Danke für die Info! Ich bin davon ausgegangen, dass ein einmal gekündigter Vertrag nicht ein zweites Mal gekündigt werden kann. Formell und inhaltlich ist die Kündigung korrekt. Im Fall von §573a Abs. 1 BGB muss der Vermieter keine Begründung angeben. Mir geht es nur darum, dass die 6 Monate nicht in der Wohnung bleiben, sondern so schnell wie möglich raus möchte ohne Monate doppelt Miete zu zahlen.
Beiträge von Rosi09
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