Beiträge von carsten123

    Guten Tag,

    ich habe damals meine Wohnung unrenoviert übergeben bekommen und zusätzlich wurde bei der Übergabe auch Schimmelbefall im Übergabeprotokoll festgehalten (Schimmel wurde vom Vermieter aber dann nach wenigen Tagen entfernt).

    Nach meinem Auszug gibt es nun Streit mit meinem Vermieter, weil ich den sich neu gebildeten Schimmel beim Auszug nicht entfernt habe und er mir die Entfernung nun in Rechnung stellt.

    Das Problem sind allerdings nicht die Kosten für die Schimmelbeseitigung (die würde ich von mir aus bezahlen), sondern mein Vermieter hat danach auch die komplette Wohnung streichen lassen und will mir dies nun auch in Rechnung stellen.

    Ist das zulässig, denn nur wegen einigen wenigen Stellen mit Schimmelbefall kann er ja nicht die ganze Wohnung auf meine Kosten streichen lassen, zumal ich die Wohnung ja unrenoviert übergeben bekommen habe?

    Ja genau, es geht um das Jahr 2022 und da habe ich die Reinigung nicht gemacht. Mein Vermieter hatte mich nur mündlich auf meine Reinigungspflicht angesprochen, aber nicht in schriftlicher Form. Aber er kann mir doch selbst, wenn er mich sogar schriftlich abgemahnt hätte, doch nicht einfach so eine Gebühr berechnen ohne einen Nachweis, dass von Dritten überhaupt eine Reinigung erfolgt ist. Er muss eine Reinigung doch nachweisen und kann mir nicht einfach eine ,,Scheinleistung" in Rechnung stellen, nur weil ich selbst die Reinigung nicht übernommen habe, oder?

    Guten Tag,

    in meinem Mietvertrag steht, dass ich verpflichtet bin, zusammen mit dem Vermieter die Reinigung des Gehwegs am Grundstück zu übernehmen. Die ersten beiden Jahre habe ich das allerdings nicht gemacht und mein Vermieter hat auch nie etwas gesagt oder gar berechnet. Nun verlangt er bei der aktuellen Nebenkostenabrechnung aber zum ersten Mal 6 x 25 = 150 Euro für die Reinigung von mir ohne hierfür einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. Er bezieht sich hierzu auf einen Abschnitt im Mietvertrag, nach dem Dritte zur Reinigung beauftragt werden können, wenn ich meiner Pflicht zur Reinigung nicht nachkommen sollte. Aber ohne Nachweis muss ich wohl auch nichts zahlen, oder?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Ok, danke für die Rückmeldung. Über den Vermieter selbst würde ich natürlich nicht direkt schlecht reden, sondern einfach die Tatsachen schildern. Meine Idee war einfach, dem Nachmieter einen Umschlag in die Hand zu drücken mit Kopien der sehr unfreundlichen Drohbriefe bzgl. Nebenkostenabrechnung bzw. des damaligen Übergabeprotokolls bzgl. Schimmelbefall. Dann kann er sich selbst ein Bild machen und ich muss eigentlich überhaupt nichts sagen. Ist das erlaubt?

    Hallo,

    mein Vermieter hat mir neulich ohne Angaben von Gründen gekündigt (erlaubterweise, da Zweifamilienhaus) und generell habe ich sehr schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht.

    Die Frage ist nun, inwieweit ich wahrheitsgemäß bei einem Besichtigungstermin eines Nachmieters Auskunft sowohl über die Wohnung (z.B. Schimmelbefall aktuell und auch damals bei der Übergabe, alles schriftlich dokumentiert) als auch über das Verhalten des Vermieters (z.B. Drohung mit fristloser Kündigung bei nicht-Begleichung einer offensichtlich fehlerhaften Nebenkostenabrechnung, auch alles schriftlich dokumentiert) geben darf? Denn ich kann wirklich nicht guten Gewissens jemand anderem seinem Schicksal mit diesem Vermieter überlassen.

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!

    Ok, er kann mir ohne Grund zwar mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, aber das wäre für mich kein Problem, weil ich sowieso bald aus der Wohnung möchte.

    Dann noch eine Frage: Kann ich die von meinem Vermieter geforderte monatliche Erhöhung der Nebenkosten, die sich aus der fehlerhaften Berechnung der Heizkosten ergeben, zurückhalten bis ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen habe?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Also ich kenne die Wohnfläche meines Vermieters leider nicht genau, würde aber vermuten, dass meine Wohnfläche mehr als 25% ausmacht.

    Was würde dies für meinen Fall konkret bedeuten? Zum anderen Fall, in dem meine Wohnung doch nicht größer als 25% ist, würde ich aber auch gerne wissen, wie es sich damit verhalten würde.

    Wie gehe ich außerdem mit dieser offensichtlich fehlerhaften Abrechnung um? Ich habe meinem Vermieter bereits gesagt, dass ich nicht denke, dass die Abzugmethode zulässig ist, aber er beharrt auf seiner Meinung und droht sogar mit Kündigung, wenn ich nicht gemäß seiner Abrechnug zahle.

    Guten Tag,

    ich wohne in einem Zweifamilienhaus zusammen mit meinem Vermieter und bei der NK-Abrechnung für 2021 gibt es bei den Heizkosten meiner Meinung nach Unstimmigkeiten.

    Laut meinem Vermieter war mein Zähler für die Heizenergie in 2021 defekt, weswegen er sich bei der Berechnung meines Verbrauchs auf die Heizkostenverordnung § 9a beruft.

    Er hat meinen Verbrauch aus dem schriftlich nachgewiesenen Gesamtverbrauch für beide Parteien durch Abzug seines eigenen Verbrauchs ermittelt. Seinen eigenen Verbrauch kann er mir aber schriftlich nicht nachweisen und so im Grunde einen beliebigen Wert annehmen, der zu meinem Nachteil ist und mir auch stark überhöht erscheint.

    Ich habe hingegen den (deutlich niedrigeren) Verbrauch aus 2020 zugrunde gelegt und ihm nur diesen bezahlt, weil es so eigentlich auch in § 9a drinsteht.

    Bin ich damit im Recht, was die Auslegung von § 9a betrifft?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Guten Tag,

    erst im Oktober habe ich die Nebenkostenabrechnung von 2021 erhalten, wobei der Nachzahlungsbetrag ca. 500 Euro beträgt. Nun meinte mein Vermieter, dass er für 2022 einen ähnlichen Nachzahlungsbetrag erwartet und ich deswegen für November 2022 und Dezember 2022 jeweils 250 Euro mehr pro Monat bezahlen soll, damit die 500 Euro für dieses Jahr schon ausgeglichen sind. Aber er kann ja eigentlich nicht einfach mal ein paar hundert Euro mehr pro Monat verlangen, denn diese Angelegenheit gehört doch eigentlich zur Nebenkostenabrechnung von 2022, die erst im nächsten Jahr fällig ist, oder?

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