann die Kosten dafür geltend machen, auch wenn ich sie nicht durchführe.
Der Mietvertrag ist zum 31.01. gekündigt, ist also noch etwas hin.
Die Beziehung zu den Vermietern ist angespannt (Überraschung, sonst hätte ich die Frage wohl nicht gestellt). Sanierung in den anderen Wohnungen führte zu übermäßig hohen Lärm- und Schmutzbelastungen, Firma hat sich ohne Zustimmung der Mieter Zugang zu den Kellern verschafft (Schloss aufgebrochen), Reaktion der Vermieter war uns Mietern gegenüber nicht gerade entgegenkommend bzw. im Gegenteil sogar abwiegelnd und teilweise beleidigend. Ich bin eigentlich ein sehr verständnisvoller und kompromissbereiter Mensch, in dem Fall will ich aber nicht alles einfach über mich ergehen lassen, sondern wenn möglich, von meinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sofern mir dadurch keine rechtlichen Nachteile entstehen.
PS. hier noch Links für die Info mit dem Ausgleich