Beiträge von Rosi09

    Danke für die Info! Ich bin davon ausgegangen, dass ein einmal gekündigter Vertrag nicht ein zweites Mal gekündigt werden kann. Formell und inhaltlich ist die Kündigung korrekt. Im Fall von §573a Abs. 1 BGB muss der Vermieter keine Begründung angeben. Mir geht es nur darum, dass die 6 Monate nicht in der Wohnung bleiben, sondern so schnell wie möglich raus möchte ohne Monate doppelt Miete zu zahlen.

    Hallo liebes Schwarmwissen,

    meine Vermieter haben mir nach §573 a Abs. 1 BGB mit gesetzlicher Frist von 6 Monaten gekündigt. Wenn ich nun ein paar Monate früher aus der Wohnung möchte, muss ich den bereits gekündigten Mietvertrag noch einmal, dann zu meiner früheren Frist, kündigen? Oder gilt in diesem Fall vielleicht sogar eine verkürzte Kündigungsfrist für mich?

    Ich denke, einen bereits gekündigten Vertrag kann man nicht noch einmal kündigen, aber vielleicht liege ich hier ja falsch.

    Ich bin dankbar für Eure Antworten!

    Sandra

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